julie83 hat geschrieben:hallo ,
ich habe vor einem jahr etwa den führerschein gemacht ( also noch probezeit )
mein freund und ich waren in holland und haben ein auto gekauft - mein freund war mit seinem wohnmobil unterwegs ( ein rel kleines ) und wir hatten das neue auto hinten auf dem anhänger .
weil er sich eventl noch ein auto kaufen wollte und ich dann hätte fahren müssen wollten wir ein bissle " trainieren" ich habe leider kein auto und auch nicht oft die möglichkeit zu fahren und wenn bin ich immer nur automatik gefahren ( habe führerschein allerdings auch für schaltung )
wollten dann en bissle üben und ich habe mich dann vor meinen freund gesetzt er hinter mir ich habe geschalten und gelenkt er hat auch aufgepasst und mir mit dem gangeinlegen geholfen ---hat auch alles gut geklappt - auf einmal polizei - hat wohl jmd angerufen und gemeint ein kind würde auto fahren ( bin halt rel klein und schlank - naja )
wir also mit denen mit ( haben gesagt ich hätte "nur " neben ihm gesessen und gelenkt .
das ganz ist uns in holland passiert musste 350 e strafe blechen --- die haben gemeint das wäre gefährlich weil man net schnell genug reagieren könne - und führerschein für anhänger habe ich a net --- wusste ich nicht - bei meinem freund mit dem " alten" führerschein ist das anscheinend noch anders.
wollte mal fragen was das hier in deutschland gekostet hätte und eventl noch weitere nachfolgen abgesehen von geld mit sich gebracht hätte ????
mfg julie

Hallo,
ihr gefährdet/stört euch gegenseitig, wenn ihr auf einem Sitz sitzt, das ist doch wohl logisch, davon abgesehen, dass der Sicherheitsgurt dann auch nichts bringt.
Zum Üben gibts Verkehrsübungsplätze o.ä. - außerdem hast du doch einen Führerschein, dann muss man eben mit dem neu gekauften Auto ersteinmal ein bisschen langsamer irgendwo "trainieren", wenn man sonst nicht so oft zum Fahren kommt.
Viel gravierender finde ich, dass ihr damit auch andere gefährdet. Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht, ob ein geschulter Fahrlehrer (wohlgemerkt nebendran

) sitzt und aufpasst und dann (mit Griff in den Lenker + eigenen Pedalen) eingreift, oder ob dein Freund hinter dir sitzt und beim Eingreifen möglicherweise sogar noch mehr Probleme verursacht.
Ich schätze mal in Deutschland würde das am Ehesten unter den
§ 23 StVO fallen.
§ 23 StVO hat geschrieben:§ 23
Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet
Wären wohl 80,- und 3 Punkte(was bei deiner Probezeit dann auch zumindest eine Nachschulung bedeuten würde), da die Verkehrssicherheit hier auch erheblich beeinträchtigt wäre. (
Bkat 108)
Des Weiteren kann man das dann wahrscheinlich auf euch beide auslegen und nicht nur auf einen von euch, da ihr ja beide das Fahrzeug z. T. geführt habt.
Hinzu käme wohl eine Strafanzeige nach
§ 21 StVG, da du, wie erwähnt, nicht die nötige Fahrerlaubnis für den Anhänger hast.
§ 21 StVG hat geschrieben:§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
Der Halter (in dem Falle vermutlich dein Freund) hätte dann direkt auch noch eine Anzeige nach § 21 wegen Anordnen/Zulassens dieser Fahrt.
Ihr wärt gut dabei und das nicht ohne Grund. Wenn ich sowas lese und mir die Unfälle ansehe, die ich in meiner bisher kurzen Laufbahn mitbekommen/aufgenommen habe, dann wird mir so einiges klar..
Ich weiß nicht, wie Fahren ohne FE in Holland bewertet wird, aber in Deutschland ist es eine Straftat, auch wenn sie im Ausland begangen wurde und Verkehrsstraftaten werden -
soweit mir bekannt - auch grenzüberschreitend geahndet.
Gruß