Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

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Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon martinba » Di 10. Jul 2012, 00:07

Hallo liebes Forum, ich glaube das Thema wurde schon x-mal aufgegriffen, aber die SuFu hat mich zu nix eindeutigem gebracht, und alle entsprechenden Threads sind auch mittlerweile schon gesperrt.

Ganz einfache Frage:
Eine Owi, welche ein Verwarngeld von 25 Euro nach sich zieht, wird durch mich geahndet. Ich setze aus bestimmten Gründen als Einzelfallentscheidung jedoch nur 20 Euro an.

Auf welcher Rechtsgrundlage basiert das?
Ich hab schon viel gelesen über 17 III OwiG, 53 / 57 OwiG ... aber irgendwie finde ich da nirgends was passendes ...
Wäre nett wenn ihr mir kurz auf die Sprünge helfen könntet... danke :)

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Peppermintpete » Di 10. Jul 2012, 00:26

Der TBK sagt folgendes:
In Fällen, in denen anstatt der Regelgeldbuße mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen nur eine Geldbuße in Höhe eines Verwarnungsgeldes verhängt wird, ist § 28a StVG anzugeben. Die entsprechenden Angaben sind in der Mitteilung an das KBA stets anzugeben (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“). Ferner ist in den Fällen des § 28a StVG lt. SDÜ-VZR-MIT: in „Feldname: BG28A“ der entsprechende Schlüssel aufzunehmen.
:)
:keks:

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Controller » Di 10. Jul 2012, 00:27

§§ 17 i.V.m 47 Owig
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon dete » Di 17. Jul 2012, 09:49

martinba hat geschrieben: Eine Owi, welche ein Verwarngeld von 25 Euro nach sich zieht, wird durch mich geahndet. Ich setze aus bestimmten Gründen als Einzelfallentscheidung jedoch nur 20 Euro an.
:)
20 statt 25?

Wenn ich die wirtschaftlichen Verhältnisse dafür anführen will, kann ich dem VT auch gleich kräftig den Marsch geigen und lasse es bei der mündlichen Verwarnung.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon 1957 » So 22. Jul 2012, 14:14

grundsätzlich ist der verwarngeldkatalog aus gründen des gleichheitsgebotes bindend. ein ermessen besteht insofern bei einer reduktion grundsätzlich nicht. hinsichtlich einer grundsätzlich vorgesehenen kürzung aus sozialen gründen gibt es diverse auffassungen, die derartiges zumindest auf der ausführungsebene für rechtswidrig halten, will heißen, über eine reduzierung soll die bußgeldstelle entscheiden. das ist natürlich blanke theorie.

in der praxis sieht das natürlich anders aus.

aber,- was sind deine "bestimmten Gründe" zur reduktion des Betrages ?
im übrigen erscheint mir eine reduktion um 5,-€ nicht besonders sinnvoll.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mudidumt » So 22. Jul 2012, 23:33

(vielleicht nur 20 € dabei gehabt)

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Peppermintpete » Mo 23. Jul 2012, 00:28

Wo wird in Deutschland denn noch Bargeld von Inländern entgegengenommen?
:keks:

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mudidumt » Mo 23. Jul 2012, 01:26

@pepper: In RLP bring ich je nach Einsatzlage 1-3x im Monat einen vollen Block zur Abrechnung.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon schutzmann_schneidig » Mo 23. Jul 2012, 14:41

Mudidumt hat geschrieben:vielleicht nur 20 € dabei gehabt
Wie wäre das denn mit pflichtgemäßem Ermessen in Einklang zu bringen?
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mudidumt » Mo 23. Jul 2012, 16:31

Musste ja sein, dass es einer so interpretiert.

Nein, ich tue es nicht. Ich nehme Abstand von einer solchen Vorgehensweise. Dann muss ich mir nämlich auch keine Gedanken darüber machen, wie sehr ich mich verbiegen müsste um es halbwegs rechtmäßig erscheinen zu lassen.

Entweder ich sehe von einer Verwarnung ab, wenn dafür die Vorraussetzungen gegeben sind, oder ich verweise denjenigen auf den Kommunikationsweg mit der Bußgeldstelle und schreibe einen DAB.

Es war lediglich meine Theorie, die aus Praxisbeispielen gegoren ist, wie man von 25 auf 20 Euro kommt, so krumm wie der Betrag ist. (was aus meiner Warte auch die naheliegendere Interpretation der Randbemerkung wäre, wenn man nicht immer das Böse sieht)

Gruß,
M.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Maier » Di 24. Jul 2012, 14:37

Also, so viel ich weiß macht man,dies eigentlich nur bei Mitbürgern ohne Deutsche Adresse wenn es um ein Handyverstoß geht. Da es nicht verfolgt wird, macht man man dort eigentlich 35 Euro und verzichtet auf den Punkt. Das ist dann eine Verwarnung die man hat, während alles andere in den Sand verlaufen wäre und er hat denoch seinen Denkzettel bekommen.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mudidumt » Di 24. Jul 2012, 14:47

Ich nehme mal an, dass Du dies im Rahmen eines Praktikums erleben durftest? Mach es bloß nicht selbst! Mehr muss man zu dieser Vorgehensweise nicht sagen. ;)

Der richtige Weg wäre: Ich fülle in diesem Fall auch einen DAB aus, also einen Datenbogen, wie bei den Inländern auch. Zusätzlich fülle ich dann eine Sicherheitsleistung aus und hol mir im Falle des Mobilfunkverstoßes bei Kfz 40 € + 25 € direkt bei ihm. Ansonsten fährt er nicht weiter. Und dann geht der DAB und das Geld an die Bußgelstelle, damit die OWI verfolgt wird.

Kann ja auch nicht sein, dass Personen, die im Ausland wohnen, mit milderen Strafen zu rechnen haben, als Inländer.

Gruß,
M.

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AW: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Diag » Di 24. Jul 2012, 15:18

Peppermintpete hat geschrieben:Wo wird in Deutschland denn noch Bargeld von Inländern entgegengenommen?
In Hessen z.b.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 24. Jul 2012, 15:51

Mudidumt hat geschrieben:Ich nehme mal an, dass Du dies im Rahmen eines Praktikums erleben durftest? Mach es bloß nicht selbst! Mehr muss man zu dieser Vorgehensweise nicht sagen. ;)

Der richtige Weg wäre: Ich fülle in diesem Fall auch einen DAB aus, also einen Datenbogen, wie bei den Inländern auch. Zusätzlich fülle ich dann eine Sicherheitsleistung aus und hol mir im Falle des Mobilfunkverstoßes bei Kfz 40 € + 25 € direkt bei ihm. Ansonsten fährt er nicht weiter. Und dann geht der DAB und das Geld an die Bußgelstelle, damit die OWI verfolgt wird.

Kann ja auch nicht sein, dass Personen, die im Ausland wohnen, mit milderen Strafen zu rechnen haben, als Inländer.

Gruß,
M.
Na, so einfach wie du sollte er es sich auch nicht machen, sonst kann die Kohle evtl. mal ganz schnell hinterhergeschickt werden.

Passiert zwar eigentlich nicht, kann aber, denn..............wo bitte kommt bei dir der Richter ins Spiel?

Es gibt ganz lockere Begründungen warum nicht, aber im Hinterkopf sollte man es schon haben, dass man eigentlich müsste.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: Verwarngeld kürzen - Ermessensspielraum...

Beitragvon Mudidumt » Di 24. Jul 2012, 20:51

@Mainzelmann2001: Yep, war die Kurzfassung. Ebenso wie die Höhe des Betrag X wird die Maßnahme natürlich mit Rücksprache der zuständigen Stelle(n) durchgeführt.

Mir ging es hauptsächlich darum anzumerken, dass eine Verfolgung von OWIs auch bei Personen mit ausländischem Wohnsitz stattfindet und zwar in selber Höhe.

Gruß,
M.


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