kuriose Art der Verwarnung ?

Rund um das Thema bitte hier rein

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paule37
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kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon paule37 » Di 1. Mai 2012, 04:48

Hallo Forum,

in meiner Heimatgemeinde gibt es neuerding seine etwas kuriose Art der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.

Hinter dem Scheibenwischer des falsch parkenden Fahrzeugs wird ein Hinweiszettel angebracht, mit dem der Fahrer aufgefordert wird, 2,50 € auf ein Konto der Gemeinde zu überweisen. Ohne Rechtsmittelbelehrung oder ähnliches.

Kommt er dem nicht nach, ergeht eine Verwarnung an den Halter, usw.

Da hat die Gemeinde zwischen Verwarnungsangebot iSd § 56 OWiG und dem Nichtstun eine neue Ebene eingezogen.

Hat das jemand schon ähnlich erlebt ?

gruß paule

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Gast » Di 1. Mai 2012, 05:02

Eine sinnvolle Antwort kann Dir doch nur Deine Gemeinde geben. Gehört denen das Konto überhaupt? Wenn ja, können wir uns immer noch das Laptop zerreißen... :zustimm:

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 1. Mai 2012, 11:02

Es kann sich hierbei um keine Verwarnung handeln. Eine Verwarnung kann gem. § 56 (1) OWiG nur mit einem Verwarnungsgeld zwischen 05,00 Euro und 35,00 Euro oder alternativ ohne Verwarnungsgeld erteilt werden.
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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Brathühnchen » Di 1. Mai 2012, 11:53

Gehört denen das Konto überhaupt?
Hihi, das war auch mein erster Gedanke...

Erinnert mich auch an die "Geschichte":
http://ratzingeronline.blog.de/2009/12/ ... d-7613086/
----------------
"Geh du weiterhin Bratwurst und Sauerkraut im Biergarten essen und sei weiterhin gut in Mathe haha."

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Gast » Mi 2. Mai 2012, 09:03

Mich erinnert das an den BKA Trojaner: Zahlen Sie 100,-€... :robinhood:

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon paule37 » Mi 2. Mai 2012, 17:27

copklaus hat geschrieben:Gehört denen das Konto überhaupt?
Definitiv ja. Es ist das gleiche Bankkonto, dass bei Verwarnungen und Bußgeldbescheiden auf den Überweisungsträgern steht.

Wenn dem nicht so wäre, läge der Vorgang längst bei der Staatsanwaltschaft.
schutzmann_schneidig hat geschrieben:Es kann sich hierbei um keine Verwarnung handeln. Eine Verwarnung kann gem. § 56 (1) OWiG nur mit einem Verwarnungsgeld zwischen 05,00 Euro und 35,00 Euro oder alternativ ohne Verwarnungsgeld erteilt werden.
Richtig.

Nur: Was ist es dann ??


Mein „Problem“ scheint zu sein, dass der Vorgang so unglaublich ist, dass ihn niemand glaubt. :motz:

Jedenfalls noch nicht.

Aber ich bin kein Troll.

Meiner Schätzung nach wurden tausende dieser Zahlungsaufforderung durch Mitarbeiter der Gemeinde an Fahrzeugen angebracht. :stupid:

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Controller » Mi 2. Mai 2012, 17:33

na, dann frag doch da mal nach (Rechtsgrundlage)
oder bei der übergeordneten Behörde :polizei10:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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AW: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Diag » Mi 2. Mai 2012, 17:55

Geht es um Falschparken oder um nicht bezahlen von Parkgebühren auf einem Parkplatz der Kommune?

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Re: AW: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon paule37 » Mi 2. Mai 2012, 18:45

Diag hat geschrieben:Geht es um Falschparken oder um nicht bezahlen von Parkgebühren auf einem Parkplatz der Kommune?
Um beides.

Auf den Hinweiszetteln, die unter den Scheibenwischer geklemmt wurden, steht, man habe die Parkgebühr nicht bezahlt und parke deshalb ordnungswidrig.

Deshalb solle man 2,50 € auf das Konto überweisen.

Ansonsten würde man eine Verwarnung erhalten.

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Vito » Mi 2. Mai 2012, 19:47

Also ein Angebot der Behörde, die Parkgebühren nachträglich zu entrichten, um einem Verwarngeld zu entgehen.

Ergo handelt es sich nicht um ein Verwarngeld.

Ist doch ein faires Angebot :polizei1:
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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Eisscrat » Mi 2. Mai 2012, 19:48

Vito hat geschrieben: Ist doch ein faires Angebot :polizei1:
Und sehr nett von der Gemeinde.
Sie könnte ja auch deutlich mehr kassieren.
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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Gast » Mi 2. Mai 2012, 19:59

...vielleicht weiß die Gemeinde aber trotzdem nichts davon :-)

Kann ja sein, daß sich irgendein Vogel einen Spaß macht, ohne sich bereichern zu wollen. Nur um zu diskreditieren, oder noch ärger: einen arglosen Kämmerer in geistige Umnachtung treiben zu wollen, weil der plötzlich zig Geldeingänge ohne Vorgangsnummer o.ä. verbuchen müsste, aber nicht kann. Weil das nicht vorgesehen ist...

So gesehen, ist das ja das Schlimmste was man einer Behörde antun kann :-)

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon paule37 » Mi 2. Mai 2012, 20:27

Vito hat geschrieben:Also ein Angebot der Behörde, die Parkgebühren nachträglich zu entrichten, um einem Verwarngeld zu entgehen.
Ich halte das ganze für einen belastenden VA, der dem Autofahrer ohne Rechtsmittelbelehrung zugeht.

Und ein VA bedarf einer Rechtsgrundlage. Und die erkenne ich hier (noch) nicht.
Gaggo hat geschrieben:...vielleicht weiß die Gemeinde aber trotzdem nichts davon :-)
Ich kann das definitiv ausschließen.

Das Ordnungsamt bestätigte mir gegenüber die Vorgehensweise.

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon Gast » Mi 2. Mai 2012, 21:34

Dann würde ich es mal durchspielen. Mal sehen, was das Amtsgericht sagt, wenn das Verwarngeld abgelehnt wurde.

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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Beitragvon MasterEd » Mi 2. Mai 2012, 22:02

Ich verstehe dein Problem nicht. Du erhälst quasi von deiner Gemeinde die Chance deinen Fehler (Nichtentrichten der Parkgebühren) auszumerzen. Du wirst quasi im Nachhinein darauf hingewiesen, dass du deine Parkgebühren noch nicht bezahlt hast und dies noch erledigen musst. Und wenn du sie nicht bezahlst, wirst du zu Recht aufgefordert ein Verwarngeld (mit Rechtsbehelfsbelehrung und allem Schnick Schnack, oder?) zu entrichten. Machst du es, wird von einem Verwarngeld abgesehen.

Ich finde das sehr kulant! Eigentlich zu kulant, in meinen Augen. Denn es wird wohl über kurz oder lang sich so einpendeln, dass so gut wie keiner mehr die Parkgebühren entrichtet und darauf spekuliert diese im Nachgang dann zu bezahlen....wenn er denn "erwischt" wird. Wenn es 2,50 Euro kostet, steht dieser Versuchung kaum etwas im Wege. Wenn man aber im Hinterkopf hat, dass man 20 oder 30 Euro (plus eventuell Verwaltungsgebühren) zahlen müsste, sieht die Sache schon anders aus.
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)


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