Hallo Forum,
wir hatten das Thema ähnlich schon an anderer Stelle.
Ich bin auf folgenden Artikel in der SZ gestossen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sta ... -1.1122100
Weiß jemand mehr darüber ?
Hat die Kommune die Verkehrsüberwachung tatsächlich so realisiert ?
Hier die Homepage des beauftragten Unternehmens:
http://www.kb-verkehr.de/
Gruß eric
Privater Dienstleister in Bayern
Moderator: Polli
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Re: Privater Dienstleister in Bayern
halte ich für fraglich. bayern hatte vor zig jahren "private firmen" mit geschwindigkeitskontrollen beauftragt. der schuss ging nach hinten los und wurde durch das innenministerium gestoppt. die bayern sind ja nun nicht auf den kopf gefallen und haben die "privaten dienstleister" bei den kommunen und gemeinden angestellt. das wäre und ist zulässig. die gemeinde wäre somit auch weisungsbefugt.
ich selbst kenne keine stadt wo ein "privater dienstleister" die "hoheitsgewalt" einer gemeinde ausübt und warum....es ist schlichtweg gesetzlich nicht zulässig. siehe zum beispiel im owig.
ich selbst kenne keine stadt wo ein "privater dienstleister" die "hoheitsgewalt" einer gemeinde ausübt und warum....es ist schlichtweg gesetzlich nicht zulässig. siehe zum beispiel im owig.
- Vito
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Re: Privater Dienstleister in Bayern
In einem gewissen Rahmen ist rechtlich schon einiges möglich.
Wird in Hessen auch schon lange so praktiziert.
Wird in Hessen auch schon lange so praktiziert.
Freiheit für die Spareribs
Re: Privater Dienstleister in Bayern
ja lach in hessen ist einiges möglich...wenn ich da an die wachpolizei usw. denke....aber soweit ich informiert bin haben auch da die gemeinden verträge mit den dienstleistern...aus bw kenne ich das gar nicht. aber ich bin demnächst auf einer tagung und da treffe ich so ziemlich viele gvd aus bw...da werde ich mal umhören..
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Re: Privater Dienstleister in Bayern
Danke für Eure Beiträge.
D.h. alle Personen, die in Bayern OWi fesstellen, sind Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes ?
Dann hätte ja alles seine Ordnung.
MaW, die Kommunen haben ihr Personal aufgestockt und zu diesem Zweck Personal bei einem privaten Dienstleister abgeworben ?SiggiZ hat geschrieben:die bayern sind ja nun nicht auf den kopf gefallen und haben die "privaten dienstleister" bei den kommunen und gemeinden angestellt. das wäre und ist zulässig. die gemeinde wäre somit auch weisungsbefugt.
D.h. alle Personen, die in Bayern OWi fesstellen, sind Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes ?
Dann hätte ja alles seine Ordnung.
Re: Privater Dienstleister in Bayern
genau so ist es, es gab vor jahren in bayern eine private firma die geschwindigkeitsmessungen für kommunen durchführte. dies wurde durch das im bayern untersagt. die angestellten des priv. dienstleister wurden wenn auch vielleicht pro forma bei den kommunen angestellt und haben dort sogar ein büro bekommen. durch einen koll. aus bayern habe ich das hautnah mitbekommen......und ich kenne es nicht anders aus bw...bei geschwindigkeitskontrollen muss immer eine hoheitsperson anwesend sein und die lehrgangsbescheinigung für das messgerät besitzen.
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