Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Rund um das Thema bitte hier rein

Moderator: Polli

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Ghostrider1 » Sa 28. Jul 2012, 11:29

Steck die ABE ein. Wenn sie einer sehen will, zeig sie vor und gut ist.
Wirft man dir trotzdem Manupulation vor, dann ist und bleibt der PVB in der Beweispflicht. Wie es dann weitergeht, entscheiden die Kollegen vor Ort.

Fakt ist, hat die Anlage ein E-Zeichen und der DB-Killer ist nur ein gebohrtes Rohr um den Schall zu brechen und zu zerstreuen, dann ist es baulich so und dir ist nichts vorzuwerfen. (ich gehe davon aus, dass du hier wie Wahrheit schreibst und das Dinge nicht "getunt" hast.)

Benutzeravatar
Vito
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 8255
Registriert: So 24. Jul 2005, 00:00
Wohnort: Da wo man babbele dud
Kontaktdaten:

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Vito » Sa 28. Jul 2012, 11:31

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Du erstmal. Ich muss aber wenigstens keine Lügengeschichten erzählen, um meine Dienststelle besser darstehen zu lassen. :sleep:
Dein dritter Beitrag ohne etwas zum Thema beizutragen.

Aber Du schaffst es sicherlich wieder, das ein Thread wegen Deinem unqualifizierten Mist ins Nirvana verschoben wird :applaus:
BildFreiheit für die SpareribsBild

Benutzeravatar
beni
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2956
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon beni » Sa 28. Jul 2012, 11:35

Vito hat geschrieben:
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Du erstmal. Ich muss aber wenigstens keine Lügengeschichten erzählen, um meine Dienststelle besser darstehen zu lassen. :sleep:
Dein dritter Beitrag ohne etwas zum Thema beizutragen.

Aber Du schaffst es sicherlich wieder, das ein Thread wegen Deinem unqualifizierten Mist ins Nirvana verschoben wird :applaus:
Und du hast es trotz Ermahnung geschafft verwarnt zu werden

Neuling2611
Cadet
Cadet
Beiträge: 9
Registriert: Fr 27. Jul 2012, 10:43

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Neuling2611 » Sa 28. Jul 2012, 13:43

@Ghostrider

Ja, ich schreibe die Wahrheit, es ist nichts verändert worden. Ich fahre jetzt seit 1979 Motorrad und bin in dieser Zeit 5 mal in Verkehrskontrollen geraten. Einmal hatte ich keine Papier dabei und ein andermal waren meine Spiegel 1 cm zu klein(durfte aber weiterfahren), sonst wurde nie etwas beanstandet. Geblitzt wurde ich dieser Zeit 3 x. Das schnellste waren auf der Landstraße 101 km/h. Nicht das ich ein Engel bin, aber es gibt Sachen die einfach nicht gehen...dazu gehört zu schnell in Ortschaften, viel zu laute Anlagen und Stress mit der Rennleitung( Ausdruck für Polizei)Hab bei früheren Motorrädern ein kleines Vermögen für Eintragungen ausgegeben um keinen Ärger zu bekommen. So, jetzt hab ich die Hosen runter gelassen :ja:

Danke, mit deiner Antwort bin ich zufrieden.

Mystix
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3024
Registriert: Sa 5. Mai 2007, 00:00
Wohnort: CH

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Mystix » Sa 28. Jul 2012, 14:49

@ beni:

Wieso wurde vito verwarnt??

Wurde der Kaeptn für seine Unterstellung ihm gegenüber bez. der "Lügengeschichten" auch verwarnt?

Benutzeravatar
beni
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 2956
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00
Wohnort: NRW

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon beni » Sa 28. Jul 2012, 16:14

@Mystix

Letztmalig: ich rechtfertige hier keine Maßnahmen öffentlich und schon gar nicht dir gegenüber

Gast

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Gast » Sa 28. Jul 2012, 20:06

Jetzt geht es mal wieder fix zum Thema zurück, der Käpt´n und Vito klären ihren Zwist besser ein für alle mal per PN mich kotzt dieses ständige Hin und Her zwischen euch nämlich so langsam an.
@Mystix: Schau´ Dir den Verlauf des Threads nochmal an, vielleicht kommst Du von alleine drauf...

Benutzeravatar
Challenger
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 6374
Registriert: So 11. Apr 2004, 00:00
Wohnort: Hessen
Kontaktdaten:

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Challenger » Mo 30. Jul 2012, 13:59

Neuling2611 hat geschrieben:Meine Ausführung, dass der Auspuff eine e-Nummer besitzen würde und ich keine ABE mitführen müsse, widersprachen sie.
Was für eine Auspuffanlage hast Du eigentlich angebaut (entweder ich habe es überlesen oder Du nicht erwähnt)?

Die e-Nummer sagt pauschal auch erstmal nicht unbedingt viel aus. Ich hatte schon mal eine Anlage vor mir, die hatte eine e-Nummer, aber beim genaueren hinschauen jedoch auch relativ versteckt eingestanzt "For race use only!". Ferner ist nicht jeder Auspuff vom Hersteller für den Anbau an jedes Fahrzeug zugelassen.
Ghostrider1 hat geschrieben:Es ist wie du geschrieben hast, wenn das Ding ein E-Prüfzeichen hat, benötigt man keine ABE.
Den Satz würde ich pauschal so nicht unterschreiben. :nein:
Challenger


"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)

Neuling2611
Cadet
Cadet
Beiträge: 9
Registriert: Fr 27. Jul 2012, 10:43

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Neuling2611 » Mo 30. Jul 2012, 15:10

@Challenger

Auspuff ist ein BOS GTS mit Carbonendkappe:

http://bos-exhausts.de/index.php?id=191 ... d-c_02.jpg

Der wird leider nicht mehr produziert, daher nur noch die Standartausführung.

Hier ein Auszug aus der Herstellerseite:
Muss ich den Endschalldämpfer in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?

http://bos-exhausts.de/index.php?id=32&L=1

Nein. Die E-Nummer am Schalldämpfer sagt aus, für welches Motorrad dieser Dämpfer zugelassen ist. Laut §19 StVZO muß dieser nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ebensowenig sind Sie verpflichtet, eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis mit sich zu führen.

Ich habe BOS angemailt mit der Bitte mir eine BE zuzusenden. Bin mal gespannt ob was kommt.

Mit dem Auspuff war ich auch beim TÜV. Er wollte bezüglich Topf nichts von mir haben, aber für die andere, von mir damals verwendete, Reifengröße wollte er die Unbedenklichkeitsbescheinigung gleich sehen..


Ich habe jetzt im August wieder TÜV. Genauso wie sie letzten Mittwoch
begutachtet wurde, fahre ich wieder vor, einzig neue Reifen werde ich vorher montieren lassen. Gerne werde ich berichten was der TüV-Prüfer dazu meint.

VG

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Ghostrider1 » Mo 30. Jul 2012, 15:10

Challanger, es ist aber (leider) so. Das E-Prüfzeichen, stellt die ABE hinten an.

Die E-Nummer entbindet nicht von dem ordnungsgem. Anbau und dem richtigen Fahrzeugtyp (habe ich auch nie geschrieben). Aber der Fahrzeugführer ist nicht verpflicht in Form der ABE vorzuweisen, dass die Anlage am richtigen Fahrzeug ist.
Wir müssen es beweisen. Da hilft nur:
- Analge notieren
- E-Nummer notieren
- Fahrzeug notieren
- Fotografieren!
& im Nachgang oder vor Ort (wenn man Internet oder glücklicher Weise die Telefonnummer hat) prüfen. Wenn es nicht Rechtens war, Anzeige. Ob die BG-Stelle eine Vorführung bei einem aaP/aaS verlangt, ist deren Sache.

Neuling2611
Cadet
Cadet
Beiträge: 9
Registriert: Fr 27. Jul 2012, 10:43

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Neuling2611 » Mo 30. Jul 2012, 15:53

Uups, die Antwort vom Hersteller liegt nun vor:

Hallo Herr XXXXX,

das ist immer sehr ärgerlich, wenn die Gesetzestexte nicht jeder beherrscht, der Sie beherrschen sollte. :-)
Im Anhang sende ich IHnen die EG-Bescheinigung und ein Hinweis-Schreiben, wo drin steht, das man die EG-Bescheinigung nicht mitführen muß. :-)

===========================================
Wichtig!!! Wichtig!!! Wichtig!!! Wichtig!!!


EWG Betriebserlaubnis

1. Hinweis:

Nach § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muß eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis nicht mehr mitgeführt werden. Die E-Nr. am Schalldämpfer ist der Nachweis.
Der Dämpfer muß auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

2. Dämpfer

Laut Richtlinie 97/24 EG, Kapitel 9, Anhang III der EG-Zulassung, ist es nicht von Bedeutung, ob die Abgasanlage ein Reflektions-/ bzw. ein Absorbtionsdämpfer (Kammersystem oder Durchgehend) hat. Nur die Lautstärke ist entscheidend.

3. Standgeräusch:

Das Standgeräusch darf vom eingetragenen Geräuschwert 5 dB(A) abweichen, gemessen bei halber Nenndrehzahl (siehe § 49 StVZO und Richtlinie 97/24 EG, Kapitel 9, Anhang III der EG-Zulassung).

4. Messung:

Das Meß-Mikrofon ist in einer Entfernung von 50 cm im Winkel von 45 Grad von der Auspuffmündung in gleicher Höhe zu halten.
Es muß auf einer festen, unbewachsenen und möglichst ebenen Fläche gemessen werden.
(Siehe Paragraph 49 StVZO und Richtlinie 97/24 EG, Kapitel 9, Anhang III der EG-Zulassung)



BOS Auspuff GmbH
Reitgaarstr. 2, 49828 Neuenhaus
=============================================

Prufbericht Nr. lTest Reporf No.:

200513018 (2. Erw. I2ndExt.)

97124lEG IEC

TYP 1 Type : 4001 Anlage IAppendix
Hersteller lManufacturer : Bosdempers b.v. A2

Fabrik- oder Handelsmarke und Typ der Kraftrader, fur die die ~challdampferanlage bestimmt ist
Tradem, rk or trade name and typeof the motorcycles to which the silencer-system is to be fitted
Kraft-Markenname Typgeneh-Motor I Hub-Nennleis-Anzahl Ab I Teile der
radtyp 1 oder migungs-Engine raum I tung der Bau-technischen
Type of Verkaufs-nummer I Total maximalI Gange jahrl Einheit I
motor bezeichnungl Type-cylinder Rated maxi- des From Parts
cycle Trademark or approval capacity mum Schalt-model-of the sepa-

trade name number
[cm3 power ge-year rate technica1
(921611 [k~lmin-l] triebes l unit
EEC) (IS0 4106, Number

9511/EC, of gear
Ann.11) ratios
Herstel ?rImanufacturer: Kawasaki Heavy Industries, Ltd. (J)


r
r
NINJA ZX-1 OR e4*92/61* ZXTOOCE 998 128,411 1700 M6 11/03 [~1121[311412'
OOC l' 0246*.. 78,211 1500 ww./opt.
7219700 [l 1[21[31
Hersteller Imanufacturer: Suzuki
WB6 GSX-R 1000 e4*2002/24* T713 999 130,911 1000 M6 1 2104 [l1[2] [3]


1)

GSX-R 1000 0375*.. T714 7811 0000
I u2


Hersteller I manuf
:z1
acturer: Yamaha
RN16 l' F e1 3*2002/: 10,311 1000 M6
*0040*.. '8,111 O000


[l] Original-Krummer loriginal-manifold
[2] lx BOS-Hauptschalldampfer Typ 4001 e4 2130 Ilx BOS-main silencer type 4001 e4 2130
[3] lx BOS Adapter Ilx BOS-adapter-pipe
[4] lx BOS-Katalysator Typ 4001 e4 2130 im Adapterrohr Ilx BOS-catalyst type 4001 e4 2130 in the adapter-
pipe
HinweiseI l) -Durch den Anbau des Austauschschalldampfers BOS Typ 4001 entíallt der
Please note serienmaBige Katalysator.
-By attaching the non-original exhaust silencer BOS type 4001 the original catalyst is
omitted.

2, Fur die Variante [1][2][3][4] mit BOS-Katalysator:
-Abgasemission erfullt 97124lEG in der Fassung 2003/77/EG, Kap. 5, Anh. II, Stufe A (EURO
2).
On variant [1][2][3][4] with BOS-catalyst:
-Ernissions according to 97124lEC 1 5 in version 2003/77/EC, Chapt. 5, Ann. II, stage A
(EURO 2).

DEKRA Automobil GmbH

Seite /Page:

Automobil Test Center
Senftenberger StraBe 30 1
D-01998 Klettwitz


Bitte nicht persönlich nehmen! - Text habe ich nur reinkopiert.

VG

Benutzeravatar
Ghostrider1
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4224
Registriert: Fr 9. Feb 2007, 00:00
Wohnort: Elbflorenz

Re: Welches Vergehen bei zu lautem Auspuff?

Beitragvon Ghostrider1 » Do 2. Aug 2012, 18:20

Meine Worte von Anfang an... :polizei2:

E-Prüfzeichen reicht aus. Bin ich als PVB der Überzeugung, dass da etwas nicht so ist wie es sein sollte, bin ich als PVB in der Beweispflicht.

Aber wie schon geschrieben, ich führe Bescheinigung mit um in der Kontrolle ggf. meine Ruhe zu haben. Die Freizeit ist eh schon knapp genug.


Zurück zu „Bußgeld/Verwarnungsgeld“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende