Ein Freund ist mit Handy am Steuer erwischt worden... Mittlerweile hat er die Geldbuße bezahlt...er hat sich davor auch Mal von einem Anwalt beraten lassen....dieser hat folgendes erzählt:
Wenn einer in der Datei in Flensburg neu eingetragen wird, mit Punkt(en), dann gilt für diesen für eine Zeitlang nicht mehr der normale Bußgeldkatalog.
Ich hab davon noch nie etwas gehört, leider hat mein Freund diese Aussage nicht weiter hinterfragt.
Kann das das überhaupt sein?
Grüße
Handy am Steuer
Moderator: Polli
Re: Handy am Steuer
wat? Es gibt Möglichkeiten das Bußgeld zu erhöhen wenn Voreintragungen bestehen, Alles andere wäre mir als alter Flensburgprofi neu.martinriggs hat geschrieben: ↑Do 14. Mär 2019, 16:20Ein Freund ist mit Handy am Steuer erwischt worden... Mittlerweile hat er die Geldbuße bezahlt...er hat sich davor auch Mal von einem Anwalt beraten lassen....dieser hat folgendes erzählt:
Wenn einer in der Datei in Flensburg neu eingetragen wird, mit Punkt(en), dann gilt für diesen für eine Zeitlang nicht mehr der normale Bußgeldkatalog.
Ich hab davon noch nie etwas gehört, leider hat mein Freund diese Aussage nicht weiter hinterfragt.
Kann das das überhaupt sein?
Grüße
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- Captain
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Re: Handy am Steuer
Wenn es innerhalb eines Jahres nach dem Vorfall zu einem gleichgelagerten Verstoß kommt, wird die Buße üblicherweise verdoppelt.
Re: Handy am Steuer
Das der normale Bußgeldkatalog nicht mehr gelten soll wäre auch mir neu.
Jedoch kann bei mehreren gleichen Punkteverstößen innerhalb eines gewissen Zeitraums aufgrund von Beharrlichkeit ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Vielleicht meinte der Anwalt ja das.
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Jedoch kann bei mehreren gleichen Punkteverstößen innerhalb eines gewissen Zeitraums aufgrund von Beharrlichkeit ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Vielleicht meinte der Anwalt ja das.
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- Ghostrider1
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Re: Handy am Steuer
Muss nicht zwingend eine Verdoppelung sein, geht auch anders.
Z.B. 2x mit 21 km/h innerhalb von Ortschaften zu schnell.
Eigentlich sieht der originäre Tatbestand kein Fahrverbot vor. Bei dem o.g. zweiten Verstoß, kann eines verhängt werden.
Z.B. 2x mit 21 km/h innerhalb von Ortschaften zu schnell.
Eigentlich sieht der originäre Tatbestand kein Fahrverbot vor. Bei dem o.g. zweiten Verstoß, kann eines verhängt werden.
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