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Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 14:55
von slugbuster
Ein deutscher Kfz. Händler , der evtl. eine Niederlassung in Polen hat, macht Probefahrten mit einem Wechselkennzeichen aus der Republik Polen. Ist das legal und wie kann man als probefahrender Kunde prüfen, ob man sich nicht selbst strafbar macht ?
Man hat ja keinen Einblick in die Geschäftsunterlagen und in der deutschen Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs steht ja nur der Vorbesitzer und nicht der Händler.

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 15:08
von MICHI
Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?

Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 15:09
von slugbuster
MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 20:52
von Konspi
MICHI hat geschrieben:
Mi 17. Okt 2018, 15:08
Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
:applaus:

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:13
von Bones65
slugbuster hat geschrieben:
Mi 17. Okt 2018, 15:09
MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?
Der Unterschied zwischen einem Händler-/Überführungskennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen ist dir bekannt?

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:25
von slugbuster
Bones65 hat geschrieben:
slugbuster hat geschrieben:
Mi 17. Okt 2018, 15:09
MICHI hat geschrieben:Sag mal, träumst du nachts schlecht und postest deine Träume dann hier als Frage?
Nein, ist die Benutzung eines Wechselkennzeichens (Händlerkennzeichen, analog Rote Nummer in Deutschland ) aus einem anderen EU Staat denn etwa generell bei uns untersagt ?
Der Unterschied zwischen einem Händler-/Überführungskennzeichen und einem Ausfuhrkennzeichen ist dir bekannt?
Ja, aber hier geht es darum , dass der Händler das Kennzeichen an Fahrzeugen anbringt. Zweck: Probefahrt , keine Überführung aus Polen. Macht sich der Händler und/oder der probefahrende Kunde von der Polizei angreifbar?

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:34
von Bones65
Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:35
von Jake21
Sortier nochmal Gedanken und Begrifflichkeiten

Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:36
von slugbuster
Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht auch nicht besser.

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:38
von Bones65
slugbuster hat geschrieben:
Mi 17. Okt 2018, 21:36
Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht nicht besser.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:40
von slugbuster
Bones65 hat geschrieben:
slugbuster hat geschrieben:
Mi 17. Okt 2018, 21:36
Bones65 hat geschrieben:Gut, da du offensichtlich nicht verstanden hast, worauf ich hinaus will....
Die Händlerkennzeichen sind nur im jeweiligen Inland zu verwenden .
Ok, dann macht der das falsch und weiß es vielleicht nicht besser.


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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Mir ging’s auch mehr um die Kunden, die vielleicht völlig gedankenlos auf das Fahrzeug konzentriert eine Probefahrt machen, ohne zu wissen auf welche Problematik sie sich da als Fahrzeugführer einlassen.

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:43
von Bones65
Ich schiebe mal noch ne kleine Ergänzung nach, weil ich nicht ganz aktuell war.

https://www.landkreis-harburg.de/medien ... 0929170749

Quintessenz: Trotzdem lassen.

Und ich staune, mit wievielen Problemstellungen du in deinem Leben konfrontiert wirst.
Ich lebe da irgendwie entspannter und reibungsloser als du.

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 21:59
von slugbuster
Bones65 hat geschrieben:Ich schiebe mal noch ne kleine Ergänzung nach, weil ich nicht ganz aktuell war.

https://www.landkreis-harburg.de/medien ... 0929170749

Quintessenz: Trotzdem lassen.

Und ich staune, mit wievielen Problemstellungen du in deinem Leben konfrontiert wirst.
Ich lebe da irgendwie entspannter und reibungsloser als du.
Hier ist es „schlimmer“ der Händler verwendet das Kennzeichen nicht einmal zur Überführung, sondern vor Ort für Probefahrten .

Re: Wechselkennzeichen aus der Republik Polen

Verfasst: Mi 17. Okt 2018, 23:03
von Brot
Händlerkennzeichen aus dem EU-Ausland sind meines Wissens nach nur für Fahrten des Kfz-Händlers/Werkstattbetreibers zur Verbringung nach/durch Deutschland zulässig. Somit keine Probefahrten.

Das hier kannst du mal durchlesen, danach sind ggf. die Fragen beantwortet:
Amtsblatt der EU, Nr. 2007/C 68/04 vom 24.03.2007
"Erläuternde Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden"