Versetzung in andere Behörde

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Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Mo 18. Jan 2010, 21:54

Servus,
also als Threaderöffner hat mir dieser Post am Besten gefallen, denn er bringt es auf den Punkt.
Controller hat geschrieben:
Ist es gewollt (hat man Nutzen) gibt es Wege :ja:
ist es nicht gewollt ........ gibt es Gründe !

Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Zeus » Do 21. Jan 2010, 01:34

Also ich bin einfacher der Meinung, das man Beamte der gleichen Laufbahn mit ähnlichen Tätigkeiten einfach locker in 12Monaten in die Lage versetzen kann den Dienst zu versehen!

Ich bring einfach das Beispiel Verfassungsschutz!
Beamte aus dem m.D. (Vollzug) die zum V-schutz wechseln haben 12Monate Einarbeitungszeit, die aus dem g.D.(Vollzug) 18Monate!
Beamte aus Verwaltungsbereichen bekommen max 6Monate Einarbeitungszeit....

Na ja, m.E. könnte man in 12Monaten jeden Zöllner und JVB der die Rahmenbedingunmgen erfüllt zum PVB umschulen.
Beamte die vorher in einem ähnlichen Bereich tätig sind auch in 6Monaten!!!

Nicht mehr und nicht weniger!!!

Man halte sich mal vor Augen halten wieviele JVB etc beim ZOLL als Externe zur FKS angeworben wurden und wie schnell die "umgeschult" wurden....
Na ja, jeder wie er meint...

Wie schon geschrieben, was gewollt ist wird wie selbstverständlich ermöglicht und was nicht gewollt ist als unmöglich von sich gewiesen... :gaga:

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Controller » Do 21. Jan 2010, 08:50

Guard hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung (mit Kollegen) kann ich eins mit Sicherheit sagen....... wenn der Punkt kommen sollte, wo eine Behörde innerhalb kurzer Zeit personell aufgestockt oder auf die Beine gestellt werden muss (Bsp. FKS Zoll), ist alles möglich.

Es muss nur gewollt oder gebraucht werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt jedoch sehe ich keine Möglichkeiten den Dienstherrn zu wechseln.
Da ihr mich schon zitiert;
das Zitat war die Antwort auf das o.g. Post von Guard auf Seite 1 am Mo 23. Nov 2009, 11:42 h. und ist in diesem Zusammenhang zu sehen !

Controller
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Odie_SH » Do 21. Jan 2010, 09:13

Zeus hat geschrieben:Von KriPo haben wir hier auch gar nicht gesprochen, aber wenn du schon drauf hinauswillst, da gib es KK´s die reine "Sachbearbeiter" sind, das könnte auch jeder andere g.D. Sachbearbeiter von Stadt, Land, Bund nach Einweisung!
Das möchte ich sehen, dass ein Verwaltungsschnuppi meinen Job macht!

Was ist in Deinen Augen eigentlich ein reiner "Sachbearbeiter"? Glaubst wir sitzen den ganzen Tag dumm rum und lesen Akten? Ermittlungen und die entsprechenden StPO-Maßnahmen trifft man mal nicht gerade nach ner Einweisung.

Der Kaeptn hat schon recht: Maß`Dir mal nicht an, die Arbeit andere zu beurteilen bevor Du sie nicht selber gemacht hast.

Leute gibts beim Amt! :stupid:

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon zoellner » Do 21. Jan 2010, 09:58

Zeus hat geschrieben:Man halte sich mal vor Augen halten wieviele JVB etc beim ZOLL als Externe zur FKS angeworben wurden und wie schnell die "umgeschult" wurden....

Wie schon geschrieben, was gewollt ist wird wie selbstverständlich ermöglicht und was nicht gewollt ist als unmöglich von sich gewiesen... :gaga:
Die externen Beamte die zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit abgeworden wurden, wurden auch nur und ausschließlich für diesen Bereich fortgebildet. Das sind keine Zöllner, die Ahnung von Zoll haben. Sämtliche rechtlichen Grundlagen, die jeder Zöllner kennen sollte (Zollkodex, ZollVG, Reisefreimengen, Wege der Warenabfertigung etc) kennen die nicht.
Ist ungefähr genauso wie wenn die Polizei nun dringend Leute für den Verkehrsdienst braucht und ausschließlich für diesen Bereich anwirbt und ausbildet. Dann sind das eben reine Verkehrspolizisten, die von anderen Rechts- und Strafgebieten keine Ahnung haben.

Ich fand recht interessant, dass es in den USA für viele Tätigkeiten eigene Einstellungen, bzw Beschäftigte gibt. Da werden ausschließlich Dispatcher für die Notrufzentrale eingestellt oder ausschließlich GeSa-Bedienstste oder ausschließlich Jugendsachbearbeiter. Für spezielle Fachrichtungen gibt es, statt einer Abteilung, gleich eine komplett eigene Behörde die wieder rum nur ihr Fachpersonal sucht. Daher dauert die Ausbildung da drüben auch nur 8 Monate plus "on-the-Job-Training".
Suche ich reines Fachpersonal, dann geht das sicher mit den paar Monaten. Will ich aber den Universalschutzmann, dann muss man auch Zeit investieren.

Wobei ich auch nicht verstehe warum gleiche Fachinhalte untereinander nicht anerkannt werden.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Do 28. Jan 2010, 19:19

Immer wieder das gleiche Thema: "Polizist kann man nicht durch eine Umschulung werden, egal wo der her kommt"

Das ist der Tenor, den ich hier immer wieder lese. Dabei scheint es immer wieder, dass einige bestimmte Argumente einfach überlesen, bzw. nicht als Argumente aktzeptieren.

Einige lassen ganz klar durchblicken: "Mein Job ist der Anspruchsvollste in Deutschland und den kann man nicht eben so machen!"

Wer zum Donnerwetter hat das hier je behauptet? Das ich jemanden, der nicht mal weiß, was Vollzug ist, der weder Waffenausbildung, Rechtsgrundlagen (StGB, StPO, BGB, etc.), Eigensicherung oder UZwaG je gehört hat, geschweigenden darin ausgebildet wurde, wird sicherlich, und da wird jeder zustimmen, nicht innerhalb von 12 Monaten diese fehlenden Inhalte erlernen können. Darüber sind wir uns sicherlich alle einig.

Aber jetzt mal Butter bei die Fische, Verkehrsrecht, wie lange dauer dieser Ausbildungsabschnitt, da dieser ja nun mal so oft genannt wurde. 12 Monate? Wow, kann der Kollege im Anschluss die Zusammensetzung der Fahrbahnmakierungen erkennen und von wem sie aufgetragen wurden? (Ironie aus)

Ein JVB wird nun mal nicht in Brötchen backen geschult, sondern in Strafrecht und etlichen anderen Dingen, die sicherlich mit einigen Teilen der Polizei vergleichbar sind.

Ein Zöllner hat ebenfalls Ausbildungsinhalte, die der Polizei ähneln.

Nur mal angenommen, die entsprechenden Behörden würden einem solchen Laufbahnwechsel zustimmen, unter der Auflage, dass der Kollege nach Feststellung der "Eignung und Befähigung" und der entsprechenden Umschulung, ausschließlich ESD machen dürfte, weder ein Wechsel zur KP oder anderen Stellen. Oder aber ausschließlich in einer EHu seinen Dienst machen darf, was würdet ihr dann sagen? Kann der JVB oder Zöllner das dann immer noch nicht?

Unabhängig von den kommenden Antworten ist aber eigentlich diese Diskussion vollkommen entbehrlich, da solche Wechsel politisch einfach nicht gewollt sind. Und wenn sie gewollt wären, könnten wir hier schreiben was wir wollen, dann wäre das auch Wurscht und würde umgesetzt werden. Egal ob wir wollten oder nicht!

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Jan 2010, 19:24

Was habt ihr denn immer mit Ehu?

In NRW fahren die ausserhalb geschlossener Einsätze Streife...zu zweit, ohne Gruppenführer.

Unterstützen die Kripo, treffen Maßnahmen.

Alleine, das die hier immer angeführt wird, als wenn da nur Nasebohrer drin wären, die zu doof zum Stoffwechseln sind, zeigt doch, welche Unkenntnis über den Job vorherrscht.

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Do 28. Jan 2010, 20:42

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Was habt ihr denn immer mit Ehu?

In NRW fahren die ausserhalb geschlossener Einsätze Streife...zu zweit, ohne Gruppenführer.

Unterstützen die Kripo, treffen Maßnahmen.

Alleine, das die hier immer angeführt wird, als wenn da nur Nasebohrer drin wären, die zu doof zum Stoffwechseln sind, zeigt doch, welche Unkenntnis über den Job vorherrscht.
Meine Güte, das sind nur Beispiele. Du hackst ja auch die ganze Zeit auf Verkehrsrecht und so rum. Ist der Rest wie z.B. Rechtslehre, Psychologie, etc. dann was für blöde oder was?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Jan 2010, 20:45

Ich persönlich finde VR tatsächlich am komplexesten.

Psychologie? Ich bitte dich...

Was passiert denn mit deinem Ehu Mann, wenn er die Ehu Altersgrenze von 45 erreicht hat? Frühpension?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Do 28. Jan 2010, 20:58

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich persönlich finde VR tatsächlich am komplexesten.

Psychologie? Ich bitte dich...

Was passiert denn mit deinem Ehu Mann, wenn er die Ehu Altersgrenze von 45 erreicht hat? Frühpension?
Vergiss es einfach! Lehn dich in deinen Funkwagensitz oder welchen sonstigen sitzbaren Untersatz und entspann dich. Du bleibst davor bewahrt, das ein Volltrottel aus einer anderen Behörde neben Dir Dienst machen wird!

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Jan 2010, 21:02

Falscher Rückschluss.

Das habe ich nie behauptet.

Ich sage nur nicht, dass den Job jeder kann.

Ich behaupte auch nicht von mir, dass ich euren Job könnte.

Das erkläre ich hier jetzt zum 88. Mal.

Wenn ihr euch für austauschbar haltet und jeder, der mal irgendwann irgendwo irgendwie Beamter euren Job machen kann: Bravo. Dann habt ihr ja keine Nachwuchssorgen.

Meinen kann nicht jeder. Zumindest nicht mit Schnellbesohlung.

Die Antwort auf die Frage, wie ihr euch diese vorstellt - und mit welchem Zeitansatz - seid ihr auch noch immer schuldig.

Aber so eine Antwort:

Vergiss es einfach! Lehn dich in deinen Funkwagensitz oder welchen sonstigen sitzbaren Untersatz und entspann dich. Du bleibst davor bewahrt, das ein Volltrottel aus einer anderen Behörde neben Dir Dienst machen wird!

ist natürlich einfacher.

Wo bleibt jetzt der umgeschulte Ehu Mann, wenn er 45 wird? Na?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Do 28. Jan 2010, 21:10

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Falscher Rückschluss.

Das habe ich nie behauptet.

Ich sage nur nicht, dass den Job jeder kann.

Ich behaupte auch nicht von mir, dass ich euren Job könnte.

Das erkläre ich hier jetzt zum 88. Mal.

Wenn ihr euch für austauschbar haltet und jeder, der mal irgendwann irgendwo irgendwie Beamter euren Job machen kann: Bravo. Dann habt ihr ja keine Nachwuchssorgen.

Meinen kann nicht jeder. Zumindest nicht mit Schnellbesohlung.

Die Antwort auf die Frage, wie ihr euch diese vorstellt - und mit welchem Zeitansatz - seid ihr auch noch immer schuldig.

Aber so eine Antwort:

Vergiss es einfach! Lehn dich in deinen Funkwagensitz oder welchen sonstigen sitzbaren Untersatz und entspann dich. Du bleibst davor bewahrt, das ein Volltrottel aus einer anderen Behörde neben Dir Dienst machen wird!

ist natürlich einfacher.

Wo bleibt jetzt der umgeschulte Ehu Mann, wenn er 45 wird? Na?
Ich fass es nicht. Niemand hier hat behauptet, das JEDER den Job mal eben so machen kann. Nach dem Beamtengesetz, welches Dir sicherlich geläufig sein dürfte, ist bei einem Wechsel eine Unterweisungszeit von nicht weniger als 12 Monaten vorgesehen für den mD und 24 Monate für den gD.
Zumindest war diese in dem NdsBG bis letztes Jahr noch enthalten. Selbst wenn sie nun nicht mehr vorgegeben ist, wird sie sicherlich beibehalten! Nur soviel dazu.

Und was mit dem Beamten in der Ehu passiert, wenn er 45 ist.... sorry aber Du willst mir doch nicht erzählen, dass ein Kollegen in diesem Alter nicht mehr in der Lage ist in ner Ehu seinen Dienst zu verrichten. Dann gilt das ja auch für alle anderen Bereiche dieser Art, wie z.B. ESD oder was?

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Do 28. Jan 2010, 23:27

Es geht nicht darum, was ich davon halte, sondern dass jeder ohne Funktion die Ehu mit 45 verlässt. So einfach ist das.

Mit 24 Monaten für den gD könnte ich leben - eben das, was ich auch ableisten müsste, würde ich, zB durch PDU, in die Kommunalverwaltung wechseln.

Du bist aber der Erste, der sich daran orientiert. Zeus beispielsweise meint ja, dass selbst 12 Monate zu hoch gegriffen seien.

Ich verstehe deine Angepisstheit nicht.

Ich habe hier nie gesagt, dass von euch niemand meinen Job machen könnte / dürfte / wollte. Und ebensowenig habe ich für mich in Anspruch genommen, euren Job erledigen zu können.

Ich habe nur genügend Berufsehre (und politischen Weitblick), um zu verneinen, dass man meinen Job im Schnelldurchgang erlernen könnte.

24 Monate sind kein Schnelldurchgang für jemanden mit beamten- und vollzugsrechtlichen Hintergrund. Damit könnte ich leben.

Ich finde es schade, dass du hier auch die Empfindlichkeiten hast hochkochen lassen. Bislang habe ich dich hier als sachlich argumentierenden User kennen gelernt. Und eigentlich ist meine Meinung hier recht klar rauszulesen. Ich verwiese hierzu auf meine posts auf Seite drei.

Gast

Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Gast » Fr 29. Jan 2010, 06:52

Servus,

also das es so ausartet hätte ich nie gedacht. Ich kann beide Seiten verstehen, jeder hat entsprechende Argumente vorgebracht.
Zum Thema Zeitansatz Kaeptn, wie ich es mir vorstelle, hatte ich mich bereits im ersten Post geäußert.
Fritz2007 hat geschrieben:Ist es überhaupt möglich, z.B. als fertig ausgebildeter Justizvollzugsbeamter zur Polizei oder zum Zoll versetzt zu werden, den BaL und die Besoldungsgruppe zu behalten und dort die Ausbildung zu machen.....
Ausbildung heißt für mich die komplette Zeit wie jeder andere, nur halt im anderen Status. Wenn Vorbildungen anerkannt werden, ok, sage ich nicht nein, aber grundsätzlich das komplette Ausbildungsspektrum.


Gruß Fritz

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Re: Versetzung in andere Behörde

Beitragvon Diamonback » Fr 29. Jan 2010, 11:37

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Es geht nicht darum, was ich davon halte, sondern dass jeder ohne Funktion die Ehu mit 45 verlässt. So einfach ist das.

Mit 24 Monaten für den gD könnte ich leben - eben das, was ich auch ableisten müsste, würde ich, zB durch PDU, in die Kommunalverwaltung wechseln.

Du bist aber der Erste, der sich daran orientiert. Zeus beispielsweise meint ja, dass selbst 12 Monate zu hoch gegriffen seien.

Ich verstehe deine Angepisstheit nicht.

Ich habe hier nie gesagt, dass von euch niemand meinen Job machen könnte / dürfte / wollte. Und ebensowenig habe ich für mich in Anspruch genommen, euren Job erledigen zu können.

Ich habe nur genügend Berufsehre (und politischen Weitblick), um zu verneinen, dass man meinen Job im Schnelldurchgang erlernen könnte.

24 Monate sind kein Schnelldurchgang für jemanden mit beamten- und vollzugsrechtlichen Hintergrund. Damit könnte ich leben.

Ich finde es schade, dass du hier auch die Empfindlichkeiten hast hochkochen lassen. Bislang habe ich dich hier als sachlich argumentierenden User kennen gelernt. Und eigentlich ist meine Meinung hier recht klar rauszulesen. Ich verwiese hierzu auf meine posts auf Seite drei.
Ich gebe Dir Recht, ich habe ein wenig empfindlich reagiert aber scheinbar hat dies ja den gewünschten Erfolg gebracht!
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich habe hier nie gesagt, dass von euch niemand meinen Job machen könnte / dürfte / wollte. Und ebensowenig habe ich für mich in Anspruch genommen, euren Job erledigen zu können.
Genau das hattest Du in Deinen vorherigen Posts nämlich sehr wohl damit ausgedrückt und genau das war der Punkt, an dem ich etwas aus der Haut gefahren bin. Gleich wohl möchte ich mich dafür auch entschuldigen.
Du hattest in den vorangegangenen Posts von Dir immer wieder behauptet, dass es unmöglich sei, in einer Unterweisung/Schulung, wie auch immer, im Anschluss den Job auszuüben. Dabei hattest Du das aber immer auf "JEDEN" bezogen, um die es hier nicht einmal ansatzweise geht. Es geht um Vollzugsbeamte aus anderen Bereichen und die werden ebenfalls mind. 2 Jahre im mD ausgebildet. Und ich bin halt der Meinung, dass gerade diese, die entsprechende Motivation und Dauer der Schulung vorausgesetzt, sehr wohl in der Lage wären die fehlenden Inhalte zu erlernen.
Gleiches denke ich nämlich auch im umgekehrten Fall.
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Ich habe nur genügend Berufsehre (und politischen Weitblick), um zu verneinen, dass man meinen Job im Schnelldurchgang erlernen könnte.
Die haben die Masse der JVB, Zöllner und BPol auch, was aber nicht heißen muss, dass einer dieser nicht in der Lage wäre, nach entsprechender Schulung den Job des anderen zu erlernen. Und Schnelldurchgang, da gebe ich Dir selbstverständlich Recht, das ist unmöglich! Die Zeiten sind in so einem Fall aber eigentlich klar vorgegeben und am Ende wird festgestellt, ob der entsprechende Probant die Eignung und Befähigung für den neuen Posten besitzt!
Im Übrigen muss man keinen politischen Weitblick haben, um zu erkennen, dass so etwas nicht umgesetzt wird. Die Paragraphen im BG sind mit Masse für den Dienstherren ausgelegt, um entsprechende Bedienstete nicht in Frühpension schicken zu müssen, wobei davon sehr selten Gebrauch gemacht wird.

Von daher schrieb ich auch, dass diese Diskussion eigentlich unnütz ist, da es politisch nun mal nicht gewollt ist.

Des Weiteren kann ich aus eigener Erfahrung sprechen, da ich diesen Weg bereits in zwei Bundesländern versucht habe, mit immer dem gleichen Tenor: "Möglich ist der Wechsel aber wir wollen es nicht"!


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