Siehst du McClane, so verstehen wir uns doch schon besser! Das ist genau das Erfahrungswissen, wegen dem ich dieses Thema eröffnet habe. Dieses Erfahrungswissen habe ich nämlich nicht. Dass das ein Auffangtatbestand ist, das war mir auch so bewusst.McClane hat geschrieben:So ist es.
Während meiner nun bald 20jährigen, schillernden Karriere hatte ich diesen Tatbestand mehrfach zu Papier gebracht.
Selbstverständlich immer mit der gebotenen Ausführlichkeit. Jede dieser Anzeigen hielt der Hauptverhandlung stand.
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@Frankie:
Ich denke auch, dass der Videobeweis überbewertet wird. Wenn ein Kollege den Sachverhalt schreibt, der die Situation in Textform anschaulich darstellen kann, dann dürfte das vollkommen ausreichen. Insbesondere, wenn die besonderen örtlichen Gegebenheiten und die herausragende Gefahrensituation klar herausgestellt werden könnnen.
Und, dass man mehr schreiben muss, als den berühmten Dreizeiler ist auch vollkommen gerechtfertigt. Schließlich eröffnet man so ein Owi-Verfahren nicht gegen Hinz und Kunz, sondern gegen VT, die deutlich aus der Masse durch ihr ungebührliches und rücksichtsloses Verhalten herausstechen!