PDU-Klausel, ja oder nein?

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PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon TerenceChill » Mo 27. Feb 2012, 20:09

Ich wollte eigentlich kein neues Thema aufmachen, aber da alle anderen schon zu "alt" bzw. geschlossen sind, geht es wohl nicht anders.

Ich bin dabei, meine Versicherungen zu überarbeiten und habe dabei auch meine bestehende DU-Versicherung im Blick.

Leider ist das Thema ja extrem verstrickt, jeder Anbieter verwendet andere Formulierungen usw.

Ich habe einen Vertrag von 2007 bei der Debeka, bin derzeit noch Beamter auf Probe und bin mir beim durchlesen nun völligst unsicher, ob dort überhaupt die Vollzugsdienstunfähigkeit abgesichert ist, oder nur die "normale" DU.

In den Bedingungen steht folgendes:

Allgemeine Dienstunfähigkeit:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes oder eines vom Dienstherrn als Gutachter beauftragten Arztes, in dem die Dienstunfähigkeit festgestellt wird, entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.


Soweit, so gut, dass dürfte die normale, echte DU-Klausel sein wenn ich mich nicht täusche.

Nun geht es weiter:

Beschränkte Dienstunfähigkeit:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn ein versicherter Beamter vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze ausschließlich infolge seines Gesundheitszustandes wegen auf bestimmte Bereiche (z.B. Polizei, Justizvollzugsdienst ....) beschränkter Dienstunfähigkeit aufgrund eines Zeugnisses des Amtsarztes (...) entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherten Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren gewährt.


Ich verstehe das so, dass ich auch bei Vollzugsdienstunfähigkeit abgesichert wäre, aber dieser vertrackte Satz lässt irgendwie auch Interpretationsspielraum zu.

Außerdem steht dort noch:

Wir leisten über diesen Zeitraum hinaus, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd (mind. 3 Jahre) außerstande ist, ihren Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Leistungsbeeinträchtigung ausgestaltet war - oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer Lebensstellung vor Eintritt der gesundheitlichen Leistungsbeeinträchtigung entspricht, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt werden.


Ist das nun als abstrakte Verweisung zu betrachten?!


Ich hoffe, hier kennt sich jemand aus und kann weiterhelfen.

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon TerenceChill » Mi 29. Feb 2012, 20:28

Niemand ne Ahnung hier?

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 29. Feb 2012, 20:32

Versuch es doch mal bei fragdeinenanwalt.de oder versicherungsberatung.de.

Verbraucherschutz ist auch immer eine geile Adresse.
:lah:

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon Hoppala » Mi 29. Feb 2012, 20:41

Ich würde ja einfach die Debeka selbst anrufen. Die sollten ihre Klauseln am Besten kennen und erklären können.
Schauspielerische Fähigkeiten sind auf vielen Gebieten hilfreich. Wenn es darum geht, sich dumm zu stellen, reicht angeborenes Talent aber meist völlig aus.
KarlHeinz Karius

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon Hoppala » Mi 29. Feb 2012, 22:18

Ich habe gerade etwas Zeit übrig:

Wenn der Amtsarzt sagt, dass du in jeglicher Hinsicht dienstunfähig bist und deshalb entlassen wirst oder frühzeitige Pension erhältst, bekommst du die versicherten Leistungen.

Du erhältst außerdem Leistungen für bis zu sechs Jahren, wenn du für den Polizeidienst DU bist. Ein Polizist ist eben schneller DU, als der Finanzbeamte, der nur am Schreibtisch arbeitet, z.B. steifes Knie.

In diesen sechs Jahren gibt man dir die Möglichkeit, einen anderen Beruf (auch innerhalb der Behörden) zu ergreifen, bei dem du ungefähr das selbe Gehalt erhältst, wie als Polizist.

Die Frage ist also, ob man dir eine Umschulung zumuten kann. Eine private BU-Versicherung soll eben nicht dazu führen, dass man die Hände in den Schoß legt. Vielmehr soll der Versicherte im Rahmen seiner Möglichkeiten wieder am Berufsleben teilnehmen.

Für genauere Infos solltest du dich - wie gesagt - an die Debeka selbst wenden.

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon Cologne » Do 1. Mär 2012, 19:43

Ahnung hab ich begrenzt,

mir ist deine Frage nicht ganz klar was du unter abstrakter Verweisung verstehst.
Da ich selber ein Beratungsgespräch bei der DeBeKa hatte, weiß ich das bei Polizeidienstunfähigkeit zahlen (sofern die Voraussetzungen vorliegen).
Sprich du mußt nicht komplett berufsunfähig sein, "einfache" Polizeidienstunfähigkeit reicht aus.
In der Regel wie Hoppala schon schrieb mit dem Gedanken das der Zeitraum der Zahlung der Polizeidienstunfähigkeitsrente dazu genutzt werden sollte sich eine andere Beschäftigung/Ausbildung zu suchen. Falls dies aufgrund körperlicher Beinträchtigung gar nicht mehr möglich ist würde die BU greifen.

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Re: PDU-Klausel, ja oder nein?

Beitragvon TerenceChill » Sa 3. Mär 2012, 11:38

Ich hab mich nun nochmal bei der Debeka schlau gemacht.

Diese Formulierung bedeutet wirklich die Leistung bei Polizeivollzugsdienstunfähigkeit.

Im Internet wurden allerdings im Zusammenhang mit der PDU Versicherung immer nur die Signal, Inter und noch ein paar andere genannt. Die Debeka war nie dabei.

Somit kann man sich bei der Debeka auch gegen PDU versichern lassen.

Vielen Dank für eure Antworten.


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