Hi alle zusammen,
Ich komme aus München und habe vergangenes Wochenende eine Feier veranstaltet auf der es etwas lauter wurde.
Um 10:15 klingelten drei Beamten an der Tür, aufgrund der Lautstärke sollten wir die Musik leiser stellen und die Fenster schließen.
Um ca. 1:00 Uhr kam nach weiteren Beschwerden der Nachbarn erneut die Polizei. Dieses Mal sagten mir die Beamten das ich bereits verwarnt worden wäre und aufgrund dessen ein Bußgeld in Höhe von 200 - 250 € zu zahlen habe. Meine Personalien wurden notiert, danach verließen die Beamten die Wohnung.
Nun meine Frage: Meines Wissens ist es üblich zweimal Verwarnt zu werden bevor man zur Kasse gebeten wird. Liege ich da falsch? Könnte es sein das die Beamten mich nur etwas Schocken wollten um mich dazu zu bringen die Musik leiser zu stellen?
Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Moderator: Polli
- Kaeptn_Chaos
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Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Nö, die hätten die Anzeige auch schon beim ersten Mal schreiben können.
Lies dir mal 117 OwiG durch. Da steht nix von zwei Mal darf die Polizei ruhig kommen, die haben ja sonst nix zu tun, weshalb man sie beim ersten Mal nicht ernst nehmen muss.
Lies dir mal 117 OwiG durch. Da steht nix von zwei Mal darf die Polizei ruhig kommen, die haben ja sonst nix zu tun, weshalb man sie beim ersten Mal nicht ernst nehmen muss.
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Mein Antwort kam nicht an komisch???
Also nochmal :Man kann dir auch die Anlage sicherstellen wird zwar selten gemacht geht aber.
Ich finde es eine Frechheit wenn man ,obwohl schon verwarnt, die Musik wieder jaulen lässt als war man allein auf der Welt und dass wohl den ganzen Tag . Es gibt auch Leute die Nachtschicht hatten und morgens oder Tagsüber gerne noch was schlafen. PS. Ich höre auch gerne Musik und grille auch mal aber wie gesagt man kann auch auf die Nachbarn eingehen auch wenns schwer fällt Vertragt euch, nehmt euch ein Beispiel an unserem Forum
glG
Also nochmal :Man kann dir auch die Anlage sicherstellen wird zwar selten gemacht geht aber.
Ich finde es eine Frechheit wenn man ,obwohl schon verwarnt, die Musik wieder jaulen lässt als war man allein auf der Welt und dass wohl den ganzen Tag . Es gibt auch Leute die Nachtschicht hatten und morgens oder Tagsüber gerne noch was schlafen. PS. Ich höre auch gerne Musik und grille auch mal aber wie gesagt man kann auch auf die Nachbarn eingehen auch wenns schwer fällt Vertragt euch, nehmt euch ein Beispiel an unserem Forum
glG
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Nur mal so:
Spätestens um 22:16 Uhr hätte ich die Musik leiser gestellt
Spätestens um 22:16 Uhr hätte ich die Musik leiser gestellt
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Ja aber so wie sich sein Beitrag liest hat er den ganzen Tag halli galli gemacht und des nervt ich kanns nachvollziehen ich hab auch Nachbarn
gruß
gruß
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Ja, stimmt. Nun, das heißt wohl warten und hoffen das es nicht zu teuer wird.
Oballa, Fehler ! Nene, ich Depp, nicht 10:15 sondern 22:15 ! Komme grade aus London (auch Grund für Feier) - deswegen falsche Schreibweise ... Also: Feier ging von 20:00 Uhr - ca. 2:30.
Ich bin nach dem zweiten Besuch mal nach unten auf die Straße gegangen um selbst mal zu hören wie laut es ist (da hatte ich die Musik bereits auf Zimmerlautstärke gestellt). Dabei ist mir aufgefallen das in dem Haus aus dem die Beschwerdeanrufe kamen, (gegenüber unserer Wohnung) ebenfalls eine laute Feier stattfand.
Nun meine Frage: Sollte ich dies im Protokoll anmerken oder hat das nur Nachteile für mich ?
Gruß
Oballa, Fehler ! Nene, ich Depp, nicht 10:15 sondern 22:15 ! Komme grade aus London (auch Grund für Feier) - deswegen falsche Schreibweise ... Also: Feier ging von 20:00 Uhr - ca. 2:30.
Ich bin nach dem zweiten Besuch mal nach unten auf die Straße gegangen um selbst mal zu hören wie laut es ist (da hatte ich die Musik bereits auf Zimmerlautstärke gestellt). Dabei ist mir aufgefallen das in dem Haus aus dem die Beschwerdeanrufe kamen, (gegenüber unserer Wohnung) ebenfalls eine laute Feier stattfand.
Nun meine Frage: Sollte ich dies im Protokoll anmerken oder hat das nur Nachteile für mich ?
Gruß
- Kaeptn_Chaos
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Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Nachteile kann das nicht haben.
Du kannst den Bußgeldbescheid entweder bezahlen - oder Widerspruch einlegen.
Dann kannst du das schildern, dass nebenan auch eine Party war.
Dann fordert die Bußgeldstelle wiederum die Beamten zur Stellungnahme auf.
Die werden dann vermutlich schreiben: Wenn wir nebenan Feststellungen gehabt hätten, bzw. es nebenan noch lauter gewesen wäre, hätten wir dort (auch) ermahnt.
Dann kommt die Sache ggf. vor Gericht.
Du kannst den Bußgeldbescheid entweder bezahlen - oder Widerspruch einlegen.
Dann kannst du das schildern, dass nebenan auch eine Party war.
Dann fordert die Bußgeldstelle wiederum die Beamten zur Stellungnahme auf.
Die werden dann vermutlich schreiben: Wenn wir nebenan Feststellungen gehabt hätten, bzw. es nebenan noch lauter gewesen wäre, hätten wir dort (auch) ermahnt.
Dann kommt die Sache ggf. vor Gericht.
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Ich verstehe. Das bedeutet das ich im Fall der Fälle die Gerichtskosten zahlen müsste?
- Kaeptn_Chaos
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Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Wenn du verlierst, ja.
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Gut, vielen Dank für die schnellen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen.
Noch einen schönen Tag ,
Jan
Noch einen schönen Tag ,
Jan
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Ich verstehe das immer nicht...
da beschweren sich schon die Nachbarn, so dass die Polizei kommt und man lässt die Musik trotzdem laufen!
Wie würdest du dich denn nach nem anstrengenden Tag fühlen wenn du unbedingt schlafen möchtest und nebenan ne große Party mit Gegröle und lauter Musik stattfindet???
Hauptsache man selber hat Spaß... naja!
Und hört nicht immer auf irgendwelche Kumpels oder Freunde die euch irgendwas von beim dritten mal darf erst verwarnt werden oder der PVB darf das nicht oder jenes nicht...
da beschweren sich schon die Nachbarn, so dass die Polizei kommt und man lässt die Musik trotzdem laufen!
Wie würdest du dich denn nach nem anstrengenden Tag fühlen wenn du unbedingt schlafen möchtest und nebenan ne große Party mit Gegröle und lauter Musik stattfindet???
Hauptsache man selber hat Spaß... naja!
Und hört nicht immer auf irgendwelche Kumpels oder Freunde die euch irgendwas von beim dritten mal darf erst verwarnt werden oder der PVB darf das nicht oder jenes nicht...
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Doch, bitte. Die Bußgeldstelle freut sich.uilalala hat geschrieben:Und hört nicht immer auf irgendwelche Kumpels oder Freunde die euch irgendwas von beim dritten mal darf erst verwarnt werden oder der PVB darf das nicht oder jenes nicht...
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Nun, klar, nachvollziehen kann ich die Beschwerde der Nachbarn schon . Ob die Beschwerde gerechtfertigt war oder nicht steht für mich völlig außer Frage.
Stellt euch einfach mal vor ihr feiert bei lauter Musik in geschlossenem Raum über einen längeren Zeitraum hinweg. Ihr werdet feststellen das es nicht einfach ist das richtige Maß der Lautstärke abzuschätzen . Wir hatten natürlich die Musik nach dem ersten Besuch der Polizei leiser gedreht. Beim zweiten Besuch war ich überrascht. Na ja, danach wurde die Feier natürlich aufgelöst. Wie dem auch sei, Böswilligkeit hat bei dieser Angelegenheit jedenfalls keine Rolle gespielt.
Um einen Anruf bei der Polizei zu verhindern hatte ich sogar in unserem Haus und in den Nachbarhäusern Informationszettel mit meiner Handynummer hinterlegt. Wir hätten die Lautstärke so mit den Nachbarn abstimmen können . Leider hatte ich nicht an das Haus gegenüber gedacht.
Nun, dumm gelaufen, beim nächsten mal weiß ich es besser !
Stellt euch einfach mal vor ihr feiert bei lauter Musik in geschlossenem Raum über einen längeren Zeitraum hinweg. Ihr werdet feststellen das es nicht einfach ist das richtige Maß der Lautstärke abzuschätzen . Wir hatten natürlich die Musik nach dem ersten Besuch der Polizei leiser gedreht. Beim zweiten Besuch war ich überrascht. Na ja, danach wurde die Feier natürlich aufgelöst. Wie dem auch sei, Böswilligkeit hat bei dieser Angelegenheit jedenfalls keine Rolle gespielt.
Um einen Anruf bei der Polizei zu verhindern hatte ich sogar in unserem Haus und in den Nachbarhäusern Informationszettel mit meiner Handynummer hinterlegt. Wir hätten die Lautstärke so mit den Nachbarn abstimmen können . Leider hatte ich nicht an das Haus gegenüber gedacht.
Nun, dumm gelaufen, beim nächsten mal weiß ich es besser !
- Vito
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Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Wobei in München wohl die entsprechende Lärmverordnung angewandt wird.Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Nö, die hätten die Anzeige auch schon beim ersten Mal schreiben können.
Lies dir mal 117 OwiG durch. Da steht nix von zwei Mal darf die Polizei ruhig kommen, die haben ja sonst nix zu tun, weshalb man sie beim ersten Mal nicht ernst nehmen muss.
Danach ist eine Ahndung aber noch einfacher als nach dem 117 OWiG.
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_d ... laermV.pdf
Freiheit für die Spareribs
Re: Ruhestörung - Wann Bußgeld/Anzeige?
Diese 22:00 Uhr-Geschichte ist völlig irrelevant!Nur mal so:
Spätestens um 22:16 Uhr hätte ich die Musik leiser gestellt
Schau mal in die schon genannte Immissionsverordnung! Man kann sich auch um 16:12 Uhr, um 09:50 Uhr oder um 19:26 Uhr von Musik gestört fühlen (Schichtdienst, Kind, etc). *malnachdenkundreinversetz*
Wundersam scheint mir nur die angesprochene Höhe des Verwarnungsgeldes zu sein...
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