Versetzung in andere Behörde

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Gast

Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Do 12. Nov 2009, 19:13

Servus,
ein Koll. und ich hatten letztens ein Gespräch. Dabei ging es um Versetzungen und eine grundlegende Frage.

Ist es überhaupt möglich, z.B. als fertig ausgebildeter Justizvollzugsbeamter zur Polizei oder zum Zoll versetzt zu werden, den BaL und die Besoldungsgruppe zu behalten und dort die Ausbildung zu machen sowie weiterhin dort entsprechend eingesetzt zu werden?? Gleiches gilt entsprechend Polizei --> Justiz & Zoll; Zoll --> Justiz & Polizei.
Hat schon mal jemand so einen Behördenwechsel in dieser Konstellation gemacht und kann etwas dazu sagen??


Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 13. Nov 2009, 09:39

Geht nicht.

Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 13. Nov 2009, 19:39

Servus,
@Kaeptn_Chaos
warum nicht?
§ 28 BBG Versetzung
(1) Eine Versetzung ist die auf Dauer angelegte Übertragung eines anderen Amtes bei einer anderen Dienststelle bei demselben oder einem anderen Dienstherrn.
So bzw. ähnlich steht es auch in den Landesbeamtengesetzen der Länder. Sollte also rein theoretisch möglich sein.


Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 13. Nov 2009, 22:17

Anderer Dienstherr ja - aber nicht anderer Dienstbereich.

Da die Aufgaben sowie die Ausbildung und sogar die Einstellungsvoraussetzungen komplett zwischen Justiz / Zoll und Polizei differieren, ist das eigentlich auch offensichtlich.

Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 13. Nov 2009, 22:28

Servus,

also das die Ausbildung komplett anders ist - gar keine Frage, stimme ich Dir zu
andere Einstellungsvoraussetzungen - stellenweise ja

Aber, es gibt auch Abordnungen zu diversen Behörden z.B. Bw zum BND, da ist immer nur vom Dienstherren und nicht Dienstbehörde oder Dienstbereich die Rede.
Und dann gibt es noch folg. Passus z.B. LBG M-V:
§ 30 Versetzung
(4) Besitzt der Beamte nicht die Befähigung für die andere Laufbahn, hat er an Maßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.

(5) Wird der Beamte in ein Amt eines anderen Dienstherrn versetzt, wird das Beamtenverhältnis mit dem neuen Dienstherrn fortgesetzt. Auf die beamten- und besoldungsrechtliche Stellung des Beamten finden die im Bereich des neuen Dienstherrn geltenden Vorschriften Anwendung. Die Versetzung wird vom abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt. Das Einverständnis ist schriftlich zu erklären; in der Versetzungsverfügung ist hierauf Bezug zu nehmen.
Daher auch meine ganz konkrete Frage. Es ist also rein theoretisch möglich, nur werden die Ministerien nicht mitspielen.

Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Fr 13. Nov 2009, 22:32

Laufbahn ist da auch anders besetzt.

Sei es drum.

Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 13. Nov 2009, 22:38

Inwiefern ist die Laufbahn z.B. der Polizei im mD anders besetzt als die der Justiz im mD?? Außer das ihr mehr Personal zur Verfügung habt.
Gerne auch per PN.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Vito » Fr 13. Nov 2009, 23:08

Theoretisch geht vieles im Beamtenrecht.

Praktisch sind die Chancen jedoch sehr sehr gering.

Wobei der Zoll für die FKS auch mal Beamte von der Justiz oder nem OA übernommen hat.
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Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 13. Nov 2009, 23:34

Vito hat geschrieben:Theoretisch geht vieles im Beamtenrecht.

Praktisch sind die Chancen jedoch sehr sehr gering.

Wobei der Zoll für die FKS auch mal Beamte von der Justiz oder nem OA übernommen hat.

Eben, genau deswegen frage ich ja. Und ich bin der Meinung, es gab mal Pol.-Beamte die zur Justiz und anschließend wieder zurück gewechselt haben, bin mir aber in dem Punkt nicht 100%-ig sicher.

Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Balle » Fr 20. Nov 2009, 03:52

N`abend bzw. Morgen :-)

nun stellt sich mir die Frage ob es denn möglich wäre von der Wasserschutzpolizei (gD) zum Wasserzoll (gD) zu wechseln?
Greeetz Balle

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 20. Nov 2009, 22:11

Servus,

frage doch mal ganz unverbindlich beim Zoll an, die dort sollten es wissen.


Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Guard » Mo 23. Nov 2009, 11:42

Aus eigener Erfahrung (mit Kollegen) kann ich eins mit Sicherheit sagen....... wenn der Punkt kommen sollte, wo eine Behörde innerhalb kurzer Zeit personell aufgestockt oder auf die Beine gestellt werden muss (Bsp. FKS Zoll), ist alles möglich.
Es muss nur gewollt oder gebraucht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch sehe ich keine Möglichkeiten den Dienstherrn zu wechseln.
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung!

Pro Dienstgradabzeichen für die Justiz . Pro bessere Außendarstellung / Öffentlichkeitsarbeit !!

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Controller » Mo 23. Nov 2009, 13:02

Es muss nur gewollt oder gebraucht werden.
Natürlich !

Ist es gewollt (hat man Nutzen) gibt es Wege :ja:
ist es nicht gewollt ........ gibt es Gründe ! :buhu:


Controller
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Mo 23. Nov 2009, 19:15

Wenn das alles so einfach wäre, würden der ein oder anderen Behörde die Leute wohl fort laufen.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » So 29. Nov 2009, 19:06

Dieses Spielchen habe ich bereits hinter mir!. Direkte Anfragen an Landespolizei, Bundespolizei und den Zoll!
Von den Polizeibehörden wurde direkt eine Absage erteilt. Soll heißen, sie wollen es einfach nicht!

Der Zoll hingegen hat geschrieben, Zitat: "Ein Wechsel ist derzeit nicht möglich!"

Der Zoll schließt es wenigstens nicht ganz aus, wie man es ja bereits bei der FKS sehen konnte und ggf. vielleicht im kommenden Jahr auch wieder sehen wird.

Die Polizei ist hingegen, egal ob Bund oder Land, ziemlich engstirnig. :gaga: :stupid: Ergo, wer über einen Wechsel/Versetzung nachdenkt, kann sich den Wechsel im beamtenrechtlichen Sinne abschminken. Ausnahme vielleicht der Zoll, insofern die FKS tatsächlich aufgestockt werden sollte!


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