2. Verstoß in der Probezeit und nach der Nachschulung!

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Moderator: Polli

Parker

2. Verstoß in der Probezeit und nach der Nachschulung!

Beitragvon Parker » So 19. Sep 2004, 15:05

Ich habe bereits eine Nachschulung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung hinter mir.
Meine Probezeit wurde verlängert.

Nun wurde ich allerdings mit 38km/h zuviel innerorts gelasert.

Sind meine fleppen nun wech oder was passiert jetzt?

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Schussel
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2. Verstoß in der Probezeit und nach der Nachschulung!

Beitragvon Schussel » So 19. Sep 2004, 16:20

Deine Fahrerlaubnis wird noch nicht entzogen. Du wirst nocheinmal eine Empfehlung zu einer Nachschulung bekommen. Im Gegensatz zu deiner ersten Nachschulung ist diese freiwillig und nicht zwingend. Mit diesem Seminar kannst Du 2 Punkte abbauen.

Nach der Empfehlung zur Nachschulung hast du eine 2 Monatige Frist, dieses Aufbauseminar zu besuchen. Weitere Verstöße innerhalb dieser Frist sind wirkungslos. Aber nach Ablauf der 2 Monatsfrist wird bei einem schwerwiegenden Verstoß nach der Kategorie A der Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen der Kategorie B nach der selben Anlage die Fahrerlaubnis entzogen.
Dumm ist,
wer dummes tut

Bibo

2. Verstoß in der Probezeit und nach der Nachschulung!

Beitragvon Bibo » Mi 13. Okt 2004, 15:08

Na ,dann war die Nachschulung ohne Erfolg oder zu kurz!!!

Call911
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Beitragvon Call911 » Mi 13. Okt 2004, 20:59

Oder der Fahrer unbelehrbar
Frag nicht was Dein Land für Dich tun kann, frag was Du für Dein Land tun kannst!

Grüße,
Call911


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