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Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 22:18
von südwind
Hallo liebe Kollegen/innen,


nach ein paar Jährchen des gelegentlichen / vorallem nächtlichen Herumstöberns in euren Foren, bequemte ich mich nun doch zu einer Anmeldung.

Auf eine gute gemeinsame Zeit!


Zur eigentlich Thematik:

Mein Schwiegervater (S.) schilderte folgenden Sachverhalt aus Brandenburg (keine Angst, er fuhr nur hindurch ;-)):
S. befährt eine Landstraße mit einer zul. Höchstgschw. von 70 km/h. Es folgt ein Ortseingangsschild und ca. 5m weiter das VZ 274, mit einer zul. Höchstgeschw. von 70 km/h.
So ist auch der Iststand seit Jahren.
Nun kommt der Schutzmann, genial wie wir sind, auf die Idee, er wendet in eines Nachts ganz einfach das VZ 274 um 90 Grad nach links (Richtung Gegenfahrbahn). Daraus ergibt sich eine neue zul. Höchstgeschw. von 50 km/h.
Es kommt wie es kommen muss, S. wird geblitzt. Daraufhin spricht S. den armen Kollegen auf diese Verfahrensweise an. Dieser begründet die Maßnahme damit, dass die Polizei die nächtlichen Autorennen auf Landstraßen verhindern will. ...grundsätzlich eine gute Idee!!!
S. konnte durch den Unterzeichner damit abgewimmelt werden, dass er grundsätzlich nicht zur Zielgruppe gehören würde, vor dem Gesetz jedoch jeder gleich sei und er sich bei jeder Fahrt neu von der zul. Höchstgeschw. überzeugen muss. (Bsp. Baustelle).

Bei einer längeren Autofahrt in den schönen Norden, kamen mir jedoch zunehmend Zweifel. War da nicht mal was mit Verhältnismäßigkeit, Eignung und Erforderlichkeit? Stimmen die doch sonst zul. 70 km/h mit dem geforderten "Unfallschwerpunkt" überein? Warum hätte man nicht einfach die 70 belassen können? Wurde durch das Drehen des VZ ein Verwaltungsakt erlassen, der eine gewisse Frist nach sich ziehen würde? ...und und und.

Lasst mal hören was euch so durch den Kopf schwirrt.

Viele Grüße von den Muschelschubsern!

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Fr 5. Okt 2012, 23:28
von Controller
Nun kommt der Schutzmann, genial wie wir sind, auf die Idee, er wendet in eines Nachts ganz einfach das VZ 274 um 90 Grad nach links (Richtung Gegenfahrbahn). Daraus ergibt sich eine neue zul. Höchstgeschw. von 50 km/h.


Halte ich für total unrechtmäßig :o :polizei4:

u.a. :gruebel:

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 00:53
von Trololo
Hat da nicht eientlich die Straßenverkehrsbehörde noch ein Wort mitzureden??

Man kann doch ohne Erlass der zuständigen Behörde nicht einfach die Beschilderung mal so mir nichts dir nichts verändern (außer natürlich bei Gefahr im Verzug).

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Sa 6. Okt 2012, 10:56
von Gast
südwind hat geschrieben:
Nun kommt der Schutzmann, genial wie wir sind, auf die Idee, er wendet in eines Nachts ganz einfach das VZ 274 um 90 Grad nach links (Richtung Gegenfahrbahn). Daraus ergibt sich eine neue zul. Höchstgeschw. von 50 km/h.
Es kommt wie es kommen muss, S. wird geblitzt. Daraufhin spricht S. den armen Kollegen auf diese Verfahrensweise an. Dieser begründet die Maßnahme damit, dass die Polizei die nächtlichen Autorennen auf Landstraßen verhindern will. ...grundsätzlich eine gute Idee!!!
S. konnte durch den Unterzeichner damit abgewimmelt werden, dass er grundsätzlich nicht zur Zielgruppe gehören würde, vor dem Gesetz jedoch jeder gleich sei und er sich bei jeder Fahrt neu von der zul. Höchstgeschw. überzeugen muss. (Bsp. Baustelle).
Der Schutzmann hat also in eigener Selbstherrlichkeit das Schild verdreht und somit für "ungültig" erklärt, richtig?!

Alle Achtung....

Grundsätzlich gute Idee schreibst Du. OK, dann kann ich ja demnächst nachts an Deinem Parkplatz schnell ein Zeichen 283 i.V.m. einer Zeichen "Feuerwehrbewegungszone" aufstellen um den Brandschutz effektiv nach vorne zu treiben um so für Sicherheit zu sorgen.
Ach so, und folgerichtig lasse ich natürlich auch deinen Pkw abschleppen, weil der steht ja dann falsch.

Scherz beiseite, diese Maßnahme ist unrechtmäßig, alle Folgemassnahmen natürlich auch!

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 20:26
von Ghostrider1
Da ham'mer wieder was für's Studium gelernt!

Ich glaube den Savhverhalt SO nicht! BRB hat ein Problem mit den Straßenrennen. Laaaaange Geraden und viele Bäume. Leider auch viele viele Kreuze.

Kann es sein, dass der SB-V in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde ein Konzept erarbeitet hat und es für diese Maßnahme sehrwohl einen Rahmen-/Einsatzbefehl gab?
Kann es sein, dass (ich würde es so machen) der Schutzmann nicht erklären muss, welche Absprachen der SB-V/SB-E mit der Behörde getätigt hat und wie das Konzept aussieht? :polizei13:

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Mo 8. Okt 2012, 20:34
von Gast
Sollte hier keine entsprechende Verkehrsrechtliche Anordnung durch die zuständige Behörde vorliegen, würd ich sogar drüber nachdenken, ob der Kollege der das Zeichen umdreht, sich nach 132 StGB strafbar macht.

Denn in den Bereich SEINES öffentlichen Amtes fällt die Änderung der Verkehrsbeschilderung mit Sicherheit nicht.

Zumindest prüfen würd ichs in ner Klausur :polizei10:

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Di 9. Okt 2012, 09:48
von anschu
Straßenrennen scheint ein richtiger Ansatz zu sein...

http://www.moz.de/nachrichten/brandenbu ... 1/1040478/

http://www.gutefrage.net/frage/darf-pol ... -umdrehen-

und bei den Profis des VP natürlich auch nachgefragt, übrigens mit einem Verweis auf die CZ (Beitrag 33)

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... pic=100520

kurzum: Es gibt anscheinend nichts was es nicht gibt... :gruebel:

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Di 9. Okt 2012, 09:59
von Gast
Also eine
Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises.
.

Dachte ich mir, dass der Schutzmann das nicht auf eigene Faust macht.

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: So 14. Okt 2012, 13:00
von südwind
McClane hat geschrieben:Also eine
Anordnung durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises.
.

Dachte ich mir, dass der Schutzmann das nicht auf eigene Faust macht.
Das tut gut zu wissen. Danke nochmal.



Zwischenbericht für die, die was damit anfangen können:

Also eine Rücksprache mit den ortsansässigen Kollegen ergab, dass ein solches Verfahren nicht nur unbekannt ist, sondern durchweg mit bitterem Beigeschmack gesehen wird. Eine originär zuständige Mitarbeiterin, welche im übrigen sehr freundlich war, kannte dieses Verfahren ebenfalls nur von Erzählungen. Eine Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme war ihr jedoch nicht bekannt.

Es gilt also abzuwarten, wie auf den Rechtsbehelf reagiert wird.

Grüße aus dem Norden

AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Mo 15. Okt 2012, 13:15
von dasmaddin
Wie fein. Die Polizisten haben einfach die Schilder gedreht... Das hier eine Anordnung vor liegt ist ja jetzt bekannt. Ich bin aus diesem Bereich und kann nur bestätigen das die rennen ein echtes Problem sind. Wir hatten hier zu spitzenzeiten um die 300 Fahrzeuge und 1000 Personen. Die hat es selbstverständlich überhaupt nicht interessiert wenn wir dort lang gefahren sind und Kontrollen gemacht haben. An dieser Stelle wohnen auch Leute und die anrufe haben sich am Freitag gestapelt. Lärm war da der Hauptgrund. Aber auch gefährliches überholen etc... Seit dem freitags hier 50 gilt ist Ruhe. Außerdem gehen die Geschwindigkeitsüberschreitungen auch zurück. Weiß wohl jetzt jeder das igo 50 kmh gilt!

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Re: AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Mo 15. Okt 2012, 15:28
von Mainzelmann2001
dasmaddin hat geschrieben:Wie fein. Die Polizisten haben einfach die Schilder gedreht... Das hier eine Anordnung vor liegt ist ja jetzt bekannt. Ich bin aus diesem Bereich und kann nur bestätigen das die rennen ein echtes Problem sind.
Und jetzt erklär mir mal, warum da eben nicht das Ortsschild als alleinige Geschwindigkeitsanordnung bleibt?
Wo liegt der Vorteil werktags kurz hinter dem Ortsschild auf 70 zu erhöhen und dies wochenends wieder, durch wegdrehen der Schilder, zu stoppen.

Selbst wenn hier eine verkehrsrechtliche Anordnung vorhanden wäre, glaube ich nicht, dass solch eine Maßnahme ohne entsprechende zusätzliche Hinweisschilder rechtens wäre.

Warum macht man es sich schwer, wenns so einfach sein könnte.

Re: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 11:36
von dasmaddin
Also grundsätzlich handelt es sich bei der Straße um eine 4- Spurige Straße - sprich 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung mit baulicher Trennung. Diese tangiert logischerweise auch Ortschaften. Zur Verbesserung des Verkehrsflußes denke ich mal wird hier üblicherweise 70 sein.

Jetzt wird am Freitag in der Zeit von 19 - 01 Uhr das 70 km/h Schild umgedreht. Folglich gilt in der Zeit § 3 Abs. 3 I StVO. Warum dies gemacht wurde, wurde hier auch kurz erläutert. Es gab hier massive Bürgerbeschwerden über die "Tuningszene" die es sich zur AUfgabe gemacht hat, freitags mit zirka 300 - 500 Fahrzeugen hier die Tankstelle zu belagern und entsprechend ihre Fahrzeuge auch auf der gut ausgebauten STrecke auszufahren. Seitens der Polizei konnte da mit Verkehrskontrollen nicht effektiv was erreicht werden. Also wurde zur Verhinderung von übermäßigen Emmissionen die Geschwindigkeit entsprechend gedrosselt. Diese Anordnung liegt von der Straßenverkehrsbehörde vor.

Meine Frage ist jetz, warum soll da jetzt ein Hinweisschild hin? Ich kann mich nicht entsinnen, dass im § 3 StVO Hinweisschilder gefordert sind.

Anderes Beispiel: Bei uns gibt es eine Ortschaft. Diese liegt an einer schnöden L- Straße. Die Ortschaft war bis vor kurzem mit dem VZ 385 (Ortshinweistafel) versehen. Ich glaube als zHg galt 70 km/h.

Nun hat man aus dieser Ortschaft einen richtigen Ort gemacht. Sprich VZ 385 wurde gegen VZ 310 geändert. Folglich galten nun die 50 km/h. Hat irgendwie jeder verstanden und keiner hat sich darüber aufgeregt, als hier die Einhaltung der Geschwindigkeit kontrolliert wurde. Btw: Hier wurde auch kein Hinweisschild aufgestellt.

Nun stellt sich mir die Frage, warum regt sich jeder drüber auf, dass auf der B1 am Freitag 50 km/h gilt?

Re: AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 21:01
von Ghostrider1
Mainzelmann2001 hat geschrieben: Und jetzt erklär mir mal, warum da eben nicht das Ortsschild als alleinige Geschwindigkeitsanordnung bleibt?
Wo liegt der Vorteil werktags kurz hinter dem Ortsschild auf 70 zu erhöhen und dies wochenends wieder, durch wegdrehen der Schilder, zu stoppen.
Der Verkehrsfluss wird optimiert. Bekanntlich darf auch ein LKW über 7,5 t i.g.O. 70 km/h fahren, wenn da 70 steht. Dann das gilt für alle Kfz. Wird dieser Entscheid nun dazu genutzt, um Gummi zu geben, müssen Maßnahmen ergriffen werden.
Selbst wenn hier eine verkehrsrechtliche Anordnung vorhanden wäre, glaube ich nicht, dass solch eine Maßnahme ohne entsprechende zusätzliche Hinweisschilder rechtens wäre.
1. Wieso zweifelst du an dem Bestand ein Anordung? Weil ein Bekannter eines Forumnutzers geblitzt wurde, und dieser keine Anweisung im Internet gefunden hat?
2. Wieso soll diese Maßnahme rechtswidrig sein? Wenn die Behörde so entscheidet, und die Polizei nach Vereinbarung ausführt. Wird eine 30 km/h (i.g.O.)Strecke eingeführt oder eine 70 km/h (a.g.O.) eingeführt, stehen da auch keine Hinweisschilder. Die Ortstafel setzt die Geschwindigkeit auf 50 km/h. Wenn nix anderes kommt, gilt 50 km/h.
Warum macht man es sich schwer, wenns so einfach sein könnte.
Es ist einfach gelöst. Man will den Rasern einfach am WE den Wind aus den Segeln nehmen und nicht dem Bürger in der Woche über auf den S*** gehen.
Okay, man könnte auch mit einem Zusatzschild Mo - Fr; 5 - 21 Uhr lösen. Aber ich denke, Sinn und Zwecke ist auch die zusätzliche Präsenz der Streife.

Ähnlichen SV gabs bei uns in der PD auf dem ehemaligen Großdeutschlandring. Da mußten die Rennen auch mit Geschwindigkeitsüberwachung, massiven Polizeiaufgebot und temp. Streckensperrung bekämpft werden.

Re: AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Di 16. Okt 2012, 21:36
von Mainzelmann2001
Ghostrider1 hat geschrieben:1. Wieso zweifelst du an dem Bestand ein Anordung? Weil ein Bekannter eines Forumnutzers geblitzt wurde, und dieser keine Anweisung im Internet gefunden hat?
2. Wieso soll diese Maßnahme rechtswidrig sein? Wenn die Behörde so entscheidet, und die Polizei nach Vereinbarung ausführt. Wird eine 30 km/h (i.g.O.)Strecke eingeführt oder eine 70 km/h (a.g.O.) eingeführt, stehen da auch keine Hinweisschilder. Die Ortstafel setzt die Geschwindigkeit auf 50 km/h. Wenn nix anderes kommt, gilt 50 km/h.
Zu 1. Blödsinn.

Zu 2. Verkehrsrechtliche Anordnungen stellen einen Verwaltungsakt dar. Sie sind, gerade auf Bundesstraßen von der nächst höheren Verkehrsbehörde zu kontrollieren.

Hier steht eine Geschwindigkeitserhöhung welche jeden Tag gilt, außer Freitags nachts von 01-05.00 Uhr und das dann auch nur deshalb nicht, weil PVB das Schild umdrehen. Und wenn PVB nicht genügend Leute haben, bleibts bestehen. Also willkürlich.

Bürger fährt also jeden Tag da lang und Freitag nachts rauscht er in die Geschwindigkeitsfalle, weil PVB grad mal abzocken will.

Klar, die illegalen Renner stehen da im Vordergrund. Und Büger der da reinrauscht soll das mitmachen.

Gelächter.

Das ist nicht nur unrechtmäßig sondern völlig daneben. So sollten wir uns nicht verkaufen. Das sind Wegelagerermentalitäten.

Im übrigen gibt es div. Zusatzzeichen welche man anbringen kann um so etwas zu regeln.

AW: Geschwindigkeitsüberwachung mal anders

Verfasst: Mi 17. Okt 2012, 02:15
von R.M.L.
Und wie war das noch mit der Erkennbarkeit von Verkehrszeichen? Wenn ein Zeichen von nem Ast verdeckt wird, gilt es nicht, aber von mir als Anwohner wird erwartet, dass ich die Regelung trotzdem kenne und mich daran halte?

Dann gehe ich als Anwohner im Umkehrschluss aber auch davon aus, dass das übliche 70er-Schild heute Nacht von irgendwelchen Spaßvögeln weggedreht wurde...