Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Moderator: Polli
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Das sind ja alles interessante Ansätze, mich stört nur ein wenig, dass die Bußgeldstellen nicht immer mitspielen.
Und problematisch wird´s dann auch, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Bei Ladungssicherung habe ich es schon erlebt, dass der entsprechende Richter es so ausdrückte :
"Ich habe da keine Ahnung von, ich erkenne keinen Verstoß!"
Äääähhhh...danke...
In jedem Fall brauchen wir nach der Novellierung des Zulassungsrechtes eine bundeseinheitliche Handhabe, um hier tätig werden zu können, bzw glaubwürdig zu bleiben.(und auch ich meine nicht die Felgen an einem Golf 3).
MfG
Pascal
Und problematisch wird´s dann auch, wenn es zu einem Gerichtstermin kommt. Bei Ladungssicherung habe ich es schon erlebt, dass der entsprechende Richter es so ausdrückte :
"Ich habe da keine Ahnung von, ich erkenne keinen Verstoß!"
Äääähhhh...danke...
In jedem Fall brauchen wir nach der Novellierung des Zulassungsrechtes eine bundeseinheitliche Handhabe, um hier tätig werden zu können, bzw glaubwürdig zu bleiben.(und auch ich meine nicht die Felgen an einem Golf 3).
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Pascal
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Dann liegt es an DIR als anzeigendem Polizeibeamten das ganze von vornherein so gut zu schreiben, das es auch der nichtsachkundige Richter versteht.
Die Richter am AG hier benutzen zum Beispiel meine Ausarbeitung als Arbeitsunterlage.
Die Richter am AG hier benutzen zum Beispiel meine Ausarbeitung als Arbeitsunterlage.
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Du hast sicher recht, dass es oft so gemacht wird.
Aber mal ehrlich, ist das im Sinne des Erfinders?
Der Vogel in Schwarz vor uns schleppt nen Haufen Kohle nach Hause.
Also sollte eine Anzeige wg. sowas mit Paragraf und Aufzeigen der Tatbestandsmäßigkeit für ein Urteil vollkommen ausreichen...
Wir sind nicht für die Fachbildung von Richtern zuständig
Ja ich weiß, ist halt oft anders...aber...
Aber mal ehrlich, ist das im Sinne des Erfinders?
Der Vogel in Schwarz vor uns schleppt nen Haufen Kohle nach Hause.
Also sollte eine Anzeige wg. sowas mit Paragraf und Aufzeigen der Tatbestandsmäßigkeit für ein Urteil vollkommen ausreichen...
Wir sind nicht für die Fachbildung von Richtern zuständig
Ja ich weiß, ist halt oft anders...aber...
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Mehr als es vor Gericht dann zu erklären, kann ich auch nicht machen.McClane hat geschrieben:Dann liegt es an DIR als anzeigendem Polizeibeamten das ganze von vornherein so gut zu schreiben, das es auch der nichtsachkundige Richter versteht.
Die Richter am AG hier benutzen zum Beispiel meine Ausarbeitung als Arbeitsunterlage.
Wer weiß, vielleicht wurde er selbst nen Tag vorher angehalten oder ähnliches.
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Das stimmt.
Allerdings sollte ein Richter soviel Sachverstand besitzen, dass er es nach der Erklärung versteht.
Allerdings sollte ein Richter soviel Sachverstand besitzen, dass er es nach der Erklärung versteht.
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Das Atypische Bußgeldverfahren hat sich seit einigen Wochen mit der Einführung der neuen Tatbestände für das Erlöschen der BE ja erledigt.
Hiernach werden für das Erlöschen der BE nach 19 II, 90€ + 3Punkte für den Fahrer und 135€ + 3 Punkte für den Halter fällig.
Erlischt die BE nach 19 III, wird für den Fahrer ein Bußgeld von 50€ + 3Punkte und für den Halter ein Bußgeld von 50€ + 1Punkt fällig.
Hiernach werden für das Erlöschen der BE nach 19 II, 90€ + 3Punkte für den Fahrer und 135€ + 3 Punkte für den Halter fällig.
Erlischt die BE nach 19 III, wird für den Fahrer ein Bußgeld von 50€ + 3Punkte und für den Halter ein Bußgeld von 50€ + 1Punkt fällig.
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
und wo sind die tb-nummern dafür?
ich schreib ca. 5-10 atypische erlöschen be in der woche.
würd mich wirklich interessieren...
ich schreib ca. 5-10 atypische erlöschen be in der woche.
würd mich wirklich interessieren...
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Ich glaube, es sind 6 neue Tatbestände, die eingeführt wurden... Werd die im nächsten Dienst mal raussuchen und hier einstellen. Hab sie leider nicht zur Hand und im Internet kann man irgendwie auch nix dazu finden!?
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Es gibt noch keine. Siehe dazu auch den von mir eröffneten Thread.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... =7&t=69443
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Also wir haben vor etwa zwei Wochen zu dem Thema eine dienstliche E-Mail bekommen...
Hier waren auch 6 neue Tatbestandsnummern aufgeführt. Im nächsten Dienst schreib ich die euch mal raus!
Hier waren auch 6 neue Tatbestandsnummern aufgeführt. Im nächsten Dienst schreib ich die euch mal raus!
AW: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Das wäre super, dann kann man endlich wieder damit arbeiten!
MfG
Pascal
MfG
Pascal
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Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
So, hier mal die vier neuen Auffangtatbestandsnummern für das Erlöschen der BE bei PKW:
919123 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erloschen war. (50€ / B - 3)
919323 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt. (90€ / B - 3)
919423 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die BE erloschen war, bzw. ließen sie zu. (50€ / B - 1)
919623 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die BE erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt. (135€ / B - 1)
919123 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erloschen war. (50€ / B - 3)
919323 Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die BE erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt. (90€ / B - 3)
919423 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die BE erloschen war, bzw. ließen sie zu. (50€ / B - 1)
919623 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die BE erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt. (135€ / B - 1)
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Aber das sind ja wieder "9er" Auffangkennzahlen!!
Im bundeseinheitlichen Katalog wird man die nie finden :(
Weiß jemand ob "9er" Kennzahlen in ganz Deutschland gültig sind? Oder ist hier die Handhabe von ZBS zu ZBS wieder verschieden?
Im bundeseinheitlichen Katalog wird man die nie finden :(
Weiß jemand ob "9er" Kennzahlen in ganz Deutschland gültig sind? Oder ist hier die Handhabe von ZBS zu ZBS wieder verschieden?
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
Diese sog. "Pseudo-Kennzahlen" kannst Du selber festlegen.
Die TBNR werden noch kommen, auf die paar Wochen kommt's nun auch nicht an ;).
Die TBNR werden noch kommen, auf die paar Wochen kommt's nun auch nicht an ;).
Re: Atypisches Bußgeldverfahren bei "Erlöschen der BE"
hi zusammen,
"früher" hat man schwarz lasierten Heckleuchten unter der TBN: 330606 angezeigt.
Da schwarz lasierte HL ein erlöschen der BE darstellt, würde mich nun interessieren unter welcher TBN ich in BaWü das Erlöschen der BE anzeige ?!
Danke
"früher" hat man schwarz lasierten Heckleuchten unter der TBN: 330606 angezeigt.
Da schwarz lasierte HL ein erlöschen der BE darstellt, würde mich nun interessieren unter welcher TBN ich in BaWü das Erlöschen der BE anzeige ?!
Danke
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