TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

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TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon poliziotto » Mo 28. Dez 2015, 00:39

Guten Morgen,

ich habe zuletzt eine Reportage über die EG "Rennen" der Polizei in Köln gesehen. Dabei wurde ich auf folgenden Tatbestand aufmerksam:
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit.
100 EUR - 1 Punkt
Eine konkrete Gefährdung/Schädigung ist also nicht notwendig.
Leider habe ich keinerlei Rechtsprechung zu genau diesem Tatbestand gefunden. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Tatbestand und wie weit dieser auszulegen ist? Ziffer 8.1 der BKatV habe ich bereits gelesen. Diese Ziffer ist aber auch sehr allgemein gehalten.

Gruß

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Brot » Mo 28. Dez 2015, 01:59

Ich nehme mal an, es geht um diesen Sprinterfahrer und seiner Fahrt ab 23:05 Min.

Nun gilt es in der Anzeige darzulegen, wie die besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse waren und warum die Geschwindigkeit gerade an dieser Stelle nicht angepasst war. Zum einen werden Dinge bereits im Video erwähnt, wie z.B. abgelesene 80 km/h, Benutzung beider Spuren einer S-Kurve, querende Fußgänger/Radfahrer, Besonderheit der Kölner Ringe, etc.

Mit einem Urteil oder Kommentar kann ich im Moment leider auch nicht dienen.

McClane

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon McClane » Mo 28. Dez 2015, 05:41

Genau darum ist dieser Tatbestand so allgemein gehalten - er dient als Auffangtatbestand.

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon poliziotto » Mo 28. Dez 2015, 23:20

McClane hat geschrieben:Genau darum ist dieser Tatbestand so allgemein gehalten - er dient als Auffangtatbestand.
Danke McClane, darauf wäre ich natürlich ohne Dich nicht selbst gekommen. :polizei10:
Aber wenn Du dir mal die weiteren Tatbestände des §3 StVO anschaust, dann liegen zwischen dem oben genannten und den anderen Tatbeständen mal schnell 70 EUR; und für die anderen braucht man eine Messung, für den oben genannten erfordert es grundsätzlich mal nur Augenmaß. Und wie Du vielleicht weißt, ist gerade der Bereich "Geschwindigkeit" seit jeher mit vielen Urteilen bedacht worden.

@Brot
Danke für Deinen Beitrag. Die Besonderheiten der Kölner Ringe kenne ich leider nicht. Die Merkmale S-Kurve und querende Fußgänger/Radfahrer leuchten mir schon ein. Mir ging es hier mal um den Erfahrungsaustausch und evtl. das Lesen von Urteilen, welche ich bei der Internetrecherche leider nicht gefunden habe.

Anlass für den Thread ist eigentlich das in dieser Reportage beschriebene Phänomen, welches jedoch in meinem Beritt noch keine gravierenden Unfälle zur Folge hatte. Dennoch ist es mühselig die Kandidaten, welche in Bereichen mit viel Publikumsverkehr am Wochenende ihre Show abziehen (u.a. Vorbeirasen mit aufheulendem Motor und augenscheinlich gut über 50km/h), mangels Geschwindigkeitsmessung lediglich mit einem verkehrserzieherischen Gespräch und eventuell einer 2/XII-Meldung ziehen zu lassen.

McClane

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon McClane » Mo 28. Dez 2015, 23:54

Deswegen wies ich darauf hin.

Lone Soldier

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Lone Soldier » Di 29. Dez 2015, 10:04

Bei dem Tatbestand geht es doch nicht um die abgelesene oder gemessene Geschwindigkeit. Du musst eben nachweisen, dass der seine Karre nicht mehr im Griff hatte und die Frage ob was passiert nur noch vom Zufall abhing.

Inspektor_GER

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Inspektor_GER » Di 29. Dez 2015, 12:34

Lone Soldier hat geschrieben: dass der seine Karre nicht mehr im Griff hatte und die Frage ob was passiert nur noch vom Zufall abhing.
Hier beschreibst du eine Gefährdung, die gerade nicht gefordert ist.

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon 1957 » Di 29. Dez 2015, 12:46

Das wäre dann TBNR 103 601 , 120€

Das ist allerdings nur der Tatbestandskatalog, welcher die Verstöße der STVO katalogisiert.
Jeder vorgeworfene Verstoß braucht zum Nachweis Fakten. Kein Richter wird ein solches Bußgeld nur auf der Grundlage der Tbnr 103 601 verhängen.

Der hier bereits erwähnte Verstoß durch den Kleintransporterfahrer wird durch die Videoaufnahme ( Provida) belegt und ist daher durch die speziellere Regelung zu verfolgen.
80 km/H gemessen kosten nach Bkat und toleranzabzug 100,- € 1 Pkt. bei Pkw, Lkw ( Kleintransporter 140,-]
ein höheres Bußgeld wäre durch die verantwortlungslose Fahrweise ( Kurve Schneiden), nichtbeachten anderer Verkehrsfaktoren ( Radfahrer), die ansonsten womöglich durch Tateinheit außen vor bleiben, insbesondere in Hinblick auf Vorsatz zu bewerkstelligen.

Lone Soldier

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Lone Soldier » Di 29. Dez 2015, 15:08

Inspektor_GER hat geschrieben:
Lone Soldier hat geschrieben: dass der seine Karre nicht mehr im Griff hatte und die Frage ob was passiert nur noch vom Zufall abhing.
Hier beschreibst du eine Gefährdung, die gerade nicht gefordert ist.
Also wenn der auf einer leeren Straße fährt, wird er wahrscheinlich niemanden gefährden. Aber wenn ich plausibel darlegen kann, dass er trotzdem sein Auto nicht im Griff hatte und dass er, wenn jemand anderes gekommen wäre, selber nicht mehr hätte kontrollieren können ob was passiert, dann kommen wir dem Tatbestand schon recht nahe. Ohne irgendeine konkrete Gefährdung. Muss nur halt gut und ausführlich dargelegt werden. Da dürften in der Praxis ohne Videobeweis die Probleme liegen.

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Ghostrider1 » Di 29. Dez 2015, 17:39

Genau, heizen zwischen den Ortschaften. Das Heck der Karre bricht in der Kurve aus, und er kann es gerade noch abfangen, bevor er sich abwickelt. Das wäre so ein Fall für nicht angepaßt und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Unserer ehemaliger Leiter Streifendienst wollte, dass wir im Winter, bei verschneiter Fahrbahn, IMMER das Ding + Unfall anziehen. Sein Standpunkt: "Wer im Winter wegrutscht, war zu schnell." :o
Das Gegenargument, dass ich mit Schrittgeschwindigkeit über jede Bergkuppe fahren müßte, weil etwas/jemand dahinter auf der Fahrbahn stehen könnte, lies er nicht zählen.

Nun gut, jetzt ist er nicht mehr mein Leiter Streifendienst.

Um diese TbNR anzuziehen brauchst du schon ordentliche Fakten. Wegen einem Fehler, der auch ohne unangepaßte Geschwindigkeit passieren kann (Schneiden von Kurven), kommst du nicht weit

McClane

Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon McClane » Di 29. Dez 2015, 18:05

So ist es.
Während meiner nun bald 20jährigen, schillernden Karriere hatte ich diesen Tatbestand mehrfach zu Papier gebracht.
Selbstverständlich immer mit der gebotenen Ausführlichkeit. Jede dieser Anzeigen hielt der Hauptverhandlung stand.

OT: Ghosti, mit was ist der Leiter Streifendienst in NRW vergleichbar?

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Diag » Di 29. Dez 2015, 18:07

Bei uns hat eigentlich nie jemand reingeredet. Wer meint, es anders schreiben zu müssen, darf gerne raus fahren und sich selbst darum kümmern (berechtigte Einwände ausgenommen).

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon 1957 » Di 29. Dez 2015, 19:21

Jeder EInzelfall muss entsprechend der Umstände beurteilt werden ( pflichtgemäße Ermessensausübung). Selbstverständlich haben Streifendienstleiter oder wie auch immer die sonst bezeichnet werden die Pflicht, entsprechende Entwicklungen zu steuern.
Es geht da eher um das Grundverständnis. SO war es bei uns lange Zeit gang und gäbe, bei Winterunfällen überwiegend die Unfallaufnahme mit mündlicher Verwarnung abzuschließen.
Das ist genauso wenig richtig wie der pauschale Vorwurf, bei Winterglätte zu schnell gefahren zu sein.

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Ghostrider1 » Di 29. Dez 2015, 20:42

@1957
So siehts aus.

Wenn es so glatt ist, dass wir uns beim Aussteigen schon festhalten mussten, dann kann ich dem das nicht vorwerfen. Da hast du einfach keine Chance, wenn das Fahrzeug rutscht.
Sehe ich vor Ort aber, dass der 20- 40m in den Acker gefahren ist, wird er wohl zu schnell gewesen sein.

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Re: TBNR 103600 - Nicht angepasste Geschwindigkeit

Beitragvon Frankie31552 » Di 29. Dez 2015, 21:47

Hi,

ich bin neu hier und wollte auch mal meinen Senf dazu geben :)

Ich stimme da Diag voll zu. Reinreden lasse ich mit auch nicht und tut bei uns auch keiner. Darum heißt es ja Ermessensspielraum, den wir genießen. Wer nicht dabei war, kann die Situation auch nicht 100 % beurteilen.
Fehlbeurteilungen in rechtlicher Hinsicht (ja auch diese kommen vor) werden bei uns eigendlich immer schon vom Leiter unserer Dienstabteilung bemerkt und dann besprochen.

Noch mal eine Anmerkung zum Videobeweis.

Nach 25 Jahren Polizeiarbeit und 7 Jahren bei der Autobahnpolizei möchte ich dazu folgendes sagen:

Meines Erachtens wird der Videobeweis maßlos überschätzt. Sicher ist es ein tolles Mittel, aber so oft gibts das bei uns in Niedersachsen nicht.
Ich habe schon in diversen Verfahren erlebt, wie Richter mit den Schilderungen der eingesetzten Beamten durchaus zufrieden waren und der Einschätzung gefolgt sind.
Es kommt halt immer drauf an, wie man das rüber bringt und welche Fragen der Richter dem Betroffenen oder auch mal dem Beifahrer stellt.
Die reden sich doch dann meist um Kopf und Kragen.
Meist muß man halt etwas mehr schreiben, als den berühmten Dreizeiler.
Hängt ganz stark von den einschreiteneden Kollegen ab.

Einen guten Rutsch euch allen und paßt in der Sylvesternacht auf euch auf.


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