achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon milka-gelöscht » Di 26. Dez 2006, 10:55

[quote=""Vito""]... Es gibt ja auch noch den qualifizierten Dienstunfall. Dann erhält man mehr Ruhegehalt. Dies kommt hier aber eh nicht in Frage.
....[/quote]


der ist nur gegeben wenn man sich in die objektive gefahr des todes begibt.

das ist hier wahrscheinlich nicht gegeben...

(hoffe ich zumindest)




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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon AngstFabrik » Di 26. Dez 2006, 11:17

[quote=""Herr-Jemine""]habe heut noch mal mit dem chirurgen gesprochen. seiner erfahrung nach ist es die absolute regel, dass eine vorschädigung existiert. keine einzige berufsgenossenschaft oder auch die bundespolizei akzeptieren somit die anerkennung als dienstunfall. es sei denn, die vorschädigung ist nachweislich ebenfalls im dienst passiert.[/quote]Genau, der springende Punkt liegt bei dem Wort "plötzlich". Bei einem Achillessehnenriss wirt argumentiert dass die Schädigung über eine längere Zeit auftritt, dementsprechend nicht plötzlich.

Wir haben den von krabo angesprochenen Fall in Beamtenrecht diese Woche angeschaut. Da handelte es sich allerdings um einen Sportleiter und auch dieser hatte keine Chance es als Dienstunfall anerkannt zu bekommen. 4 -5 seitige Begründung in der Ablehnung, fragt mich also nicht was genau drinstand ;-)
Unter anderem wurde argumentiert dass die Achillessehne nur zufällig im Dienst riss, es hätte auch daheim passieren können oder im Freizeitsport.

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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon Marco » Do 4. Jan 2007, 18:05

Herr-Jemine erstmal gute Besserung!

Ich schreibe gerade im Rahmen des Studiums eine Projektarbeit über das Thema Unfallfürsorge und Hinterbliebenenversorgung - von daher hab ich ein wenig Einblick in das BeamtVG bekommen :-)

Das Problem ist, dass ich nicht die genauen Umstände kenne aber ich vermute, dass es "einfach so" passiert ist... Wenn ja, dann:


Ein Dienstunfall ist nach §31 ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich sowue zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht hat.

WICHTIG ist, dass dies Ereignis "in Ausübung oder infolge des Dienstes" eingetreten ist. An diesem Kausalenzusammenhang fehlt es anscheinend in deinem Fall (es sei denn, Du hast zB jemanden verfolgt)

Wenn Dir nun zB beim Treppensteigen die Sehne gerissen ist, fehlt es an dem Zusammenhang zwischen dem Ereignis und "der Ausübung des Dienstes". Laut Bundesverfassungsgericht "ist ein natürlicher Zusammenhang des Ereignisses mit den eigentlichen Dienstaufgaben oder sonstigen dienstlich notwendigen Verrichtungen erforderlich" (BVerwGE 40, 220; 44, 36).

Der Dienst muss die Bedingung für den Unfall sein - das heißt der Unfall hätte in dieser Art und Weise nicht Privat eintreten können.



Wenn Du noch Fragen hast, dann schreib mir einfach!

Grüße

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Beitragvon Marco » Do 4. Jan 2007, 18:08

Ach ja ich hab noch etwas vergessen:

Der "Vorteil" eines Dienstunfalles ist die bessere Versorgung - zumindest bei uns in Schleswig-Holstein. So haben wir bei einem Dienstunfall anspruch auf Chefarzt Behandlung, 2 Bett Zimmer sowie Erstattung aller Kosten (inkl. Krankenfahrten).

Weiterhin ist dies wichtig, wenn die Verletzung später zu einer Dienstunfähigkeit führt - wenn Du dazu noch Informationen möchtest dann schreibe ich sie Dir noch ggf oder ich schicke Dir einfach die Projektarbeit... würde hier einfach den Rahmen sprengen die Infos zu schreiben :-)

Achja, ebenso kommt bei einem Dienstunfall eine Unfallentschädigung in Betracht :-)

Grüße

Marco
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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon Erdapfel » Do 4. Jan 2007, 18:24

Ließ doch mal das hier:

da gibt es einen Verweiß zu einem einschlägigen Urteil, auch sind die Zusammenhänge anschaulich erklärt.

http://www.arbeitsunfall.de/arbeitsunfa ... enriss.htm

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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon funeasy » Do 4. Jan 2007, 18:37

Huhu!

Also wenn eine Vorschädigung da war, die evlt. durch den Dienst kam, handelt es sich hier ja also nichtmehr um einen dienstunfall, sondern um eine Dienstbeschädigung...

Kenne auch jemanden der noch kein BaL ist und sich vor ein paar Wochen die A-Sehne beim Dienstsport gerissen hat..
Allerdings ist da noch nix bekannt..
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achillessehnenriss generell kein dienstunfall?

Beitragvon Steve-O » Do 5. Apr 2007, 15:50

@Herr-Jemine,

da Dein Unfall am 14.12. letzten Jahres passierte, denke ich, Du hast bereits alles bezüglich der Anerkennung geklärt!?
Wenn nicht, kann ich nur sagen, dass es immer eine Einzelfallentscheidung seien "muss"!

Vor 1 1/2 Jahren habe ich mir beim Fusi (Dienstsport) die A-Sehne gerissen. Bei der OP wurde keine Probe entnommen und pathologisch untersucht.
Trotzdem wurde von einer Vorschädigung ausgegangen. Mein Antrag auf Annerkennung eines Dienstunfalls wurde abgelehnt (ich bin übrigens 33 Jahre alt)!

Im letzten Jahr startete ein Kollege von mir beim 100Meterlauf aus dem Block und riss sich ebenfalls die A-Sehne...
Allerdings hatte er schon öfter Beschwerden mit der Sehne und hatte dementsprechend auch Einträge in seiner Krankenakte...
Ich wills abkürzen: seine Verletzung wurde als Dienstunfall anerkannt!!!

Also ich hoffe, Du bist bald wieder ganz der Alte! :mrgreen:

Laß Dich nicht ver.......!
Poste doch bitte was bei der ganzen Sache rausgekommen ist!

Grüße

Steve-O

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Beitragvon Herr-Jemine » Do 5. Apr 2007, 16:10

vorerst schweige ich.


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