Geblitzt beim überholen...
Moderator: Polli
Geblitzt beim überholen...
Hallo zusammen
Ich habe da mal eine Frage.
Ich bin die Tage leider geblitzt worden.
Dies geschah innerorts auf einer Bundesstraße, breit gebaut und ziemlich lehr morgens um halb sechs. (ja, kaum zu glauben, um 5.30Uhr)
Geblitzt wurde ich bei dem Überholvorgnag eines Pommesfettbetrieben Busses, der mit 30-35 fuhr. Es ist ja auch so, dass z.B. auf der Autobahn Zivilpolizisten auch erst abwarten, also längere Zeit hinter jemanden herfährt, bevor die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wird.
Meine Frage ist, ob für die kurzzeitige bzw. die überschrittene Geschwindigkeit wegen des Überholvorganges genauso gewichtig ist wie ein Dauerraser mit 80 durch die Stadt.
Möchte da gerne Gewissheit haben, ob ich im Falle eines Falles Einspruch einlegen könnte, auf Grund dessen, das ich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bin, sonden um eventuelle andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Gruss
Stefan
Ich habe da mal eine Frage.
Ich bin die Tage leider geblitzt worden.
Dies geschah innerorts auf einer Bundesstraße, breit gebaut und ziemlich lehr morgens um halb sechs. (ja, kaum zu glauben, um 5.30Uhr)
Geblitzt wurde ich bei dem Überholvorgnag eines Pommesfettbetrieben Busses, der mit 30-35 fuhr. Es ist ja auch so, dass z.B. auf der Autobahn Zivilpolizisten auch erst abwarten, also längere Zeit hinter jemanden herfährt, bevor die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wird.
Meine Frage ist, ob für die kurzzeitige bzw. die überschrittene Geschwindigkeit wegen des Überholvorganges genauso gewichtig ist wie ein Dauerraser mit 80 durch die Stadt.
Möchte da gerne Gewissheit haben, ob ich im Falle eines Falles Einspruch einlegen könnte, auf Grund dessen, das ich nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bin, sonden um eventuelle andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Gruss
Stefan
Geblitzt beim überholen...
Warten bis der Bescheid kommt. Da kannste Einspruch gegen einlegen und deine Begründung aufführen => schauen was bei rum kommt.
Gruß
Gruß
Geblitzt beim überholen...
war denn der pommeswagen noch auf deiner höhe als du geblitzt wurdest, bzw. kann man davon ausgehen, das er mit auf dem foto ist??? wenn ja, sollte eig.nichts kommen.
LG Franzi
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Geblitzt beim überholen...
Naja, ich kann dir dazu folgendes Sagen! Ich wurde in einer vergleichbaren Situation auch schon mal Geblitzt. Meinen Widerspruch haben die Abgelehnt, weil:
Wenn ich auf einer Straße fahre, Innerorts oder Außerorts, dann darf ich maximal 50 bzw. 100 km/h fahren. Zugesprochen wird mir schon 60 bzw. 110km/h, weil erst alles geblitzt wird, was darüber fährt.
wenn ich nun einen pkw überhole der eindeutig zu langsam fährt, sagen wir bei erlaubten 100 fährt dieser 80 oder 90 dann habe ich, wenn ich die tolleranz hinzuziehe knapp 20km mit denen ich an dem fahrzeug vorbei fahren kann. und fährt ein fahrzeug genau die erlaubte geschwindigkeit, sollte man gar nicht mehr überholen!
also wird es dir in der theorie sehr schwer gemacht, eine plausible erklärung zu finden, warum du überholt hast!
das argument, dass ein videowagen auch erst längere zeit filmt bevor du angehalten wirst zählt nicht. denn die starrenkästzen blitzen auch sofort und da ist es egal ob nur 10m lang zu schnell gefahren bist, oder über kilometer!
stell dich auf jeden fall darauf ein, dass du für den verstoß betraft wirst!
Wenn ich auf einer Straße fahre, Innerorts oder Außerorts, dann darf ich maximal 50 bzw. 100 km/h fahren. Zugesprochen wird mir schon 60 bzw. 110km/h, weil erst alles geblitzt wird, was darüber fährt.
wenn ich nun einen pkw überhole der eindeutig zu langsam fährt, sagen wir bei erlaubten 100 fährt dieser 80 oder 90 dann habe ich, wenn ich die tolleranz hinzuziehe knapp 20km mit denen ich an dem fahrzeug vorbei fahren kann. und fährt ein fahrzeug genau die erlaubte geschwindigkeit, sollte man gar nicht mehr überholen!
also wird es dir in der theorie sehr schwer gemacht, eine plausible erklärung zu finden, warum du überholt hast!
das argument, dass ein videowagen auch erst längere zeit filmt bevor du angehalten wirst zählt nicht. denn die starrenkästzen blitzen auch sofort und da ist es egal ob nur 10m lang zu schnell gefahren bist, oder über kilometer!
stell dich auf jeden fall darauf ein, dass du für den verstoß betraft wirst!
Wenn Du Dich mit dem Teufel einlässt, dann verändert sich nicht der Teufel, der Teufel verändert Dich!
Geblitzt beim überholen...
@ chris0211
Das stimmt so leider nicht. Im besagten Fall kollidieren §3 Absatz 3 (Höchstgeschwindigkeit) und §5 Absatz 4 (schnellstmöglicher Abschluß des Überholvorgangs).
Würde man z.B. ein mit Tempo 80 fahrendes Fahrzeug ordnungsgemäß überholen, ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unvermeidbar.
Im vorliegenden Fall ist das zu überholende Fahrzeug jedoch angeblich nur mit 30-35 km/h gefahren, so dass sich mir die Frage stellt, wie man hier eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen möchte.
@ Franzi
Hat Bernd geschmeckt?
Grüßle
Frank
Das stimmt so leider nicht. Im besagten Fall kollidieren §3 Absatz 3 (Höchstgeschwindigkeit) und §5 Absatz 4 (schnellstmöglicher Abschluß des Überholvorgangs).
Würde man z.B. ein mit Tempo 80 fahrendes Fahrzeug ordnungsgemäß überholen, ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unvermeidbar.
Im vorliegenden Fall ist das zu überholende Fahrzeug jedoch angeblich nur mit 30-35 km/h gefahren, so dass sich mir die Frage stellt, wie man hier eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen möchte.
@ Franzi
Hat Bernd geschmeckt?
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Frank
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Geblitzt beim überholen...
bei mir hat man damals auf einer landtraße so argumentiert
ich bin also gefahren... erlaubt waren 100 km/ der vpr mir ein fahrzeug mit knapp 90 kmh! ich kam von hinten an ihn herangefahren. hatte 110 drauf. und überholte etwas zügiger wegen herrannahenem gegenverkehr mit ca. 120kmh! und blitz!
ich musste meine straße zahlen, obwohl man sogar auf dem foto gesehen hat, dass ich überholt habe, weil ich gerade dabei war wieder auf meinen fahrstreifen zu wechseln.
die sagten die tolleranz bis 110 km hätte gereicht wenn das fahrzeug 90 kmh gefahren wäre. ich bin also eineutig zu schnell unterwegs gewesen, und ich durfte das verwarngeld zahlen!
ich bin also gefahren... erlaubt waren 100 km/ der vpr mir ein fahrzeug mit knapp 90 kmh! ich kam von hinten an ihn herangefahren. hatte 110 drauf. und überholte etwas zügiger wegen herrannahenem gegenverkehr mit ca. 120kmh! und blitz!
ich musste meine straße zahlen, obwohl man sogar auf dem foto gesehen hat, dass ich überholt habe, weil ich gerade dabei war wieder auf meinen fahrstreifen zu wechseln.
die sagten die tolleranz bis 110 km hätte gereicht wenn das fahrzeug 90 kmh gefahren wäre. ich bin also eineutig zu schnell unterwegs gewesen, und ich durfte das verwarngeld zahlen!
Wenn Du Dich mit dem Teufel einlässt, dann verändert sich nicht der Teufel, der Teufel verändert Dich!
Geblitzt beim überholen...
[quote=""nomdma""]
@ Franzi
Hat Bernd geschmeckt?
Grüßle
Frank[/quote]
Du nun wieder. ;-D ich habe ihn zum glück nicht essen müssen. habe selber 2 von dieser sorte, von daher würde mir das sehr schwer fallen. fand den kleinen aber so niedlich.
@ Franzi
Hat Bernd geschmeckt?
Grüßle
Frank[/quote]
Du nun wieder. ;-D ich habe ihn zum glück nicht essen müssen. habe selber 2 von dieser sorte, von daher würde mir das sehr schwer fallen. fand den kleinen aber so niedlich.
LG Franzi
Geblitzt beim überholen...
Franzi, Du weisst doch, dass ich eine alte Lästerbacke bin.
Grüßle
Frank
Grüßle
Frank
Geblitzt beim überholen...
So, mal kurz mein Statemend abgeben
@Franzi
Ich weiß leide rnicht genau, ob der noch aufm foto drauf ist, wurde beim wiedereinscheren geblitzt. Und das war kein Pommeswagen, sondern fuhr mit pommesfett, weilks billiger ist als diesel, stinkt aber fürchterlich.
Noch mal konkret, es war auf einer breiten Bundesstraße, nur 50 erlaubt (schon schwer auf der Straße), der Stinkebuss fuhr 30-35, am ende des überholvorganges hatte ich ca.85 drauf, wollte eben zügig vorbei. :(
Ganz genau weis ich es leider nicht mehr, weil ich nicht direkt aufs tacho geschaut habe.
@nomdma
Was Du da zitiert hast, ist das stvzo oder was war das?
Es geht mir darum, ob ich mit einem Führerscheinentzug rechnen muss, falls ich wirklich 31 zu schnell war, da damit automatisch meine Kündigung kommen würde. Ich hätte keine Möglichkeit zur Arbeit zu kommen, hier aufm Land fährt noch nicht mal nen Zug oder Bus dahin, davon abgesehen brnauche ich mit dem Auto ca. eine 3/4 Stunde, also fällt Fahrrad auch weg. Mir hängt das Herz jetzt ganz schön in der Hose, und alles nur, wegen son blöden überholvorgangs.
Und man bedenke die Uhrzeit.
Gruß Stefan
@Franzi
Ich weiß leide rnicht genau, ob der noch aufm foto drauf ist, wurde beim wiedereinscheren geblitzt. Und das war kein Pommeswagen, sondern fuhr mit pommesfett, weilks billiger ist als diesel, stinkt aber fürchterlich.
Noch mal konkret, es war auf einer breiten Bundesstraße, nur 50 erlaubt (schon schwer auf der Straße), der Stinkebuss fuhr 30-35, am ende des überholvorganges hatte ich ca.85 drauf, wollte eben zügig vorbei. :(
Ganz genau weis ich es leider nicht mehr, weil ich nicht direkt aufs tacho geschaut habe.
@nomdma
Was Du da zitiert hast, ist das stvzo oder was war das?
Es geht mir darum, ob ich mit einem Führerscheinentzug rechnen muss, falls ich wirklich 31 zu schnell war, da damit automatisch meine Kündigung kommen würde. Ich hätte keine Möglichkeit zur Arbeit zu kommen, hier aufm Land fährt noch nicht mal nen Zug oder Bus dahin, davon abgesehen brnauche ich mit dem Auto ca. eine 3/4 Stunde, also fällt Fahrrad auch weg. Mir hängt das Herz jetzt ganz schön in der Hose, und alles nur, wegen son blöden überholvorgangs.
Und man bedenke die Uhrzeit.
Gruß Stefan
Geblitzt beim überholen...
[quote=""Anonym""]
Und man bedenke die Uhrzeit.
[/quote]
ne, bedenke man nicht
Und man bedenke die Uhrzeit.
[/quote]
ne, bedenke man nicht
Geblitzt beim überholen...
ist doch ganz einfach...
wenn was kommen sollte..bild zeigen lassen..
sind beide fahrzeuge auf dem bild (deines und der pommes-bus) wird man das verfahren eh einstellen.im allgemeinen passiert das schon vorher.hier versucht man messfeher und die nicht zuordnungsbarkeit im vorfeld auszuschließen.
wenn was kommen sollte..bild zeigen lassen..
sind beide fahrzeuge auf dem bild (deines und der pommes-bus) wird man das verfahren eh einstellen.im allgemeinen passiert das schon vorher.hier versucht man messfeher und die nicht zuordnungsbarkeit im vorfeld auszuschließen.
Geblitzt beim überholen...
@ Gast
Sehr geistreich und konstruktiv.
Gibt es nicht auch ne Regelung, dass wenn genau wie es bei dir der Fall ist, du ohne Pappe deinen Job verlieren würdest und recht abgeschieden wohnst, der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine deutlich höhere Geldstrafe umgangen werden kann?
Gruß
Sehr geistreich und konstruktiv.
Gibt es nicht auch ne Regelung, dass wenn genau wie es bei dir der Fall ist, du ohne Pappe deinen Job verlieren würdest und recht abgeschieden wohnst, der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine deutlich höhere Geldstrafe umgangen werden kann?
Gruß
Doppelt oder nichts
Tach
[quote=""Anonym""]@ Gast
Sehr geistreich und konstruktiv.
Gibt es nicht auch ne Regelung, dass wenn genau wie es bei dir der Fall ist, du ohne Pappe deinen Job verlieren würdest und recht abgeschieden wohnst, der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine deutlich höhere Geldstrafe umgangen werden kann?
Gruß[/quote]
manchmal wird die Geldbuße verdoppelt und auf ein Fahrverbot ausnahmsweise verzichtet, also ab zum Anwalt wenn das Einschreiben da ist
der kennt sowieso alle Tricks und Winkelzüge
MfG
[quote=""Anonym""]@ Gast
Sehr geistreich und konstruktiv.
Gibt es nicht auch ne Regelung, dass wenn genau wie es bei dir der Fall ist, du ohne Pappe deinen Job verlieren würdest und recht abgeschieden wohnst, der Entzug der Fahrerlaubnis durch eine deutlich höhere Geldstrafe umgangen werden kann?
Gruß[/quote]
manchmal wird die Geldbuße verdoppelt und auf ein Fahrverbot ausnahmsweise verzichtet, also ab zum Anwalt wenn das Einschreiben da ist
der kennt sowieso alle Tricks und Winkelzüge
MfG
Geblitzt beim überholen...
@Gast, der geblitzt wurde:
Wenn du geblitzt wurdest, hast du erstmal schlechte Karten. Wenn du Widerspruch einlegst, kommen auf dein Verwarngeld nochmals Bearbeitungsgebühren drauf. Sprich, es wird teurer
Die Frage ist, mit wieviel km/h du gemessen wurdest. Egal, ob du überhltest oder nicht.
Sobald das Foto da ist, solltest du dich erstmal schlau machen, mit welchem Messverfahren du gemessen wurdest. Steht meistens bei den Bescheiden mit drauf.
Bei einem Blitz gehe ich mal von Radar aus. Bei dem Verfahren ist die Streuung breiter und höher als z.B. bei dem Lasermessverfahren. Das heißt, die Messung KÖNNTE fehlerhaft sein, da noch anderen Fahrzeuge (z.B. der größere Pommesfettbuss) evtl. mitgemessen wurden.
Dann kommt es noch darauf an, auf welche Spur das Überwachungsgerät eingestellt wurde. Linke oder rechte Spur.
An deiner Stelle würde ich erstmal auf den Bescheid warten. Vielleicht wurde sogar Abstand gemessen.?!? (War wirklich kein anderer vor dir?)
Auf so eine Aktion bin ich auch schonmal reingefallen.
Also, ich drück dir die Daumen und halt uns auf dem Laufenden.
P.S.: Erhältst du nach 3 Monaten keine Post, ist die Sache verjährt.
Wenn du geblitzt wurdest, hast du erstmal schlechte Karten. Wenn du Widerspruch einlegst, kommen auf dein Verwarngeld nochmals Bearbeitungsgebühren drauf. Sprich, es wird teurer
Die Frage ist, mit wieviel km/h du gemessen wurdest. Egal, ob du überhltest oder nicht.
Sobald das Foto da ist, solltest du dich erstmal schlau machen, mit welchem Messverfahren du gemessen wurdest. Steht meistens bei den Bescheiden mit drauf.
Bei einem Blitz gehe ich mal von Radar aus. Bei dem Verfahren ist die Streuung breiter und höher als z.B. bei dem Lasermessverfahren. Das heißt, die Messung KÖNNTE fehlerhaft sein, da noch anderen Fahrzeuge (z.B. der größere Pommesfettbuss) evtl. mitgemessen wurden.
Dann kommt es noch darauf an, auf welche Spur das Überwachungsgerät eingestellt wurde. Linke oder rechte Spur.
An deiner Stelle würde ich erstmal auf den Bescheid warten. Vielleicht wurde sogar Abstand gemessen.?!? (War wirklich kein anderer vor dir?)
Auf so eine Aktion bin ich auch schonmal reingefallen.
Also, ich drück dir die Daumen und halt uns auf dem Laufenden.
P.S.: Erhältst du nach 3 Monaten keine Post, ist die Sache verjährt.
Geblitzt beim überholen...
@ Stefan
Da Du laut Tacho 85 km/h gefahren bist, gehe ich mal davon aus, dass Du kein vierwöchiges Fahrverbot erhälst. Normalerweise haben Tachos einen Vorlauf von 5-10% und zzgl. der Toleranz des Meßgerätes dürfte die Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb 30 km/h liegen.
Zum grundsätzlichen Problem - sofern Du keinen Ferrari fährst, ist die Geschwindigkeit nicht ganz plausibel. Um im 50er-Bereich ein mit 30 bis 35 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen (dazu noch um 5.30 Uhr), muss man nicht auf 85 km/h beschleunigen. Hier hätten auch normale 50-60 km/h vollkommen ausgereicht. Sogesehen sind die 85 km/h und der damit verbundene Ärger deinem persönlichen Fehlverhalten zuzuordnen.
Der "Eintausch" des Führerscheinentzugs gegen eine höhere Geldbuße ist meines Wissens inzwischen nur noch für Selbständige möglich. Bei Angestellten geht man davon aus, dass das vierwöchige Fahrverbot auf einen Zeitraum gelegt werden kann, in dem diese Urlaub haben oder auf anderweitige Transportmöglichkeiten ausweichen.
Grüßle
Frank
Da Du laut Tacho 85 km/h gefahren bist, gehe ich mal davon aus, dass Du kein vierwöchiges Fahrverbot erhälst. Normalerweise haben Tachos einen Vorlauf von 5-10% und zzgl. der Toleranz des Meßgerätes dürfte die Geschwindigkeitsüberschreitung unterhalb 30 km/h liegen.
Zum grundsätzlichen Problem - sofern Du keinen Ferrari fährst, ist die Geschwindigkeit nicht ganz plausibel. Um im 50er-Bereich ein mit 30 bis 35 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen (dazu noch um 5.30 Uhr), muss man nicht auf 85 km/h beschleunigen. Hier hätten auch normale 50-60 km/h vollkommen ausgereicht. Sogesehen sind die 85 km/h und der damit verbundene Ärger deinem persönlichen Fehlverhalten zuzuordnen.
Der "Eintausch" des Führerscheinentzugs gegen eine höhere Geldbuße ist meines Wissens inzwischen nur noch für Selbständige möglich. Bei Angestellten geht man davon aus, dass das vierwöchige Fahrverbot auf einen Zeitraum gelegt werden kann, in dem diese Urlaub haben oder auf anderweitige Transportmöglichkeiten ausweichen.
Grüßle
Frank
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