Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

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chevy_chris
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Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon chevy_chris » Mi 20. Nov 2013, 04:28

Hallo, ich bin neu hier und aus einem leider sehr ärgerlichen Grund auf euer Forum gestoßen. Leider habe ich aber noch nicht die passende Antwort über die SuFu finden können.
Aber von Anfang an:

Meine Frau und ich sind beide PVB in NRW. Bisher waren wir mit den Leistungen der Freien Heilfürsorge und der Beihilfe eigenentlich ganz zufrieden. Ja ok, es wäre schön wenn wir auch so ein schickes Kärtchen hätten wie jeder andere Krankenversicherte auch und die Abrechnerei mit der Beihilfe für die Artzbesuche unserer beiden Kinder ist auch ein unliebsamer Papierkrieg, an den ich mich mittlerweile jedoch gewöhnt habe.

Jetzt hat sich bei uns aber folgendes Problem aufgetan: Unsere beiden Söhne sind 2 Jahre und 8 Monate alt. Aufgrund der relativ kurz hintereinander durchlaufenen Schwangerschaften und einiger durchlebter Krankheiten ist meine Frau physisch wie psychisch arg mitgenommen und bräuchte dringend mal einen "Aufbau". Da lag die Idee einer Mutter-Kind-Kur natürlich nahe. Aber die Ernüchterung kam dann ziemlich schnell. Diese ging nahtlos in Wut, Frustration und Ärger über. Mittlerweile sind wir wieder bei Ernüchterung angelangt. Aber so bescheuert und unverständlich es auch sein mag. Die FH stört sich nicht am Sozialgesetzbuch und bezahlt sowas einfach nicht.

Leider bin ich zur Zeit als Aufsteiger an der FHöV unterwegs und kann deshalb auch nicht einfach mal vier Wochen Urlaub nehmen, die Kinder zu übernehmen und meiner Frau wenigstens eine "normale Kur" im Rahmen der FH Leistungen zu ermöglichen.

Ich weiß dass die Beihilfe was übernimmt. Aber nach etlichen Telefonaten mit PÄD und Beihilfestelle haben wir festgestellt, dass selbst diejenigen, die eigentlich sollten, keine Ahnung von der Materie haben und sich den Ball schön gegenseitig zuspielen.

Daher wollte ich mich (lange Rede kurzer Sinn) erkundigen, ob hier jemand schon mal diesen oder einen ähnlichen Weg durchlaufen ist und mir mitteilen kann, welche Möglichkeiten bestehen oder wo man vielleicht mal anrufen kann um wirklich "kompetente" Hilfe zu erhalten.

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Re: Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon beni » Mi 20. Nov 2013, 06:42

hallo
Ich kann euch verstehen und eure Situation nachvollziehen
Bei uns besteht die selbe Konstellation und auch ich wollte vor 8 Jahren eine Muttter-Kind-Kur antreten.
Genau wie ihr stand ich dann vor falschen Aussagen,immer wieder verweisen an andere Stelle etc.

Ich hab es dann irgendwann einfach aufgegeben.

Was ich bis dahin rausfand war, dass es eine Mutter-Kind-Kur gibt,wenn das Kind diese benötigt.

Braucht deine Frau eine Kur, so muss sie eine Heilkur beantragen,sich ein Objekt mit Kinderbetreuung raussuchen und die beiden Kleinen dann kostenpflichtig mitnehmen.

Ich kann deiner Frau nur den Rat geben mit dem Polizeiarzt ( der eine Kur befürworten muss) einen Termin zu vereinbaren. Dort soll sie die Problematik explizit ansprechen.
Falls noch Fragen sind: ich bin ebenfalls aus NRW und du kannst dich gerne per PN melden.

LG
Nicole
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
beni aus NRW

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Re: Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon chevy_chris » Mi 20. Nov 2013, 21:19

Soweit bin ich bis jetzt auch.
Für mich stellt sich hierbei die Frage, welche Kureinrichtungen überhaupt Kinderbetreuung anbieten. Soweit ich weiß (alles nur aus dritter Hand) haben die Vertragseinrichtungen der Polizei alle keine solche Möglichkeiten, weil dies ja eigentlich nicht vorgesehen ist. Und sich einfach eine Kureinrichtung aussuchen ist ja wohl auch nicht drin. Oder gibt es die Möglichkeit (wenn ja aus welchen Gründen?) auch über den PÄD eine Kur in einer Polizei-Externen Einrichtung untergebracht zu werden? Interressant wäre vor allem ja auch die Frage, wie Hoch überhaupt die Kosten für die Kinderbespaßung in so einer Kur sind und in welchem Maße sich daran die Beihilfe beteiligt (was nach einer Übersicht die ich gefunden habe möglich ist).

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Re: Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon Controller » Mi 20. Nov 2013, 23:40

Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon chevy_chris » Do 21. Nov 2013, 01:00

Ja, den Trööt hatte ich auch entdeckt. Leider wurde trotz Ankündigung nicht nachberichtet was daraus geworden ist...

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Re: Mutter-Kind Kur: Danke für § 7 Absatz 8 FHVOPol...

Beitragvon beni » Do 21. Nov 2013, 09:08

Soweit mein Kenntnisstand ist, kann man dann auch in anderen Kureinrichtungen ( die man im Internet findet) einchecken.

Wie ich aber schon schrieb: hierzu würde ich den Polizeiarzt mal kontaktieren.
Schenke ein Lächeln und es kommt zu dir zurück

Gruß
beni aus NRW


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