Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Moderator: Polli
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Vito, dass das Bundesland Hessen hier Vorbildcharakter hat weis ich selber. In anderen Bundesländern (z.B Sachsen und BW) läuft aber der beschriebene "Wildwuchs" ab, nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter (z.B. Plauen, siehe link in meinem Text)!
Die "unbeliehene Citystreife" (Hess. Langen) der Sicherheitsfirma Chrisma ist aber auch nicht rümlich für Hessen: Die verfolgen nämlich auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, ohne zu Hilfspolizeibeamten oder offiziellen Verwaltungshelfern bestellt worden zu sein! Platzverweise und Identitätsfeststellungen soll die Chrisma-Security ebenfalls durchführen.
Die "unbeliehene Citystreife" (Hess. Langen) der Sicherheitsfirma Chrisma ist aber auch nicht rümlich für Hessen: Die verfolgen nämlich auch Verkehrsordnungswidrigkeiten, ohne zu Hilfspolizeibeamten oder offiziellen Verwaltungshelfern bestellt worden zu sein! Platzverweise und Identitätsfeststellungen soll die Chrisma-Security ebenfalls durchführen.
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
"Die Aufnahme eines Sachverhaltes durch private Unternehmen im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs unterliegt hinsichtlich der Verwertbarkeit in einem anschließend durchgeführten Verfahren der Ordnungsbehörde einem Beweiserhebungs- und daraus folgend einem Beweisverwertungsverbot." (Kammergericht Berlin, Beschluß v. 23.10.1996 - 2 Ss 171/96 3 Ws (B) 406/96 304 a OWi 467/96)
Ich möchte diese Diskussion hier nutzen um mal intensiver auf das “Wildwuchs“-Problem in diesem Bereich einzugehen. Das o.a. Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, das dieses Thema – die Privatisierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs – die Berliner bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre beschäftigt hat – und zwar so sehr, dass dagegen (erfolgreich) geklagt wurde.
Stellt man Recherchen zu diesem Thema an, so wird man feststellen, dass das “privatisierte Knöllchenschreiben“ in zahlreichen bundesdeutschen Kommunen praktiziert wird. Vor allem kleinere Kommunen greifen dieses public private partnership-Modell gerne auf, weil die Kosten-Nutzen-Rechnung erst einmal für dieses Modell spricht. Öfters wird hierzu aber auch berichtet, dass sich Bürger durch private “Zettelhexen“ abgezockt fühlten, diesen gar “Quotenjagd“ unterstellen. Zitat: “Die können keine Verkehrsschilder lesen und schreiben alles auf, was nicht niet und nagelfest ist. Dann haben die Leute Ärger, Arbeit und Lauferei.“
Ich meine, dass man gerade in kleineren Städten und Gemeinden “unkritischer“ mit der Privatisierung von Ordnungsaufgaben umgeht, als dies in Großstädten der Fall ist. Da beschließen Rathauschef’s gerne schon mal in Eigenregie, vermutlich häufig ohne Kenntnis des Art. 33 Abs. 4 GG; Bürgern und (ehrenamtlichen) Kommunalpolitikern mangelt es oftmals an Zeit und Fach-/Rechtswissen um sich intensiver mit solchen Themen zu beschäftigen.
Die Stadt Frankfurt a.M. kündigte Ende der 1990er Jahre ihren Vertrag mit Securitas, weil die “unbeliehenen“ Firmenangestellten sich für die Stadt nicht rechneten (siehe unten). Heutzutage werden Securitas-Angestellte in Hessen zum “Knöllchenschreiben“ an die Kommunen “ausgeliehen“ und – wie es das Hessische Recht will - zu Hilfspolizeibeamten bestellt.
Was meiner Meinung nach gegen private und ausgeliehene “Zettelhexen“ spricht ist folgender Punkt: So lange “Knöllchenschreiber“ (oft in befristeten Arbeitsverträge) damit rechnen müssen nach Ablauf ihrer Arbeitsverträge entlassen zu werden, besteht die Gefahr, dass sie – zum Nachteil der Bürger – “übereifrig agieren“ (siehe Zitate). Diese Gefahr besteht bei den (regulären) Verkehrsüberwachern der Ordnungsämter nicht.
Vor einigen Jahren hatte ich ADAC und AvD zum Thema schriftlich angefragt und Beispiele zu Städten und Gemeinden benannt. Meine Kernfrage war, wie die beiden Organisationen “zur Privatisierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs“ stehen. Ich habe keine Antwort erhalten.
Ich bin mittlerweile davon überzeugt, das dieser “Knöllchen“-Wildwuchs nur so gut gedeihen kann, weil es an öffentlicher Kontrolle (und Kritik) der Kommunalpolitik, zust. Fachaufsichten und Fachverbände mangelt (Wo kein Kläger...). Und leider gibt es zu wenig engagierte Leute wie Eric der Rote die ein solches “public private security“ bekannt machen. Seine Mitteilung hier im Forum zeigt doch, das dieses Thema sehr aktuell ist!
Securitas – Eine Sicherheitskrake will mehr Einfluss (Dezember 1999)
(...) Die Expertise rügt, daß die privaten Hilfspolizisten weder die Ausbildung noch die Erfahrung besäßen, um sich „bürgerfreundlich“ zu verhalten und bei den Bürgern „verkehrserzieherische Erfolge“ zu erreichen. Außerdem gebe es andere „qualitative Schwächen“ der privaten Hilfspolizisten. Es komme zu „fehlerhaft aufgenommenen Anzeigen“ durch falsch abgelesene Autokennzeichen und Eingabefehler in das mobile Datenerfassungsgerät, daß jeder Hilfspolizist bei sich trägt. Auch hätten die privaten Einsatzkräfte Verkehrsschilder fehlinterpretiert, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen seien nicht sorgfältig genug überprüft worden.“ (...)
http://www.safercity.de/1999/securitas.html
Ich möchte diese Diskussion hier nutzen um mal intensiver auf das “Wildwuchs“-Problem in diesem Bereich einzugehen. Das o.a. Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, das dieses Thema – die Privatisierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs – die Berliner bereits in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre beschäftigt hat – und zwar so sehr, dass dagegen (erfolgreich) geklagt wurde.
Stellt man Recherchen zu diesem Thema an, so wird man feststellen, dass das “privatisierte Knöllchenschreiben“ in zahlreichen bundesdeutschen Kommunen praktiziert wird. Vor allem kleinere Kommunen greifen dieses public private partnership-Modell gerne auf, weil die Kosten-Nutzen-Rechnung erst einmal für dieses Modell spricht. Öfters wird hierzu aber auch berichtet, dass sich Bürger durch private “Zettelhexen“ abgezockt fühlten, diesen gar “Quotenjagd“ unterstellen. Zitat: “Die können keine Verkehrsschilder lesen und schreiben alles auf, was nicht niet und nagelfest ist. Dann haben die Leute Ärger, Arbeit und Lauferei.“
Ich meine, dass man gerade in kleineren Städten und Gemeinden “unkritischer“ mit der Privatisierung von Ordnungsaufgaben umgeht, als dies in Großstädten der Fall ist. Da beschließen Rathauschef’s gerne schon mal in Eigenregie, vermutlich häufig ohne Kenntnis des Art. 33 Abs. 4 GG; Bürgern und (ehrenamtlichen) Kommunalpolitikern mangelt es oftmals an Zeit und Fach-/Rechtswissen um sich intensiver mit solchen Themen zu beschäftigen.
Die Stadt Frankfurt a.M. kündigte Ende der 1990er Jahre ihren Vertrag mit Securitas, weil die “unbeliehenen“ Firmenangestellten sich für die Stadt nicht rechneten (siehe unten). Heutzutage werden Securitas-Angestellte in Hessen zum “Knöllchenschreiben“ an die Kommunen “ausgeliehen“ und – wie es das Hessische Recht will - zu Hilfspolizeibeamten bestellt.
Was meiner Meinung nach gegen private und ausgeliehene “Zettelhexen“ spricht ist folgender Punkt: So lange “Knöllchenschreiber“ (oft in befristeten Arbeitsverträge) damit rechnen müssen nach Ablauf ihrer Arbeitsverträge entlassen zu werden, besteht die Gefahr, dass sie – zum Nachteil der Bürger – “übereifrig agieren“ (siehe Zitate). Diese Gefahr besteht bei den (regulären) Verkehrsüberwachern der Ordnungsämter nicht.
Vor einigen Jahren hatte ich ADAC und AvD zum Thema schriftlich angefragt und Beispiele zu Städten und Gemeinden benannt. Meine Kernfrage war, wie die beiden Organisationen “zur Privatisierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs“ stehen. Ich habe keine Antwort erhalten.
Ich bin mittlerweile davon überzeugt, das dieser “Knöllchen“-Wildwuchs nur so gut gedeihen kann, weil es an öffentlicher Kontrolle (und Kritik) der Kommunalpolitik, zust. Fachaufsichten und Fachverbände mangelt (Wo kein Kläger...). Und leider gibt es zu wenig engagierte Leute wie Eric der Rote die ein solches “public private security“ bekannt machen. Seine Mitteilung hier im Forum zeigt doch, das dieses Thema sehr aktuell ist!
Securitas – Eine Sicherheitskrake will mehr Einfluss (Dezember 1999)
(...) Die Expertise rügt, daß die privaten Hilfspolizisten weder die Ausbildung noch die Erfahrung besäßen, um sich „bürgerfreundlich“ zu verhalten und bei den Bürgern „verkehrserzieherische Erfolge“ zu erreichen. Außerdem gebe es andere „qualitative Schwächen“ der privaten Hilfspolizisten. Es komme zu „fehlerhaft aufgenommenen Anzeigen“ durch falsch abgelesene Autokennzeichen und Eingabefehler in das mobile Datenerfassungsgerät, daß jeder Hilfspolizist bei sich trägt. Auch hätten die privaten Einsatzkräfte Verkehrsschilder fehlinterpretiert, Parkscheine und Ausnahmegenehmigungen seien nicht sorgfältig genug überprüft worden.“ (...)
http://www.safercity.de/1999/securitas.html
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Ich habe mich mittlwerweile mit einer ordentlichen Anfrage an die zuständige Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums gewandt.
Was meint Ihr, kann ein Bürger juristisch gegen einen privaten Knöllchenschreiber, der im Auftrag einer Kommune handelt tun ?
Auf Unterlassung klagen ?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister ?
und nichtjuristisch:
In den Gemeinderat bringen und Leserbrief schreiben ?
Was meint Ihr, kann ein Bürger juristisch gegen einen privaten Knöllchenschreiber, der im Auftrag einer Kommune handelt tun ?
Auf Unterlassung klagen ?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister ?
und nichtjuristisch:
In den Gemeinderat bringen und Leserbrief schreiben ?
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Wenn sich diese Sache nicht auf kommunaler Ebene durch die Politik klären lässt, sich die Verantwortlichen bzw. die Initiatoren “uneinsichtig“ zeigen, könnte man die Fachaufsicht der zuständigen Mittelbehörde um eine rechtliche Überprüfung bitten. Ich denke, dass sich auch betroffene Fahrzeughalter, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dagegen wehren können; durch Wiederspruch und mit Verweis auf die Rechtssprechung eine gerichtliche Überprüfung dieser Angelegenheit erwirken können. Aus dem “Verwaltungsakt“ muss klar hervorgehen wer den Sachverhalt (Ordnungswidrigkeit) aufgenommen hat.
Ist dieses Thema bereits in der örtlichen Presse behandelt worden? Eine Möglichkeit, eine öffentliche Diskussion hierüber herbei zu führen; vielleicht nimmt sich die "Fachaufsicht" dann diesem Thema von selber an!
Ist dieses Thema bereits in der örtlichen Presse behandelt worden? Eine Möglichkeit, eine öffentliche Diskussion hierüber herbei zu führen; vielleicht nimmt sich die "Fachaufsicht" dann diesem Thema von selber an!
- Vito
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Oder eher Einspruch im Bußgeldverfahren bzw. der Anhörung.securios hat geschrieben: Ich denke, dass sich auch betroffene Fahrzeughalter, im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, dagegen wehren können; durch Wiederspruch und mit Verweis auf die Rechtssprechung eine gerichtliche Überprüfung dieser Angelegenheit erwirken können.
Steht doch drin - auch bei sog. "Fremdanzeigen".Aus dem “Verwaltungsakt“ muss klar hervorgehen wer den Sachverhalt (Ordnungswidrigkeit) aufgenommen hat.
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Welche Rolle spielt Eures Erachtens der § 34 a Gewerbeordnung ?
Absatz 1:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2.
er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder
3.
der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
(...)
Ist dem Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 des Paragrafen zu entnehmen, dass ein Knöllchenschreiber die Voraussetzungen des Absatz 1 Satz 3 zu erfüllen hat ?
Ist ein Knöllchenschreiber deshalb ein Bewacher iSd Gewerbeordnung, weil er "öffentlichen Verkehrsraum begeht" ?
Absatz 1:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
1.
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt,
2.
er die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweist oder
3.
der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, daß er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist.
Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen beschäftigen, die die Voraussetzungen nach Satz 3 Nr. 1 und 3 erfüllen. Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:
1.
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
(...)
Ist dem Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 des Paragrafen zu entnehmen, dass ein Knöllchenschreiber die Voraussetzungen des Absatz 1 Satz 3 zu erfüllen hat ?
Ist ein Knöllchenschreiber deshalb ein Bewacher iSd Gewerbeordnung, weil er "öffentlichen Verkehrsraum begeht" ?
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Kommt halt drauf an.eric der rote hat geschrieben: Ist ein Knöllchenschreiber deshalb ein Bewacher iSd Gewerbeordnung, weil er "öffentlichen Verkehrsraum begeht" ?
Sofern sie wie in Hessen zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden - dann nicht.
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Den Satz habe ich offen gestanden nicht verstanden.Vito hat geschrieben:eric der rote hat geschrieben: Sofern sie wie in Hessen zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden - dann nicht.
Ist denn das Knöllchenschreiben eine "Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum" iSd 34 a GewO ?
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Hinweis an den Zoll wegen Verdacht der Scheinselbständigkeit und eventl. Leistungsbetrug.
Die werden den Vettern mal auf den Zahn fühlen.
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Wo Alph, der heil´ge Strom, durchfloss,
die tiefen Höhlen, unendlich groß,
hinab zum dunklen Ozean.
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
eric der rote hat geschrieben:Den Satz habe ich offen gestanden nicht verstanden.Vito hat geschrieben:eric der rote hat geschrieben: Sofern sie wie in Hessen zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden - dann nicht.
Ist denn das Knöllchenschreiben eine "Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum" iSd 34 a GewO ?
Hallo,
sie suchen immer noch eine rechtliche Lücke, oder?
Der Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum hat mit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten überhaupt nichts zu tun.
Der § 34a GewO regelt die Bildungsvoraussetzung für ein bestimmtes Tätigwerden in bestimmten Tätigkeiten. Z.B. eine Unterrichtung reicht ab diesem Zeitpunkt für bestimmte Bewachungstätigkeiten - die sich vorwiegend im öffentlichen Verkehrsraum oder in vergleichbaren Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr abspielen - nicht mehr aus. Bewachungstätigkeiten in diesen konkret abgegrenzten Bereichen (z. B. sog. City-Streife, Kaufhaus-Detektiv, Disko-Türsteher) sind nur noch mit bestandener Sachkundeprüfung zulässig.
Öffentlicher Verkehrsraum mit tatsächlich öffentlichem Verkehr:
Öffentliche Straßen, Bahnhöfe, Wege, Parkanlagen, Vorplätze von öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie Rathaus und andere öffentliche Gebäude.
Kontrollgänge: Wachpersonal muss einen größeren Raum durch Umhergehen oder Umherfahren bewachen. Die Bewachung besteht gerade im Kontrollgehen; nicht, wenn verschiedene Gebäude in einer Straße/Stadt (stationär) bewacht und die Wege zwischen den verschiedenen Gebäuden von Zeit zu Zeit zu Fuß oder mittels Auto zurückgelegt werden; Revierfahrer sind folglich nicht erfasst.
Kontrollgänge müssen die Hauptleistung der Bewachung sein. Selbst regelmäßiger Raumwechsel, z. B. im Museum (verschiedene Räume werden abwechselnd bewacht), dürfte nicht als Kontrollgang eingeordnet werden.
Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr:
Private Räumlichkeiten oder privates Gelände, das der Eigentümer der Allgemeinheit, also keinem speziell vorab feststellbaren Personenkreis, allgemein zugänglich macht, z. B. jedermann zugängliche Empfangshallen, Aufenthaltsräume z. B. Empfangshallen in Flughäfen, Aussichtsterrassen (soweit für jedermann – ohne Flugticket zugänglich), Schulgebäude, Krankenhäuser, z. T. Universitäten, z. T. Kongresshallen – soweit frei zugänglich, Gerichte, Sportanlagen aller Art – soweit frei zugänglich, Einkaufszentren, Kaufhäuser, Geschäfte, bestimmte Ladenpassagen etc.
Beispiele für sachkundepflichtige Kontrollgänge:
• Kontrollgänge auf U-Bahnhöfen
• Kontrollgänge in S-Bahnen
• Kontrollgänge in Fußgängerzonen*
Anmerkung: ohne Bewachung der Ladengeschäfte
• Kontrollgänge in Empfangshallen von Flughäfen etc.
• sog. Citystreifen*
• Kontrollgänge in Kaufhäuser
• Kontrollgänge in Ladenpassagen
*) Zur Unterscheidung der Kontrollgänge von Citystreifen ohne Objektkontrolle und der Kontrolle mehrerer Objekte nacheinander (Revierstreife) ist der Auftrag und nicht der Auftraggeber maßgebend.
Es geht bei diesen Kontrollgängen um Vandalismusverhinderung und Einbruchsschutz und nicht um die Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten.
Sollte mir jemand einen Fall in Baden-Württemberg nennen, wo Ordnungswidrigkeiten über private Sicherheitsdienste verfolgt werden, so werde ich jede Polizeigewerkschaft und das Innenministerium darüber informieren, damit diese dem Treiben ein Ende setzen.
Gruß,
Highwayman
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Hallo,eric der rote hat geschrieben:Ich habe mich mittlwerweile mit einer ordentlichen Anfrage an die zuständige Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums gewandt.
Was meint Ihr, kann ein Bürger juristisch gegen einen privaten Knöllchenschreiber, der im Auftrag einer Kommune handelt tun ?
Auf Unterlassung klagen ?
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister ?
und nichtjuristisch:
In den Gemeinderat bringen und Leserbrief schreiben ?
der Richtige Weg wäre wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde, am besten gleich einen Brief an das Landratsamt und das RP:
Fachaufsichtsbeschwerde
Formloser Rechtsbehelf gegen Maßnahmen der Behörden.
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, findet ihre Grundlage aber im Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes (GG).
Mit der Fachaufsichtsbeschwerde werden Mängel einer Verwaltungsentscheidung bei der Fachaufsichtsbehörde (der übergeordneten Behörde) angezeigt, mit der Bitte der Änderung oder der Aufhebung der Entscheidung. Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung der Fachaufsichtsbehörde ist hingegen nicht erforderlich.
Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an Behörden, die über andere Behörden die Fachaufsicht haben. Dies können z. B. Behörden des Kreises sein, die unter bestimmten Voraussetzungen die Fachaufsicht über bestimmte Behörden der Gemeinden haben. Dies kann auch bei Behörden des Landes über Behörden der Regierungspräsidien, kreisfreien Städte oder Landkreise sein.
Die Fachaufsichtsbeschwerde hat das Ziel, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten in einem Einzelfall ändert, und damit dem Beschwerdeführer nachgibt.
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist als eine Form der Verwaltungspetition zu unterscheiden von:
•der Dienstaufsichtsbeschwerde, die sich gegen das persönliche Fehlverhaltens eines Amtsträgers an den Disziplinarvorgesetzten richtet.
•der Gegenvorstellung, mit der sich der Bürger an die Ausgangsbehörde wendet, um die Änderung oder Aufhebung einer (in der Regel bereits bestandskräftigen) Verwaltungsmaßnahme zu erreichen.
Nichtjuristisch:
Leserbrief schreiben an die örtliche Presse oder noch besser, sich an einen örtlichen Redakteur wenden, damit der die Mißstände breit tritt!
Schreiben an das Innenministerium
Schreiben an die GdP
Schreiben an die DPolG
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Ich will mir halt eien umfassenden Überblick über die rechtlichen Gegebenheiten machen.corporal hat geschrieben: sie suchen immer noch eine rechtliche Lücke, oder?
Weis garnicht mehr, wie ich auf die Gewerbeordnung gekommen bin.
Jedenfalls hat mir die Diskussion sehr viel weitergeholfen !
Dank an alle Diskutanten.
Auf das Angebot werde ich gerne zurückkommen, wenn das zuständige RP meine Beschwerde - wie auch immer - zurückweist.highwayman10 hat geschrieben: Sollte mir jemand einen Fall in Baden-Württemberg nennen, wo Ordnungswidrigkeiten über private Sicherheitsdienste verfolgt werden, so werde ich jede Polizeigewerkschaft und das Innenministerium darüber informieren, damit diese dem Treiben ein Ende setzen.
- Vito
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Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Ei wenn die Mitarbeiter wie in Hessen zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden, dann ist der 34a erstmal schnuppe.eric der rote hat geschrieben:Den Satz habe ich offen gestanden nicht verstanden.Vito hat geschrieben:eric der rote hat geschrieben: Sofern sie wie in Hessen zu Hilfspolizeibeamten bestellt werden - dann nicht.
Ist denn das Knöllchenschreiben eine "Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum" iSd 34 a GewO ?
Die enstprechenden Voraussetzungen für die Tätigkeit ergeben sich dann ned aus der GewO, sondern aus dem PolG i.V.m. der VV sowie den enstprechenden Verordnungen/Erlassen.
Wann der 34a greift - da wurde ja schon geschildert.
Freiheit für die Spareribs
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Auch wenn es erst mal nichts mit der “Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Private“ zu tun hat. Aber: So stelle ich mir die vorbildliche Arbeit der Kontrollinstanzen im Bezug auf “public private security“ vor:
Keine “Schwarzen Sheriffs“
SICHERHEIT Innenministerium und RP Darmstadt stoppen Idsteiner Vorhaben (Wiesbadener Tagblatt, 05.10.11)
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... 226095.htm
Ich denke, dass man sich im Bundesland Hessen schon etwas dabei gedacht hat, bereits “private Bestreifungen“ als (unzulässiges) “hoheitliches Handeln“ anzusehen.
Keine “Schwarzen Sheriffs“
SICHERHEIT Innenministerium und RP Darmstadt stoppen Idsteiner Vorhaben (Wiesbadener Tagblatt, 05.10.11)
http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... 226095.htm
Ich denke, dass man sich im Bundesland Hessen schon etwas dabei gedacht hat, bereits “private Bestreifungen“ als (unzulässiges) “hoheitliches Handeln“ anzusehen.
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- Registriert: Di 7. Dez 2010, 22:16
Re: Privater Sicherheitsdienst zum Knöllchenschreiben
Oh Mann, ich bin immer wieder ueberrascht was fuer Vollpfeifen sich gerade in dem Gewerbe tummeln, in sie am allerwenigsten zu suchen haben. Kein Wunder, dass es immer wieder "Probleme" mit Saehkurritie gibt, wenn die anscheinend von ihren Befugnissen keine Ahnung haben oder ihnen egal sind.
Gestern beim Radfahren sehe ich, wie ein Radfahrer (nein, war ich nicht) aus einem Transporter angepoebelt wird (irgendwas mit "Radfahrersau" wurde rumkrakeelt), an der Ampel fahre ich vorbei und sehe dass er von DB Sicherheit ist. Meine Fresse, nicht mal in Dienstuniform koennen sich manche zusammenreissen. Alter Schwede!
Gestern beim Radfahren sehe ich, wie ein Radfahrer (nein, war ich nicht) aus einem Transporter angepoebelt wird (irgendwas mit "Radfahrersau" wurde rumkrakeelt), an der Ampel fahre ich vorbei und sehe dass er von DB Sicherheit ist. Meine Fresse, nicht mal in Dienstuniform koennen sich manche zusammenreissen. Alter Schwede!
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