Hallo,
Ich bin Zollbeamter bei der Zollfahndung im gehobenen Dienst. Ist ein Dienstherrenwechsel zur Bundespolizei möglich? Aufgrund der Heimatnähe wäre dies für mich ein sehr großer Vorteil.
Ich möchte zuerst anonym hier im Forum fragen, bevor ich mich an das zuständige Bundespolizeipräsidium o.Ä. wende, da dies offensichtlich unvorteilhaft bei meinem Dienstherrn rüberkommt, falls meine Anfrage negiert wird.
Vielleicht hat jemand ja Kenntnis darüber oder schon Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank für eure Antwort
Viel Grüße Tim
Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Moderator: Team Zoll
- Tim.Gerstdorf
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Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Du wirst dich bei der Polizei bewerben und eine Ausbildung durchlaufen müssen. Kann sein, dass du die ein oder anderen Fächer nicht belegen musst.
Es gibt da schon ziemliche Unterschiede.
Allerdings, wer schon seinen eigenen Arbeitgeber fürchtet.......
Es gibt da schon ziemliche Unterschiede.
Allerdings, wer schon seinen eigenen Arbeitgeber fürchtet.......
Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Es hanedlt sich nicht um einen Diestherrnwechsel, da die BRD der Dienstherr ist und bliebe. Vielmehr liegt ein Laufbahnwechsel vor, der aufgrund der fehlenden Laufbahnbefähigung für die angestrebte Laufbahn nur schwerlich möglich ist.
Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Gewechselt wird die oberste Dienstbehörde.
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Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Ist es schon mal vorgekommen, dass ein Zöller per Hand auflegen zur BPol wechselte?
Wenn ja: Wie muss der TE begründen
Wenn nein: s. 1957
Wenn ja: Wie muss der TE begründen
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Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Womöglich stimmt das mit der Laufbahn nicht so ganz:
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... fbahn.html
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... igung.html
Es dürfte eher daran liegen, dass die einzelnen Berufsfelder eben spezielle Anforderungen haben.
Ansonsten gäbe es eine Einheitsausbildung.
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... fbahn.html
https://www.dbb.de/lexikon/themenartike ... igung.html
Es dürfte eher daran liegen, dass die einzelnen Berufsfelder eben spezielle Anforderungen haben.
Ansonsten gäbe es eine Einheitsausbildung.
Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Ich würde sagen, der gehobene nichttechnische Zolldienst des Bundes ist eine Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes (vgl. Bundeslaufbahnverordnung), daran ändert auch die mögliche Zuerkennung der Polizeizulage nichts. Die Laufbahnbefähigung wird mit dem Erwerb des akademischen Grades eines Diplom-Finanzwirts (FH) erworben. Der vom Fragesteller erhoffte Wechsel in den Polizeivollzugsdienst des Bundes käme einem Laufbahnwechsel gleich, da der Vollzugsdienst in einer eigenen Bundespolizei-Laufbahnverordnung geregelt ist.
Laufbahnwechsel sind innerhalb derselben Laufbahngruppe aus dienstlichen Gründen in Ausnahmefällen zulässig, wenngleich selten und bedürfen einer (wie du ja selbst gemutmaßt hast) Nachschulung, die im gD 1,5 Jahre nicht unterschreiten darf (§42 BLV). Der alleinige Wunsch nach heimatnaher Verwendung eines Beamten macht die Sache vollkommen aussichtslos.
Laufbahnwechsel sind innerhalb derselben Laufbahngruppe aus dienstlichen Gründen in Ausnahmefällen zulässig, wenngleich selten und bedürfen einer (wie du ja selbst gemutmaßt hast) Nachschulung, die im gD 1,5 Jahre nicht unterschreiten darf (§42 BLV). Der alleinige Wunsch nach heimatnaher Verwendung eines Beamten macht die Sache vollkommen aussichtslos.
Re: Dienstherrenwechsel Zoll zur Bundespolizei
Hallo Tylor,
dienstliche Gründe für den Wechsel der Feldpostnummer könnten sich bei einem Zollfahnder in gewissen Verwendungen ja durchaus finden lassen. Mit einer entsprechenden Motivation wäre dann sicherlich auch eine Nachschulung für den Betreffenden kein Problem.
Aber mit der (für mich hier auch gar nicht nachvollziehbaren) Begründung "ich will heimatnah Verwendung finden" (wer soll das denn bitte garantieren?) läuft so etwas natürlich nicht.
Viele Grüße
Kulinka
dienstliche Gründe für den Wechsel der Feldpostnummer könnten sich bei einem Zollfahnder in gewissen Verwendungen ja durchaus finden lassen. Mit einer entsprechenden Motivation wäre dann sicherlich auch eine Nachschulung für den Betreffenden kein Problem.
Aber mit der (für mich hier auch gar nicht nachvollziehbaren) Begründung "ich will heimatnah Verwendung finden" (wer soll das denn bitte garantieren?) läuft so etwas natürlich nicht.
Viele Grüße
Kulinka
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