Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Zuzahlungen, Kur-Anträge, Praxisgebühr - einfach alles, was mit der Heilfürsorge oder Beihilfe zu tun hat
WiFi
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Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon WiFi » So 13. Jun 2021, 20:06

Hallo allerseits,
leider kenne ich mich in Sachen Steuererklärung relativ wenig aus, weswegen ich meine Hoffnung ich euch setze.. zu meiner Frage:

- Zurzeit 2.Dj, keine Kinder, verheiratet
Bei der diesjährigen Steuererklärung wurde ermittellt, dass eine Rückzahlung von exakt 0,00 Euro zu erwarten ist.
Begründung ist, es wäre schlicht zu wenig 'in den Topf' einbezahlt worden.
Gleichwohl letztes Jahr Kosten über 3000 Euro angefallen sind, Beihilfe für den Ehepartner/in von mir getragen werden und ich Alleinverdiener bin.

Kann sowas sein oder wäre es möglich, dass die Lohnsteuerhilfe da ein Fehler gemacht hat?

Würde mich über eure Hilfe super freuen!

Ps:
Mir ist bewusst, fällt nicht unter 'Heilfürsorge', jedoch wäre es unter den anderen Themen noch weniger passend- sonst bitte verschieben.

Beste Grüße, Wifi!

Peter Hennig
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Re: Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon Peter Hennig » So 13. Jun 2021, 20:22

Hallo Wifi

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Im Grunde ist die ausgangs Situation eher sekundär, primär ist wichtig das du Ausgaben hast, die steuerlich relevant sind, damit du dir was zurück holen kannst

Was das ist, kannst du recht einfach rausfinden, indem du bei Google Dinge eingibst wie

Beamter Steuer Erklärung absetzen

Und Ähnliches. Es gibt viele viele Möglichkeiten, auch als Beamter einen ordentlichen Steuer kickback zu erzeugen

Liebe Grüsse, Peter

Criss_mitchel
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Re: Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon Criss_mitchel » So 13. Jun 2021, 21:17

Hi Wifi,

was hatte die Lohnsteuerhilfe denn davor das Jahr ausgerechnet?

Welche Art kosten?
Ob die Kosten der Beihilfe für den Partner überhaupt anrechenbar sind kann ich dir leider nicht sagen.


Aber was ist mit Werbungskosten? Fahrten zum Dienst, Lernmaterial usw. ?

Du kannst nur soviel Steuern wiederbekommen wie du einbezahlt hast.
Guck doch mal auf deine Jahresabrechnung wieviel Lohnsteuer du gezahlt hast.
Das wäre das Maximun was du zurück bekommen könntest auch wenn deine Kosten 4x so Hoch sind hast du z.B. 2000€ im Jahr bezahlt kannst du auch Rechnungen über 8000€ die alle absetzbar wären einreichen und würdest trotzdem nur die 2000€ bekommen.

WiFi
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Re: Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon WiFi » Mo 14. Jun 2021, 15:15

Hallo Peter, Danke für die Rückmeldung!

Ich vertraue ja (eigentlich) auf die Fachkompetenz der LSHilfe aber dieses Jahr war es gerade wegen der 0 Runde extrem auffällig..
Vielen Dank, ich werde gleich mal deine Schlagwörter googln! :)
Lg

Peter Hennig hat geschrieben:
So 13. Jun 2021, 20:22
Hallo Wifi

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Im Grunde ist die ausgangs Situation eher sekundär, primär ist wichtig das du Ausgaben hast, die steuerlich relevant sind, damit du dir was zurück holen kannst

Was das ist, kannst du recht einfach rausfinden, indem du bei Google Dinge eingibst wie

Beamter Steuer Erklärung absetzen

Und Ähnliches. Es gibt viele viele Möglichkeiten, auch als Beamter einen ordentlichen Steuer kickback zu erzeugen

Liebe Grüsse, Peter

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Re: Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon WiFi » Mo 14. Jun 2021, 15:20

Hallo Criss, auch Dir vielen Dank!!

Das Jahr davor war es noch ganz anders, weit im 4-Stelligen Betrag, da ich vorher noch als Angestellter berufstätig war..
Und gerade das mit den Werbungskosten habe ich leider gar nicht verstanden, ob ich einen 'bestimmten' Betrag erreichen muss, um etwas zurückzubekommen oder oder oder...

Ich suche gleich mal die Abrechnungen und sehe nach, wie viel Lohnsteuer gezahlt wurde.. aber laut der Aussage war es ja anscheinend zu wenig.. :/

Lg!

Criss_mitchel hat geschrieben:
So 13. Jun 2021, 21:17
Hi Wifi,

was hatte die Lohnsteuerhilfe denn davor das Jahr ausgerechnet?

Welche Art kosten?
Ob die Kosten der Beihilfe für den Partner überhaupt anrechenbar sind kann ich dir leider nicht sagen.


Aber was ist mit Werbungskosten? Fahrten zum Dienst, Lernmaterial usw. ?

Du kannst nur soviel Steuern wiederbekommen wie du einbezahlt hast.
Guck doch mal auf deine Jahresabrechnung wieviel Lohnsteuer du gezahlt hast.
Das wäre das Maximun was du zurück bekommen könntest auch wenn deine Kosten 4x so Hoch sind hast du z.B. 2000€ im Jahr bezahlt kannst du auch Rechnungen über 8000€ die alle absetzbar wären einreichen und würdest trotzdem nur die 2000€ bekommen.

Zerberus
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Re: Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

Beitragvon Zerberus » Fr 18. Jun 2021, 07:05

Gelöscht


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