Ist das ahndbar oder nicht?

Rund um das Thema bitte hier rein

Moderator: Polli

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Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon Sandro » Di 9. Feb 2010, 15:49

Hallo

Nun hätte ich noch eine Frage.
Folgende Situation, 3 Häuserblöcke zu nem U angeordnet und Privatgrund der Wohnungsbaugesellschaft. Im Block kann man vorne rein und hinten wieder rausfahren, also dem U entlang. An den beiden Einfahrten steht Zeichen 250 mit Zusatz "Anlieger frei". PKW steht ordnungsgemäß auf einem, für die Mieter vorgesehenen Parkplatz allerdings mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen.

Wie wäre das zu ahnden bzw. kann man das überhaupt ahnden?

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 9. Feb 2010, 15:50

Sicher ist das Ahndungsfähig

ggf. ein Verstoß gegen das Straßen- und Wegerecht Deines Bundeslands vor, eine verbotswidrige Sondernutzung.
"Sie ließen das nicht zugelassende Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte"

Verletzte Rechtsvorschriften: "§32 Abs. 1, § 49 StVO; §24 StvG; 123 BKat"
wenn es nicht der eigene Parkplatz ist
Zuletzt geändert von spADer am Di 9. Feb 2010, 15:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon Sandro » Di 9. Feb 2010, 15:53

Und wie bzw warum, da es ja Privatgrund ist.

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 9. Feb 2010, 15:57

faktisch öffentlicher Verkehrsraum...

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=17317
:lah:

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 9. Feb 2010, 15:58

Es ist dennoch öffentlicher Verkehrsraum
"Sie ließen das nicht zugelassende Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte"

Verletzte Rechtsvorschriften: "§32 Abs. 1, § 49 StVO; §24 StvG; 123 BKat"
falls es nicht auf dem eigenen Parkplatz steht

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon Sandro » Di 9. Feb 2010, 16:14

So wie ich den Link deute ist alles öffentlich, wo man ungehindert reinfahren kann, also keine Pfosten, Schranken, Pförtner usw. Dann wäre doch der Tatbestand ""Sie ließen das nicht zugelassende Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert werden konnte"

Verletzte Rechtsvorschriften: "§32 Abs. 1, § 49 StVO; §24 StvG; 123 BKat" auch für ein Autohaus treffend, das seine Autos auf der Freifläche öffentlich zugänglich vor das AH stellt, denn diese sind doch auch nicht angemeldet und sind frei zugänglich somit öffentlich, oder seh ich das jetzt falsch.
falls es nicht auf dem eigenen Parkplatz steht
Nein steht auf einem Parkplatz, wo aber nur eigentlich jeder Mieter parken darf und keine "Fremden", aber der Parkplatz gehört nicht mir sondern ist halt in der Miete mit inkl. Ich habe aber kein Anrecht auf einen Platz (wenn besetzt dann Pech)

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 9. Feb 2010, 16:20

Privatgrund ist hingegen anzunehmen, wenn der Verfügungsberechtigte nur den Verkehr von Personen duldet, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anläßlich des Gebrauchs des Weges in solche treten. Nicht zur öffentlichen Straße zählen z.B. Grünstreifen, Straßengräben oder Mittelstreifen zwischen in entgegengesetzter Richtung verlaufender Fahrbahnen (OLG Düsseldorf, VM 1993, 46). Der Begriff der Straße nach der StVO beinhaltet somit zwar die öffentlich gewidmeten Straßen und Wege nach den Straßengesetzen, geht jedoch aber auch weit darüber hinaus.
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... pen_04.php

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 9. Feb 2010, 16:22

Sandro hat geschrieben:
falls es nicht auf dem eigenen Parkplatz steht
Nein steht auf einem Parkplatz, wo aber nur eigentlich jeder Mieter parken darf und keine "Fremden", aber der Parkplatz gehört nicht mir sondern ist halt in der Miete mit inkl. Ich habe aber kein Anrecht auf einen Platz (wenn besetzt dann Pech)
Somit erschwert er

Aus der einschlägigen Kommentierung ( Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 32 StVO Rz. 9 ): "Das Belegen eines Parkplatzes durch ein nicht zugelassenes KfZ kann behindern oder erschweren" m.w.V.

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon st220 » Di 23. Feb 2010, 09:31

[quote]us der einschlägigen Kommentierung ( Hentschel, Straßenverkehrsrecht, § 32 StVO Rz. 9 ): "Das Belegen eines Parkplatzes durch ein nicht zugelassenes KfZ kann behindern oder erschweren" m.w.V.
[quote="Sandro"]

Aber die Kommentierung spricht doch hier wohl eher den öffentlichen Parkplatz an und nicht den privaten Parkplatz der Wohneigentümer?!

Durch das zuparken des privaten Parkplatzes durch das kennzeichenlose Fahrzeug liegt hier doch ein Konflikt zwischen zwei Zivilpersonen vor. In meinen Augen stehen hier die Interessen der Wohneigentümer gegen die Interessen des Fz.Halters.
Der allgemeine Verkehr wird ja dadurch nicht behindert, da der Parkplatz ja nicht für jedermann gewidmet ist.

daher in meinen Augen keine Ahndung nach der o.g. Bußgeldvorschrift möglich, lasse mich aber gerne eines besseren belehren :)

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 23. Feb 2010, 09:33

Du schreibst doch dass da jeder Mieter parken darf?

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon st220 » Di 23. Feb 2010, 12:01

richtig. hierbei handelt es sich um einen privaten Stellplatz der Wohngemeinschaft im öffentlichen Verkehrsraum, der von den Eigentümern für einen bestimmten Personenkreis gedacht ist. Parkt dort nun Person X gegen den Willen der Eigentümer, so ist das ein zivilrechtliches Problem zwischen Eigentümer und Person X. Ein öffentlicher Parkplatz,bezahlt durch den Steuerzahler, kann jedoch ebenfalls von Person X durch ein kennzeichenloses Fahrzeug zugeparkt sein. Hier wiederum ist eine Ahndung nach §32 sehr wohl möglich.
Ebenso kann hier das Fz. auch abgeschleppt werden. Dahingegen würdest du das Fz. aus o.g. Fall ja kaum abschleppen lassen oder?!

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon PolBert » Di 23. Feb 2010, 12:46

Hallo zusammen,

wenn ich mich recht erinnere, kommt es nicht auf die "Widmung" an sondern auf die
tatsächlichen Zugangs-/Zufahrtsmöglichkeiten.

Es gab da mal dieses berühmte Urteil:
Parkplatz neben einer Gaststätte mit dem Hinweisschild "Nur für Gäste".

Grundsatzentscheidung: Dort darf jeder parken, also nicht nur Gäste.''


Gruß, der PolBert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt.
Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

- Henry Ford -
______________________

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon Gast » Di 23. Feb 2010, 13:21

Fakt ist und bleibt: Ein nicht zugelassener Pkw hat nicht im öVR zu stehen.
Alles andere wurde bereits geschrieben.

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon spADer » Di 23. Feb 2010, 13:26

Ich glaube Patrick will es nicht wahrhaben?!

@Patrick: Bist du der Halter? ;D Wenn ja- Karre anmelden und stehen lassen oder wegfahren, wenn nein- schreib der Zuständigen Behörde für ruhenden Verkehr eine Mitteilung wenn es dich wirklich so wurmt :zustimm:

edit:
Öhm... :gruebel: Patrick ist ja gar nicht der TE (Sandro)

:gaga:

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Re: Ist das ahndbar oder nicht?

Beitragvon st220 » Di 23. Feb 2010, 16:11

Richtig ich bin ganz sicher nicht der Themenstarter :verweis:

Also nochmal, wir diskutieren hier um folgenden Fakt:

Ein abgemeldetes Fz. steht gegen den Willen des Parkplatzeigentümers auf dessem Parkplatz.
Der Parkplatz ist Eigentum einer PRIVATPERSON.
Der Parkplatz ist tatsächlich öffentlicher, jedoch nicht rechtlich öffentlicher Verkehrsraum.

Folgerichtig darf auf diesem , im Privatbesitz befindlichem Parkplatz ein abgemeldetes Fahrzeug stehen.
Würden wir hier von einem Parkplatz im öffentl. rechtl. Verkehrsraum sprechen, der dem Steuerzahler gehört, so würde die Geschichte natürlich anders aussehen. Tut es aber nicht.

Hier steht ein abgemeldetes Fahrzeug gegen den Willen eines Eigentümers auf dessen privatem Grund.
Somit kann das Fahrzeug keine Behinderung für den Straßenverkehr darstellen und nach §32 verwarnt werden. Ansonsten müsste man auch den rechtmäßigen Besitzer dieses privanten Stellplatzes verwarnen können, wenn dieser sein eigenes abgemeldetes Fz. auf dem Parkplatz stellt.

Der Punkt, dass der o.g. Wagen gegen den Willen des Eigentümers dort parkt ist ein zivilrechtliches Problem.

Wenn ich bei dir, Spader, auf den Hof fahren würde und mein Auto quer in deiner Hofeinfahrt parken würde, so würdest du ja auch nicht die Polizei rufen :polizei2:


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