Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?
Moderator: Polli
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Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?
[quote=""wilko""]ich finde es faszinierend, dass Autofahrer gerne auf dem Rad- oder Gehweg parken, obwohl die Fahrbahn breit genug ist (...) und es dort kein Halte- oder Parkverbot gibt.[/quote]
Mal davon ab: Wenn man halb auf dem Gehweg parkt, da auf der Fahrbahn Haltverbot gilt, steht man trotzdem noch (halb) im Haltverbot - man erfüllt in diesem Szenario also gleich zwei verschiedene Tatbestände auf einmal!
Mal davon ab: Wenn man halb auf dem Gehweg parkt, da auf der Fahrbahn Haltverbot gilt, steht man trotzdem noch (halb) im Haltverbot - man erfüllt in diesem Szenario also gleich zwei verschiedene Tatbestände auf einmal!
Challenger
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Parken auf Gehweg mit Behinderung / Einspruch?
Ich selbst war das nicht - sondern meine Gäste...Welche den Kühlschrank angeliefert haben.
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
Werden gleich ein Schreiben aufsetzen und Wiederspruch einlegen.
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
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[quote=""MightyMike""]Ich selbst war das nicht - sondern meine Gäste...Welche den Kühlschrank angeliefert haben.
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
Werden gleich ein Schreiben aufsetzen und Wiederspruch einlegen.[/quote]
Biste dir mit 1,80 m sicher? Das muss ja ein Monstergehweg sein. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wie gesagt, es muss nicht erst ein Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, damit die Behinderung gegeben ist.
Und ob Be- oder Entladen hin oder her. Auf dem Gehweg ist das nicht...
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
Werden gleich ein Schreiben aufsetzen und Wiederspruch einlegen.[/quote]
Biste dir mit 1,80 m sicher? Das muss ja ein Monstergehweg sein. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wie gesagt, es muss nicht erst ein Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen, damit die Behinderung gegeben ist.
Und ob Be- oder Entladen hin oder her. Auf dem Gehweg ist das nicht...
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Ja, ist sicher.
Im Falle eines Einspruchs, kann dann noch eine Verwaltungsgebühr dazukommen? Wenn ja, wie hoch circa?
Im Falle eines Einspruchs, kann dann noch eine Verwaltungsgebühr dazukommen? Wenn ja, wie hoch circa?
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Wenn man das Verwarngeld ablehnt, wird automatisch ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Dnn kannste zu dem Verwarngeld noch ca. 23,50 drauf rechnen.
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[quote=""MightyMike""]Im Falle eines Einspruchs, kann dann noch eine Verwaltungsgebühr dazukommen? Wenn ja, wie hoch circa?[/quote]
Was machst du nochmal beruflich?
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Das gleiche wie du auch nehm ich mal an...Was aber nicht automatisch heißen muss, dass du dich mit Verwaltungsgebühren auskennen musst. Denn die sind wiederrum Sache der Bußgeldbehörde...
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bei uns wären es 25,60 €
20 Euro Bearbeitungsgebühr und 5,60€ Zustellungskosten.... also kann mans so pauschal wohl nicht sagen, jeder stellt ja anders zu.
20 Euro Bearbeitungsgebühr und 5,60€ Zustellungskosten.... also kann mans so pauschal wohl nicht sagen, jeder stellt ja anders zu.
„Eigentlich sollte man einen Menschen nicht bemitleiden, besser ist es, ihm zu helfen.“
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[quote=""MightyMike""]Das gleiche wie du auch nehm ich mal an...Was aber nicht automatisch heißen muss, dass du dich mit Verwaltungsgebühren auskennen musst. Denn die sind wiederrum Sache der Bußgeldbehörde...[/quote]
Klar,
aber über so grundsätzliche Dinge wie weitere Verfahrensweise wie eben bei Widerspruch, dass dann automatisch das förmliche Bußgeldverfahren folgt, sollte man schon wissen, oder? ;-)
Klar,
aber über so grundsätzliche Dinge wie weitere Verfahrensweise wie eben bei Widerspruch, dass dann automatisch das förmliche Bußgeldverfahren folgt, sollte man schon wissen, oder? ;-)
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Das ja, aber es ging um die Kosten...
Außerdem ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs nunmal nicht wirklich meine Aufgabe.
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@challenger: ich glaube da gibt es eine extra tatbestandsnummer für. von der verwarngeldhöhe ist es aber wohl gleich.Mal davon ab: Wenn man halb auf dem Gehweg parkt, da auf der Fahrbahn Haltverbot gilt, steht man trotzdem noch (halb) im Haltverbot - man erfüllt in diesem Szenario also gleich zwei verschiedene Tatbestände auf einmal!
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[quote=""MightyMike""]Das ja, aber es ging um die Kosten...
Außerdem ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs nunmal nicht wirklich meine Aufgabe.[/quote]
Richtig, die genauen Kosten musst du nicht kennen,
aber wenn ich mich richtig erinnere, fragtest du,
a) ob noch die Verwaltungsgebühr dazukommen kann
b) wie hoch die dann ist.
Als Polizeibeamter solltest du a) durchaus beantworten können.
Das hat mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs weniger zu tun, das ist bei jeder Verkehrs-Owi so. Ob das nun ein Gurtverstoß, Geschwindigkeitsübertretung oder sonstiges ist.
Die Grundzüge des Verfahrens sollte man als PVB durchaus kennen ;-)
Außerdem ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs nunmal nicht wirklich meine Aufgabe.[/quote]
Richtig, die genauen Kosten musst du nicht kennen,
aber wenn ich mich richtig erinnere, fragtest du,
a) ob noch die Verwaltungsgebühr dazukommen kann
b) wie hoch die dann ist.
Als Polizeibeamter solltest du a) durchaus beantworten können.
Das hat mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs weniger zu tun, das ist bei jeder Verkehrs-Owi so. Ob das nun ein Gurtverstoß, Geschwindigkeitsübertretung oder sonstiges ist.
Die Grundzüge des Verfahrens sollte man als PVB durchaus kennen ;-)
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Auch ein Blick in die RiStBV kann die Rechtsfindung zusätzlich erheblich erleichtern!
Challenger
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[quote=""MightyMike""]Ich selbst war das nicht - sondern meine Gäste...Welche den Kühlschrank angeliefert haben.
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
Werden gleich ein Schreiben aufsetzen und Wiederspruch einlegen.[/quote]
Berechne dir mal selbst den Stundenlohn, den du für die Zeit für den schriftlichen Widerspruch brauchst (zuzüglich Porto)... Erspare dir und dem Steuerzahler doch einfach diesen zusätzlichen und aus meiner Sicht völlig unnützen Aufwand!
Es liegt ein klares Fehlverhalten vor und das solltest du als Polizist am Besten wissen. Was soll da dieses lächerliche Rumgefeilsche um 10 Euro mehr oder weniger? Bei einem üblichen deutschen Gehweg werden Fußgänger auch behindert, wenn dort Fahrzeuge parken.... Und da im Prinzip sogar Vorsatz vorliegt, ist dieser Bescheid über 25 Euro ja immer noch ziemlich günstig bemessen.
Genau an dieser allgemeinen Widerspruchsmentalität trotz wissentlichen Unrechts krankt unser Rechtssystem und dann meckern aber noch alle über aufgeblähte Verwaltungen.
Die Restgehwegbreite betrug ca. 1,80m...Also hätte jeder 300kg-Mensch noch problemlos durchlaufen können.
Werden gleich ein Schreiben aufsetzen und Wiederspruch einlegen.[/quote]
Berechne dir mal selbst den Stundenlohn, den du für die Zeit für den schriftlichen Widerspruch brauchst (zuzüglich Porto)... Erspare dir und dem Steuerzahler doch einfach diesen zusätzlichen und aus meiner Sicht völlig unnützen Aufwand!
Es liegt ein klares Fehlverhalten vor und das solltest du als Polizist am Besten wissen. Was soll da dieses lächerliche Rumgefeilsche um 10 Euro mehr oder weniger? Bei einem üblichen deutschen Gehweg werden Fußgänger auch behindert, wenn dort Fahrzeuge parken.... Und da im Prinzip sogar Vorsatz vorliegt, ist dieser Bescheid über 25 Euro ja immer noch ziemlich günstig bemessen.
Genau an dieser allgemeinen Widerspruchsmentalität trotz wissentlichen Unrechts krankt unser Rechtssystem und dann meckern aber noch alle über aufgeblähte Verwaltungen.
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Ja, bla, bla, jetzt schäm ich mich und reich meine Kündigung ein und du bist super weil du allwissend bist. Thema erledigt.Das hat mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs weniger zu tun, das ist bei jeder Verkehrs-Owi so. Ob das nun ein Gurtverstoß, Geschwindigkeitsübertretung oder sonstiges ist.
Die Grundzüge des Verfahrens sollte man als PVB durchaus kennen
Bevor du meckerst solltest dir lieber das hier nochmal durchlesen:Berechne dir mal selbst den Stundenlohn, den du für die Zeit für den schriftlichen Widerspruch brauchst (zuzüglich Porto)... Erspare dir und dem Steuerzahler doch einfach diesen zusätzlichen und aus meiner Sicht völlig unnützen Aufwand!
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