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Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Verfasst: Do 3. Mai 2012, 20:59
von Vito
Vielleicht steht in einer Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren etwas über eine Nachzahlung von Parkgebühren drin :juggle:

Und ob das hier VA ist :gruebel:

Also bei dem Bußgeldbescheid haben wir keinen VA im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetz. Ob es deshalb trotzdem ein VA ist - da kann man lange streiten.

Aber hier kann ich noch nicht einen VA erkennen.

Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Verfasst: Do 3. Mai 2012, 22:14
von paule37
Controller hat geschrieben:na, dann frag doch da mal nach der Rechtsgrundlage bei der übergeordneten Behörde :polizei10:
Welche Behörde ist das denn ? Das RP ?

Controller hat geschrieben: - Verwaltung bedarf für ihr Handeln einer gesetzlich formellen und materiellen rechtlichen Ermächtigungsgrundlage[/i]

und diese Grundlage (er)kenne ich hier nicht :polizei4:
Und was folgt daraus, falls Du mit dieser Annahme recht hast (wovon ich übrigens ausgehe) ?
Vito hat geschrieben:Vielleicht steht in einer Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren etwas über eine Nachzahlung von Parkgebühren drin :juggle:
Nein. Da stehen lediglich die Stundensätze drin.

Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 00:03
von Controller
Welche Behörde das nun ist
kommt auf "den Tatort" an :polizei1:

und wie das dort kommunal organisiert ist. :polizei10:

RP = Regierungspräsidium ?
Auf jeden Fall, eventl. ist noch ein Landratsamt, Kreisverwaltung zwischen geschaltet.
Und was folgt daraus, falls Du mit dieser Annahme recht hast (wovon ich übrigens ausgehe) ?

hm, nun, ich denke, dass es für diese Verfahrensweise keine Rechtsgrundlage gibt.
(zumindest ist mir keine bekannt)

Und wenn es keine Rechtsgrundlage für Behördenhandeln gibt :polizei4:

Ist ja auch ganz interessant,
ab wann diese Verfahrensweise praktiziert wurde und was mit denjenigen ist und war,
die davor "aufgefallen" sind (Gleichbehandlung) :polizei10:

Gab es da "Veröffentlichungen" o.ä.

Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Verfasst: Fr 4. Mai 2012, 16:21
von Vito
Man müsste schonmal die Stadt bzw. das Bundesland erfahren.

In Hessen ist die untere Aufsichtsbehörde der Landrat - außer bei kreisfreien Städten. Dort ist es entsprechend das RP.

Für die Genehmigung von Gefahrenwehrverordnungen ist aber das RP zuständig.

Re: kuriose Art der Verwarnung ?

Verfasst: Sa 5. Mai 2012, 01:16
von e42b
Hi,

ja, witziges Vorgehen.

Controller hat es m.E. schon ordentlich beschrieben.

Wikipedia entnehme ich Folgendes:
"Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Er ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert.

Vorausgesetzt ist ein (obrigkeitliches) Über-Unterordnungs-Verhältnis, insbesondere des Staates im Verhältnis zum Bürger, aber auch im Verhältnis zwischen verschiedenen Trägern von Staatsgewalt, sofern diese in einem Über-Unterordnungs-Verhältnis zueinander stehen."

Nach dieser (unmaßgeblichen und deswegen mehr als philosophisch anzusehenden) Definition ist im Ausschlussverfahren ein Akt der Verwaltung, der nicht durch das VwVfG legaldefiniert definiert ist, kein VA.

Mir stellt sich die Frage, ob ein Akt der Verwaltung, um den es sich zu handeln scheint, nicht vielleicht allein deswegen ein VA ist, weil ein Mitglied der Verwaltung ihn (wenn auch ohne Rechtsgrundlage) ausübt.

Wenn allerdings mit dieser Aufforderung bei Nichtbefolgen ein VA angedroht wird, kann m.E. die Aufforderung, die 2,50 zu zahlen, nur als Bitte aufgefasst werden, die aus sich selbst keine Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
Der VA des Bußgeldbescheides, der folgt, wenn man der Bitte nicht nachkommt, ist von der Bitte nicht abhängig, da er auch ohne Bitte unmittelbar hätte erfolgen können. (Ich gehe hierbei davon aus, dass in jedem Fall die Beweise für den VA schon wirksam erhoben worden sind.)
Dazu kommt, dass der VA auch erfolgen kann, wenn man der Bitte nachkommt, da zwischen beiden kein rechtlich wirksamer Zusammenhang entstanden ist.

Rechtlich finde ich ein solches Vorgehen fragwürdig. Menschlich finde ich es nett, wenn dem Bürger die Gelegenheit gegeben wird, fällig gewordene Gebühren im Nachhinein zu entrichten.

Vielleicht sollte man nur die Formulierung dahin gehend ändern, dass man schreibt: "Sollten Sie dieser Bitte bis ... Folge leisten, kann auf die Erteilung eines Bußgeldes verzichtet werden." Das wäre dann freundlicher formuliert und auch begrifflich wäre die Bitte vom VA getrennt.

Das ist nur meine unmaßgebliche philosophisch angesetzte und durch keinerlei Rechtsverstand gestützte persönliche Meinung.

Nachtgrüße
E.