Herr Wendt bringt es deutlich auf den Punkt. Zudem, wenn ein Video einmal Viral gegangen ist, kann man es nur schwerlich wieder einfangen.Nach Massenschlägerei in Lübeck
Warum will die Polizei nicht, dass wir dieses Prügel-Video sehen?
Wer es hat, soll es löschen
Es sind unfassbare Szenen, die sich auf einer der Haupteinkaufsstraßen in Lübeck abspielten: Bei einer Massenschlägerei traten Männer auf den Kopf eines 19-Jährigen ein, ein weiterer Mann schlug wie von Sinnen mit einem Metall-Mülleimer um sich, ein unbeteiligter Rentner stürzte auf den Gehweg. Zehn Streifenwagen waren im Einsatz. Die Täter sollen zum großen Teil einen Migrationshintergrund haben.
Den Gewalt-Exzess verschwieg die Polizei der Öffentlichkeit, er war ihr keine Pressemitteilung wert. Die kam erst einen Tag später – nachdem das Video der brutalen Taten viral gegangen war. Und wohl auch nur deshalb.
In der Meldung heißt es: „Die Polizei mahnt vor der weiteren Verbreitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu verbreiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straftatbestände erfüllt werden.“
In den sozialen Medien sorgt das für Empörung. „Es ist also eine Straftat, Straftäter bei ihren Straftaten zu zeigen? Das ist der Witz des Jahres“, schreibt ein Facebook-Nutzer. „Ja, es ist verboten, ein solches Material zu verbreiten. Hier geht es auch um Opferschutz!“, bekräftigt die Polizei Schleswig-Holstein. Inzwischen hat sie die Kommentar-Funktion abgeschaltet, lässt keine kritischen Nachfragen mehr zu.
Polizei entscheidet nicht, was von öffentlichem Interesse ist
Klare Wort auch vom Chef der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt (66): „Das ist schon ein sehr seltsames Vorgehen der Behörde und niemand darf sich darüber wundern, wenn jetzt über die Motive spekuliert wird. Was von öffentlichem Interesse ist und was nicht, entscheidet sicher nicht die Polizei.“
Wendt weiter: „Vielleicht sollten nicht die schnellen Twitterkünstler über solche Verlautbarungen entscheiden, manchmal ist das offizielle Behördenstatement der bessere Weg, dann kann über die Wirkung der Worte auch von Presseprofis erst einmal nachgedacht werden.“
https://www.bild.de/regional/hamburg/ha ... .bild.html
Welche Straftatbestände könnten den auf die User zukommen, wenn das Video unaufgefordert via WhatsApp übermittelt wurde?
Man möge mir die Verlinkung eines BILD-Berichts nachsehen. Andere Berichte waren nicht ausführlich genug oder waren hinter der Bezahlschranke.