Anzweifeln kann man alles, aber rechtlich gilt: ein Irrtum, den der Betroffene bei verständiger Würdigung der Umstände hat nicht vermeiden können, entschuldigt die Tat. Damit ist diese zwar vorwerfbar begangen worden, kann aber nicht geahndet werden. Also wenn du die OWi verfasst, musst du auch die entlastenden Tatumstände dokumentieren. Und diese würden hier zur Einstellung des Verfahrens führen müssen. Ob du das nur vor Ort machst oder die Tinte zu Papier bringst: Das Ergebnis ist dasselbe. Man kann natürlich auch die übergeordneten Stellen der Prüforganisation auf den fragwürdigen Prüfablauf hinweisen, jedoch wird ohne Aussageverhalten des Betroffenen oder etwaiger Zeugen hier nix zu holen sein. Und wenn doch, hätten wir mit dem Verhalten des Prüfers den Bereich der Ordnungswidrigkeiten auch schon zu dessen Ungunsten verlassen und wären im StGB gelandet...McClane hat geschrieben:In dem Fall würde ich die Änderungsabnahme zunächst anzweifeln.
Die OWI würde ich trotzdem schreiben.
Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Moderator: Polli
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Hallo, bin vor einiger Zeit schon mal auf den Tread gestossen, heute mal wieder.
Dazu ne kurze Nachfrage: Gabs nicht kürzlich ein OLG Urteil, glaube müsste Hamm gewesen sein, in dem festgestellt wurde das ein Umbau auf nicht zugelassene Xenon Brenner nicht automatisch eine Stillegung rechtfertigt, wenn nicht tatsächlich eine Gefährdung statt fand. Der reine Verdacht der Möglichkeit reicht nicht aus.
Also müsste ein Verkehrsteilnehmer eine Anzeige erstatten oder ein Unfall passiert sein, oder zumindest ein Lichttestgerät eine unzulässige Einstellung bestätigen?
Der Kläger von 3 Pkt und Bussgeld befreit wurde und mit einem Bussgeld entsprechend "defekter Beleuchtungt" belegt wurde.
Ein Artikel hierzu war in einer Fachzeitschrift glaube "Advoice" "Anwaltsblatt" oder „verkehrsdienst“
Für weitere Infos wäre ich Dankbar, da wir das Thema grade debattieren.
Dazu ne kurze Nachfrage: Gabs nicht kürzlich ein OLG Urteil, glaube müsste Hamm gewesen sein, in dem festgestellt wurde das ein Umbau auf nicht zugelassene Xenon Brenner nicht automatisch eine Stillegung rechtfertigt, wenn nicht tatsächlich eine Gefährdung statt fand. Der reine Verdacht der Möglichkeit reicht nicht aus.
Also müsste ein Verkehrsteilnehmer eine Anzeige erstatten oder ein Unfall passiert sein, oder zumindest ein Lichttestgerät eine unzulässige Einstellung bestätigen?
Der Kläger von 3 Pkt und Bussgeld befreit wurde und mit einem Bussgeld entsprechend "defekter Beleuchtungt" belegt wurde.
Ein Artikel hierzu war in einer Fachzeitschrift glaube "Advoice" "Anwaltsblatt" oder „verkehrsdienst“
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Dann dürfte ich ja bei allen Veränderungen keine abstrakte Gefährdung mehr annehmen... So ein Quatsch.
Meines Wissens nach reicht gerade bei diesen Xenon-Dingern die abstrakte Gefährdung aus, die ja auch ohne weiteres zu begründen ist (Blendwirkung, etc.).
Das ist eigentlich für mich nen Paradebeispielt für die 90,- plus 3 Punkte... Defekt ist ne Beleuchtung für micht, wenn sie verbaut werden darf, aber halt nicht funktioniert...
Meines Wissens nach reicht gerade bei diesen Xenon-Dingern die abstrakte Gefährdung aus, die ja auch ohne weiteres zu begründen ist (Blendwirkung, etc.).
Das ist eigentlich für mich nen Paradebeispielt für die 90,- plus 3 Punkte... Defekt ist ne Beleuchtung für micht, wenn sie verbaut werden darf, aber halt nicht funktioniert...
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Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Na dann such uns mal das Urteil/den Beschluss rausBackmagic hat geschrieben:
Dazu ne kurze Nachfrage: Gabs nicht kürzlich ein OLG Urteil, glaube müsste Hamm gewesen sein, in dem festgestellt wurde das ein Umbau auf nicht zugelassene Xenon Brenner nicht automatisch eine Stillegung rechtfertigt, wenn nicht tatsächlich eine Gefährdung statt fand. Der reine Verdacht der Möglichkeit reicht nicht aus.
Also müsste ein Verkehrsteilnehmer eine Anzeige erstatten oder ein Unfall passiert sein, oder zumindest ein Lichttestgerät eine unzulässige Einstellung bestätigen?
Der Kläger von 3 Pkt und Bussgeld befreit wurde und mit einem Bussgeld entsprechend "defekter Beleuchtungt" belegt wurde.
Ein Artikel hierzu war in einer Fachzeitschrift glaube "Advoice" "Anwaltsblatt" oder „verkehrsdienst“
Für weitere Infos wäre ich Dankbar, da wir das Thema grade debattieren.
Ansonsten ist das wie immer eine Einzelfallentscheidung. Ne Stilllegung mach ich vor Ort eh ned - sowas ist Aufgabe der Zulassungsbehörde. Nennt sich aber Außerbetriebsetzung
Freiheit für die Spareribs
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Das ist die Frage die mich interessiert, kann man einfach annehmen das es evtl. blenden könnte,
Oder muss die Blendwirkung z.b. durch einen Lichttester belegt werden.
Falls jemand entsprechende Urteile dazu findet, wäre ich um einen Link dankbar. Konnte im Web leider noch nichts dazu finden.
In einer Stellungnahme dazu schreibt das KBA auch mehr "Könnte" als "ist".
Oder muss die Blendwirkung z.b. durch einen Lichttester belegt werden.
Falls jemand entsprechende Urteile dazu findet, wäre ich um einen Link dankbar. Konnte im Web leider noch nichts dazu finden.
In einer Stellungnahme dazu schreibt das KBA auch mehr "Könnte" als "ist".
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- Corporal
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- Wohnort: Bayern und NRW ;)
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Also in Bayern geht das alles über ne abstrakte Gefährdung, also die ZBS akzeptiert das so. Ich glaube es dürfte auch nahezu unmöglich werden, sowas mit ner konkreten Gefährdung nachzuweisen.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Siehe auch zu den Gefahrenbegriffen
Bei Xenon ohne aLWR/Niveauregulierung kann eine abstrakte Gefährdung mit der unbestritten höheren Blendwirkung für den Gegenverkehr begründet werden, sodass der Tatbestand 330606 anwendbar ist:
Eine direkte Verlinkung funzt hier wegen des "ä" in Mängel nicht wirklich, also von Hand in die Adresszeile kopieren.
Bei Xenon ohne aLWR/Niveauregulierung kann eine abstrakte Gefährdung mit der unbestritten höheren Blendwirkung für den Gegenverkehr begründet werden, sodass der Tatbestand 330606 anwendbar ist:
Das sollte man aber in der Anzeige auch entsprechend ausführen.Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Danke für den Link.
Dort findet sich auch folgende Text Passage:
Dort findet sich auch folgende Text Passage:
Ich muss mich da wohl noch etwas tiefer hineinlesen. DankeDie Bedeutung und damit auch die Schwere von Verkehrsverstößen hängt oftmals von der jeweils vorliegenden Gefährdung ab. Bußgeldbescheide, die ohne Berücksichtigung der tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Gefahrenbegriffe erlassen werden, sind zumeist rechtsfehlerhaft und führen bei gerichtsanhängigen Verfahren regelmäßig zur Einstellung.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Was zur "Erheiterung"
http://www.astra4ever.net/strafe-fuer-i ... 19833.html
http://www.astra4ever.net/strafe-fuer-i ... 19833.html
vielleicht hat ja jemand schonmal das selbe Problem mit den netten Leuten in blau gehabt xD.... leider haben sich die Jungs von meinem Licht nicht so wirklich gerne blenden lassen ....xD.... und kam zur Anzeige wegen dem "Illegalen Xenon"
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Der Link funzt leider nur wenn ich mich da anmelde.
Die abstrakte Gefährdung reicht nach wie vor aus, das wurde in diesem Thread hinreichend dargestellt und erläutert.
Die abstrakte Gefährdung reicht nach wie vor aus, das wurde in diesem Thread hinreichend dargestellt und erläutert.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Was ist denn wenn ich bei der Kontrolle die Leuchtmittel direkt tausche?
Da es inzwischen Xenon-Brenner mit H4 Sockel gibt und das ganze nahezu Plug&Play in den H-4 Scheinwerfer passt ist der Ausbau des "Xenon-Kits" und der Tausch gegen Zugelassene H4 Birnen in wenigen Minuten zu bewältigen.
Wie verhält sich es nun in Sachen Owi, Strafen weiterfahren usw...
gruß Nuon
Da es inzwischen Xenon-Brenner mit H4 Sockel gibt und das ganze nahezu Plug&Play in den H-4 Scheinwerfer passt ist der Ausbau des "Xenon-Kits" und der Tausch gegen Zugelassene H4 Birnen in wenigen Minuten zu bewältigen.
Wie verhält sich es nun in Sachen Owi, Strafen weiterfahren usw...
gruß Nuon
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Ich kann nur für mich sprechen:
Weiterfahren dann ja.
OWI trotzdem.
Weiterfahren dann ja.
OWI trotzdem.
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Gefahr ist beseitigt, also Weiterfahrt gestattet, aber die Owi-Anzeige gibt es trotzdem
Re: Xenon Nachbau / Tatbestand ?
Das sowas immer noch diskutiert werden muß...
Das ist doch mehr als eindeutig.
Das ist doch mehr als eindeutig.
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