
Hierzu nimmt Heiko Teggatz in einem Interview bzw. in einem "Duell" im Welt Nachrichtensender pointiert Stellung:Gesetzentwurf zu neuem Posten im Bund: Polizeibeauftragter darf einiges
Unangekündigte Besuche und Akteneinsichten: Die Ampel gibt dem neuen Polizeibeauftragten weite Befugnisse. Die Union hält das Amt für „überflüssig“.
BERLIN taz | Es ist ein Novum: Erstmals soll nun auch im Bund ein Polizeibeauftragter eingeführt werden. Schon im Koalitionsvertrag einigte sich die Ampel auf das Vorhaben. Nun legte sie einen Gesetzentwurf vor, der bereits am Freitag im Bundestag diskutiert werden soll – und dem Amt weitreichende Befugnisse einräumt. Ausfüllen soll es der Sozialdemokrat und Polizist Uli Grötsch.
Der Beauftragte soll Fehlverhalten und strukturelle Mängel in der Polizei untersuchen, heißt es im Gesetzentwurf, welcher der taz vorliegt. Sowohl Bürger*innen als auch Beschäftigte der Bundespolizei, des BKA oder der Bundestagspolizei sollen ihm dies melden können. Mit dem Amt solle das „Vertrauen in die Polizei gestärkt“ werden, so der Entwurf.
Angesiedelt wird das Amt im Bundestag, der Polizeibeauftragte soll dort unabhängig und mit mehreren Mitarbeitenden arbeiten. Wie viele, wird derzeit noch in den Haushaltsberatungen verhandelt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre – eine einmalige Wiederwahl ist möglich.
Auch unangekündigte Besuche möglich
Der Gesetzentwurf wurde nicht in Ministerien, sondern von den Ampel-Fraktionen im Bundestag erarbeitet. Demnach soll der Beauftragte künftig auch bei laufenden Ermittlungen eigene Untersuchungen durchführen können – sofern die Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden. Hinweisgebenden kann er Anonymität zusagen. Auch kann er von Polizei und Behörden Stellungnahmen einholen oder Akten anfordern. Nur bei „zwingenden, darzulegenden Geheimhaltungsgründen“ darf dies verweigert werden – worüber letztlich die Bundesinnenministerin entscheiden würde. Zudem darf der Beauftragte Dienststellen auch ohne vorherige Anmeldung betreten oder bei größeren Polizeieinsätzen dabei sein.
Nach den Lesungen im Bundestag soll die Wahl von Grötsch Anfang 2024 erfolgen. Seinen ersten Bericht soll er im Juni 2024 vorlegen. Die Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic sagte der taz, mit dem Amt setze man „ein zentrales innenpolitisches Vorhaben“ der Ampel um. Der Polizeibeauftragte könne strukturelle Probleme wie Racial Profiling oder rechtsextreme Chatgruppen aufklären und grundsätzlich bearbeiten. So werde „eine echte Fehlerkultur etabliert“.
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https://taz.de/Gesetzentwurf-zu-neuem-P ... /!5971770/
https://www.youtube.com/watch?v=dWZvLzDVAH8
https://www.youtube.com/watch?v=eUUCWTHT2hc
Weshalb die Grünen, auf deren Ansinnen hin, der Bundespolizeibeauftragte vermutlich in den Koalitionsvertragvertrag geschrieben wurde, der Polizei misstrauen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich halte es wie Frau Lindholz von der CDU, die die Einführung eines Beauftragten für überflüssig hält.
"Der Gesetzentwurf wurde nicht in Ministerien, sondern von den Ampel-Fraktionen im Bundestag erarbeitet. Demnach soll der Beauftragte künftig auch bei laufenden Ermittlungen eigene Untersuchungen durchführen können – sofern die Ermittlungen dadurch nicht gefährdet werden. Hinweisgebenden kann er Anonymität zusagen. Auch kann er von Polizei und Behörden Stellungnahmen einholen oder Akten anfordern. Nur bei „zwingenden, darzulegenden Geheimhaltungsgründen“ darf dies verweigert werden – worüber letztlich die Bundesinnenministerin entscheiden würde. Zudem darf der Beauftragte Dienststellen auch ohne vorherige Anmeldung betreten oder bei größeren Polizeieinsätzen dabei sein."
Parallele Ermittlungen zu denen der Justiz? Anonym Kolleginnen und Kollegen melden? Unangekündigte Dienststellenbesuche? Jo, kann man machen. Ob es sinnvoll ist und das Vertrauen der Regierungsparteien in die Bundespolizei wiederspiegelt mögen andere entscheiden.
Eure Meinung?