Mudidumt hat geschrieben:Ich nehme mal an, dass Du dies im Rahmen eines Praktikums erleben durftest? Mach es bloß nicht selbst! Mehr muss man zu dieser Vorgehensweise nicht sagen. ;)
Der richtige Weg wäre: Ich fülle in diesem Fall auch einen DAB aus, also einen Datenbogen, wie bei den Inländern auch. Zusätzlich fülle ich dann eine Sicherheitsleistung aus und hol mir im Falle des Mobilfunkverstoßes bei Kfz 40 € + 25 € direkt bei ihm. Ansonsten fährt er nicht weiter. Und dann geht der DAB und das Geld an die Bußgelstelle, damit die OWI verfolgt wird.
Kann ja auch nicht sein, dass Personen, die im Ausland wohnen, mit milderen Strafen zu rechnen haben, als Inländer.
Gruß,
M.
Na, so einfach wie du sollte er es sich auch nicht machen, sonst kann die Kohle evtl. mal ganz schnell hinterhergeschickt werden.
Passiert zwar eigentlich nicht, kann aber, denn..............wo bitte kommt bei dir der Richter ins Spiel?
Es gibt ganz lockere Begründungen warum nicht, aber im Hinterkopf sollte man es schon haben, dass man eigentlich müsste.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.