Seite 1 von 1
Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:18
von tosvo
Hey Leute,
Ich bin noch zwei Monate in der Probezeit.
Heute wurde ich mit einem Handy am Steuer erwischt = 40 Euro + 1 Punkt.
Meine Recherche ergab, es sei ein B-Verstoß ?
Man bekommt erst ein Aufbauseminar, wenn man zwei B-Verstöße hat, richtig ?
Allerdings bin ich vor einem Jahr schon einmal mit 10 Km/H zu viel geblitzt worden.
Zählt es auch schon als ein B-Verstoß ?
Ich danke für jede Antwort

Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:23
von PolBert
Tach,
ein Anwalt weiß sicher zu helfen...
Gruß, der PolBert
Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:28
von tosvo
ist das so ?
Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:38
von Polimannzei
Oder du schaust hier mal nach:
www.verkehrsportal.de
Im Copzone Forum gibt es zumindest keine Rechtsberatung.
Gruß
Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:41
von Gast
Dein Verstoß vor einem Jahr (10km/h zu schnell) war nur eine Ordnungswidrigkeit - und die hat keine Folgen, wenn man das Verwarnungsgeld bezahlt. Wenn jeder, der in der Probezeit zweimal mit 10 km/h zu schnell geblitzt wird eine Nachschulung machen müsste, wäre das ne Lizenz zum Gelddrucken für die Fahrschulen

Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Sa 20. Okt 2012, 00:50
von tosvo
Alles klar, ich danke euch ;)
Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: So 21. Okt 2012, 21:53
von schutzmann_schneidig
nolimit hat geschrieben:Dein Verstoß vor einem Jahr (10km/h zu schnell) war nur eine Ordnungswidrigkeit - und die hat keine Folgen, wenn man das Verwarnungsgeld bezahlt.
Auch A- u. B-Verstöße sind "nur" Ordnungswidrigkeiten. Entscheidend ist hier vielmehr, dass es sich unterhalb der Bußgeldgrenze (40,00 Euro) nicht um einen B-Verstoß handelt.
Re: Handy am Steuer (Probezeit) + Blitzer 10KmH
Verfasst: Mo 5. Nov 2012, 11:17
von Mudidumt
Moin!
Daher vielleicht die Konkretisierung "Verwarnungsgeld".
Gruß,
M.