Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Rund um das Thema bitte hier rein

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Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon HeJu » Fr 17. Dez 2010, 23:20

Ein Autofahrer der andere wegen Sommerreifen behindert => 80€ + 1 Punkt
Bürgersteig nicht vom Schnee befreien => In der Regel 1000€ kann aber auch bis 10000€ gehen. (Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell ... sende.html)

Wo bitte ist da die Verhältnismäßigkeit ? Der Auto-/LKW- Fahrer zahlt deutlich weniger, obwohl der Gesamtwirtschaftliche Schaden deutlich höher ausfällt, der Bürger wird ausgenommen, wenn er seiner Räumpflicht nicht nachkommt ?

Kann mich da mal bitte jemand aufklären ?
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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 17. Dez 2010, 23:29

Such mir mal die Fälle raus, in denen der durchschnittliche EFH-Besitzer tatsächlich 10000 Ocken löhnen musste...

Im übrigen sind wir nicht der Gesetzgeber.

Gewaltenteilung und so...musste mal Ulla nach fragen, die hört sich gerne reden...
:lah:

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon HeJu » Fr 17. Dez 2010, 23:36

Mir schon klar, daß die Gesetze / Strafen nicht von euch festgelegt werden. Und aus dem verlinkten Artikel geht ja hervor, daß 1000€ wohl das normale Strafmaß in Berlin sind. 10000 sind wohl die Ausnahme.

Ich hatte gehofft, daß hier jemand ne Idee hat, warum man Leute, die nen vielleicht bis in die Millionenschaden produzieren durch falsches Verhalten so günstig bei wegkommen, und die alte Oma, die nicht selbst schieben kann und warten muss, bis der Enkel wieder aus der Schule kommt, so heftig belangt werden kann. (Klar geht auch ne Gefährdung durch nen nicht geräumten Bürgersteig aus, aber ich denke die Höhe der Sach- und Personenschäden werden die eines Mega-Staus auf der AB nicht auch nur annähernd erreichen können...
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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 17. Dez 2010, 23:40

Vielleicht hilft dir ja Artikel 14 GG weiter...

Wenn die Omma nicht kann, muss sie anderweitig Ersatz beschaffen.

Da ich gestern mal wieder zu Fuß zur Nachtschicht stiefelte und 80 % der Gehwege um 20.30 h nicht geräumt waren - merkwürdigerweise aber nicht 80 % der Bevölkerung nachts arbeiten, kann ich das nur unterstützen.

Wenn Omma nämlich mit Waldi Gassi geht und am Oberschenkelhalsbruch stirbt, ist das auch etwas teurer als 80 Euro...
:lah:

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon HeJu » Fr 17. Dez 2010, 23:48

Hmmm... bis jetzt gilt die Streu- und Räumpflicht größtenteils nur von 7-20 Uhr.
Und das das mehr kostet, habe ich geschrieben. Aber Du willst scheinbar nicht lesen, was ich schreibe, dann lass auch bitte das Antworten.
Danke.

Nachtrag: 1000€ für nen Fahrer mit Sommerreifen und dadurch entstandener Behinderung und 10000 für die Spedition, die ihn so hat fahren lassen. Danach könnten die Behinderungen auf den AB deutlich zurückgehen. 3 spurig die AB blockieren, verhindern, daß der Räumdienst durchkommt.
Zuletzt geändert von HeJu am Fr 17. Dez 2010, 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 17. Dez 2010, 23:55

Nachdem du ja nun im Nachhinein auch noch editierst, lass dir gesagt sein, dass gestern unzählige Lkw trotz vorschriftsmäßiger Bereifung auf den BAB liegen geblieben sind...

Omma muss aber trotzdem ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

Na sowas.
:lah:

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon HeJu » Sa 18. Dez 2010, 00:03

Ich hab nen Nachtrag hinzugefügt und dies dementsprechend gekennzeichnet. Om vorherigen Wortlaut wurde nix verändert.

Ja, Oma muss der Nachkommen, auch durch Beauftragung einer Firma. Das ist schon klar.

Aber ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß hier doch durchaus Leute mit fundiertem Wissen, auch über den Polizei-Tellerrand raus zu finden sind. Sollen ja durchaus etliche Studierte, die evtl in dem entsprechenden Bereich ihr Studiom gemacht haben, hier zu finden sein.

Nochmal: Mir ist klar, warum das so ist, aber ich such nen Grund: WIESO.
Ausserdem ist das kein Thema wie "Raubkopierer" gegen sonstige Strafsachen.
Es ist Winter, halb Deutschland versinkt im Chaos, weil a) nicht genug Bürgersteige geräumt werden und b) zuviele immer noch mit einer scheinbar nicht geeigneten Bereifung unterwegs sind.
Sinnvoll fand ich das Fahrverbot für LKW >7,5t. War ja schon mal ein guter Anfang, war aber nicht ausreichend.

Mir geht es schlicht und einfach um die Verhältnismäßigkeit.
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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon octodon-degus » Sa 18. Dez 2010, 00:12

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Fahrverbot eines der letzten Mittel ist, welches angewandt wird.

Und der Gehwegräum-Muffel eine andere Sanktionsandrohung hat, liegt schlicht und ergreifend einfach daran, dass dort wohl gegen ein anderes Gesetz oder eine andere Verordnung verstoßen wird.
Und nur weil die StVO nicht mehr hergibt, müssen die Strafandrohungen anderer Gesetze nicht gleich niedrig sein..

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon DerLima » Sa 18. Dez 2010, 09:56

HeJu hat geschrieben:Sinnvoll fand ich das Fahrverbot für LKW >7,5t. War ja schon mal ein guter Anfang, war aber nicht ausreichend.
Fandest du sinnvoll? Und für wie lange? Ich mein, irgendwann geht deinem Aldi, Lidl, Rewe usw. auch mal die Ware aus.
Es ist doch nichts anderes als all die Jahre. Und mMn macht es bei dem Schnee wenig Unterschied, ob ein LKW Winter- oder Sommerreifen drauf hat. Er kommt so oder so zum stehen.

Aber Omi und ihr Oberschenkelhalsbruch, den empfinde ich als nicht so unwesentlich, das ich sagen würde "Sommerreifen müssen stärker sanktioniert werden." Oder: "Es ist nicht verhältnismäßig!"
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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon nukeomega » Sa 18. Dez 2010, 10:41

HeJu hat geschrieben:Ein Autofahrer der andere wegen Sommerreifen behindert => 80€ + 1 Punkt
Bürgersteig nicht vom Schnee befreien => In der Regel 1000€ kann aber auch bis 10000€ gehen. (Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell ... sende.html)

Wo bitte ist da die Verhältnismäßigkeit ? Der Auto-/LKW- Fahrer zahlt deutlich weniger, obwohl der Gesamtwirtschaftliche Schaden deutlich höher ausfällt, der Bürger wird ausgenommen, wenn er seiner Räumpflicht nicht nachkommt ?
Bußgelder im Straßenverkehr --> durch Verkehrsminister in der STVO / STVZO/ FEV usw... festgesetzt

Bußgelder beim Bürgersteig nicht freimachen --> Ortssatzung der Stadt Berlin (oder aber der entsprechenden Ortschaft)

Warum jetzt das Bußgeld der Stadt Berlin im entsprechenden Verhältnis zum zu erwartenden Schaden steht und die "normalen" Bußgelder meist nicht? Ich für meinen Teil würd ja sagen, dass das das Ergebnis von 100 Jahren Lobbyarbeit ist.

Die Bußgelder im Straßenverkehr bei uns sind meist sehr nah an einem Witz.
5€ - sie gingen bei Rot über ne Ampel,
10€ - sie fuhren ein Auto ohne Licht
20 € - sie parken wie der erste Mensch usw...

Rechne mal den Volkswirtschaftlichen Schaden für jmd, der nach nem Unfall ohne Gurt 4 Wochen im Krankenhaus liegt und dann querschnittsgelämt ist. Und dagegen mal die 30 €.

Oder ein Fußgänger, der bei Rot über die erwähnte Ampel läuft und von nem Auto erwischt wird.

Deswegen stehen die Bußgelder auch in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Schaden, wenn der Wert für manche Verstöße noch aus den 50ern kommt und seit dem sich niemand traut, die anzufassen. Da is ja noch nicht mal die Inflation mit eingerechnet!

Denk mal zurück, was für ein Aufschrei bei der letzten Erhöhung der Bußgelder durchs Land ging. (Danke nochmal an BLÖD). "Autofahrer - Melkkühe der Nation" und so. Wegen diesem Rumgeheule will da kaum einer ran. Könnt ja ne Wahl kosten!

Als ob hier IRGENDWER, etwas bezahlen muss, wenn er nichts falsch macht...
Zuletzt geändert von nukeomega am Sa 18. Dez 2010, 10:46, insgesamt 1-mal geändert.
Das Universum hasst dich, handle entsprechend!

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 18. Dez 2010, 10:46

HeJu,
Auch hier wird wieder deutlich, dass du keine bis wenig Ahnung hast.

Wenn du nach dem "Warum" für die Höhe Strafen fragst, wende ich bitte an das Bundesverkehrsministerium und an ein Bundesorgan der Rechtspflege bzw. an deine zuständige Kommune / Stadtverwaltung wegen der 1000 Euro für nicht geräumte Gehwege.
Diese können dir deine Fragen sicherlich zu einer für dich zufriedenstellenden Art & Weise nach einer nach besten Wissen und Gewissen erfolgten Prüfung der Einzelumstände beantworten. :mrgreen:

Wenn du schonmal in Berlin anrufst, kannst du mal bitte für mich nachfragen, warum ein Steuersünder 5 Jahre ohne Bewährung bekommt, aber ein Intensivtäter der mehrer gef. KV's und 2 Raubüberfalle begangen hat noch immer auf freien Fuß ist?
Du schaust doch bestimmt über den Forumrand hinaus und bist nicht so blöd wie wir Polizisten...

/Nachtrag: Verdammt, nukeomega war schneller

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Gast » Sa 18. Dez 2010, 11:44

OT Jetzt soll es ja am Montag regnen und wohl auch ne weile so kalt bleiben(Eisregen ) was mach ich denn wenn ich nicht aus dem Hof komm wegen Eisregen ?? Gut ich hätt mich auch anders schlau machen können , aber vielleicht interessiert es auch noch andere , kann der DH (Dienstherr) verlangen das man kommt selbt wenns garnicht geht ?Ich sag mal jetzt Montag und vielleicht Donnerstag (beispiel). Ist es vielleicht schlauer sich in solchen Situationen DU zu melden? Will nicht sagen das einem sowas in den Sinn kommt. Es geht jetzt um Beamte .

gruß :zustimm:

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon UllaDieTrulla » Sa 18. Dez 2010, 12:11

Ich hatte gehofft, daß hier jemand ne Idee hat, warum man Leute, die nen vielleicht bis in die Millionenschaden produzieren durch falsches Verhalten so günstig bei wegkommen, und die alte Oma, die nicht selbst schieben kann und warten muss, bis der Enkel wieder aus der Schule kommt, so heftig belangt werden kann.
Ganz einfach.

a) EDIT: Ein Teil unserer Regierung ist sehr industriefreundlich eingestellt.EDIT ENDE
b) Der Bürger hat keine Lobby
c) Die Speditionen haben den gesamten Tag herumgeheult, dass die Winterreifenpflicht so teuer ist.

Ergo: Unsere Regierung hat eine idiotische Regelung erschaffen, bei der normale Autofahrer mehr Winterreifen haben muss, als LKW (nur Antriebsstrang), damit die armen Betriebe nicht so geschunden werden.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,735399,00.html

Wir haben hier eine Aufgabe der Legislative! Und dafür ist der Wähler verantwortlich.

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Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon RedCross » Sa 18. Dez 2010, 13:25

So ist das im Leben......

Dieser Tage ist auch der Gehsteig vor unserer PI weder geräumt noch gestreut....

Ich werde mir ein Schild besorgen welches auch Behörden gerne verwenden:

Bild




Wer schreibt den Quatsch das die LKW mit und ohne Winterreifen liegenbleiben?

Damit wäre der das ganze Winterreifengedöns Unsinn.

Die Gesetzgeber sind mal wieder vor Lobbyisten eingeknickt.

Vergleich: ein Pkw für mehr oder weniger viele Euro muss, gleichgültig wie viele Kilometer gefahren werden, (sinngemäss) mit (4) Winterreifen ausgerüstet sein um seine 1-2 Tonnen Gesamtgewicht bewegen zu dürfen.

Ein LKW der 150.000 (und mehr) Euro kostet, am Tag problemlos 1000 Kilometer fährt, muss nur auf der Antriebsachse M&S Reifen haben um mit seinen 40 (und mehr) Tonnen unbeteiligte Autofahrer gefährden zu dürfen.

Die meisten der M&S gekennzeichneten LKW Reifen sind eine Lachplatte, vor ein paar Jahren haben findige Hersteller begonnen auf ganz normalen Reifen ein kleines M+S anzubringen, somit sind sie für die Vorschriften in D gut genug.

Jedoch wird nicht einmal diese Minimalforderung überprüft; angesichtes der Kosten wenn der LKW im Graben liegt oder geschleppt werden muss sind die Bußgelder eine Lachplatte.


Eine Möglichkeit wären Kontrollen bei einsetzendem Schneefall; einfach eine grosse Anzahl von LKW auf den Parkplatz ziehen und auf "Wintereifen" kontollieren. Wer keine draufhat bekommt eine Kette mit Schloss durch die Felge. Das würde die Strassen sicherer machen und unseren ewigklammen Behördenkassen füllen.

Es gibt natürlich vollwertige Winterreifen; im Gegensatz zu guten PKW-Reifen sind diese geradezu geschenkt - Laufleistungen von 200.000 und mehr Kilometer sind normal.

Gestern kam im Radio eine Durchsage:

"Die Fahrer von Gefahrguttransporten werden darauf hingewiesen das sie bei Glätte und Schneefall nicht fahren dürfen; bitte fahren sie den nächsten Parkplatz an".

Vor mir auf der Autobahn fuhr ein silberblauer VW-Bus mit Polizeiaufschrift, wir fuhren bei geschlossener Schneedecke zwischen 55 und 65 Km/h - bis dann mit 80 und mehr Km/h ein Gefahrguttankfahrzeug an uns vorbeifegte. Der augewirbelte Schnee zwang auch die Polzei zur Tempodrosselung. - UND? - NICHTS! -
Wäre es nicht zu erwarten das die Polizei den Gefahrguttransporter rauswinkt und zur Kasse bittet??

Wo ist hier die GEFAHRENABWEHR?



An den Spinner der sämtlich Treads versaut: HALT DIE KLAPPE -

Gast

Re: Strafen im Winter - Verhältnismäßigkeit

Beitragvon Gast » Sa 18. Dez 2010, 13:45

RedCross hat geschrieben:Wo ist hier die GEFAHRENABWEHR?
Du scheinst auch nicht so recht zu wissen was Du willst. Vor gar nicht allzu langer Zeit kam von Dir in einem anderen Fred noch eine Geschichte die sich folgendermaßen zugetragen haben soll:
RedCross hat geschrieben:In den letzten Tagen gab es in der Nähe eine "allgemeine Winterreifenkontrolle".

Zu viele sind noch mit Sommerschuhen unterwegs, einige mussten ein Bußgeld zahlen.

Einer der mit Sommerreifen unterwegs war hat die Beamten allerdings vor scheinbar unlösbare Probleme gestellt.

B: Sie haben Sommerreifen auf ihrem Fahrzeug montiert, das kostet Sie 40 Euro Bußgeld.

Autofahrer: Ach, haben wir eine Winterreifenpflicht?

B: In dem Sinn- JA

Autofahrer: Ich dachte das Gesetz verlangt eine der Witterung angepasste Bereifung.

B: So ist es!

Autofahrer: Gut, es ist strahlender Sonnenschein und die Strasse ist furztrocken, welche Bereifung sieht das Gesetz denn für DIESE Strasse vor?

B: Soweit mögen sie recht haben, aber die Seitenstrassen sind schneebedeckt!

Autofahrer: Ich befahre keine Seitenstrassen!

B: Äääääähm, sind sie mit einem Verwarngeld einverstanden?

Autofahrer: Nein!

B: Öööööhm

Autofahrer: Wenn ich gegen ein Gesetz verstoßen habe erstatten sie Anzeige, ansonsten möchte ich gerne weiterfahren, ich habe zu tun......

B: Öööööhm

Der Autofahrer stieg in sein Auto und weg war er, OHNE das seine Personalien aufgenommen worden wären.
Also wenn schon Gefahrenabwehr, dann doch bitte für alle, oder?
Und folgendes könnte man vielleicht per PN klären:
RedCross hat geschrieben:An den Spinner der sämtlich Treads versaut: HALT DIE KLAPPE -
bzw. wie ein weltbekannter Mod die Tage schrob: Unliebsame User einfach ignorieren.
Beleidigungen sind eigentlich ein Ausdruck von Schwäche, auch wenn man sich danach ein Stück weit überlegen fühlen mag.
Übrigens versaust Du durch den beleidigenden Einwurf den Thread, weil wohl wieder ein Mod gezwungen sein wird bei einem 08/15-Thema regulierend einzugreifen. Letztendlich provozierst Du den User, dem der Schuh passt, sich auf Dein Niveau herabzulassen. Hoffentlich lässt er sich nicht und die "Rennleitung" ergreift mal Maßnahmen gegen die ausufernden Beiträge aus der vermeintlich sicheren Anonymität.

So long,
Marco


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