Hallo,
Ich wollte euch fragen, wie es in der Ausbildung aussieht, wenn ich jeden Tag von zuhause aus zur Ausbildungsstätte fahre und nach Dienstende wieder zurück nach Hause?
Bekomme ich nur den einfachen Weg zurückerstattet (0,3€/1km) oder das doppelte?
Kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank. Gruß Fadi
Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Hallo FADI,
bitte die Forumsregeln lesen und beachten.
Bezüglich deiner Frage, kannst du den einfach Weg in der Steuererklärung ansetzen.
Das heißt Wohnort => Ausbildungsort.
bitte die Forumsregeln lesen und beachten.
Bezüglich deiner Frage, kannst du den einfach Weg in der Steuererklärung ansetzen.
Das heißt Wohnort => Ausbildungsort.
01.03.2016 - ich bin dabei
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Bist du dir da ganz sicher? Es gibt kollegen die sagen das Gegenteil
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Da das Steuerrecht für Beamte und Arbeitnehmer gleich ist, bin ich mir ziemlich sicher.
Bei dem tägliche Weg zur Arbeit wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort zum Ausbildung- bzw. Arbeitsplatz genommen.
Beispielsweise: München nach Berlin
Befindest du dich aber zum Beispiel auf einer Fortbildung in Düsseldorf, darfst du die gefahrene Entfernung angeben. München nach Düsseldorf und Düsseldorf nach München.
Bei dem tägliche Weg zur Arbeit wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort zum Ausbildung- bzw. Arbeitsplatz genommen.
Beispielsweise: München nach Berlin
Befindest du dich aber zum Beispiel auf einer Fortbildung in Düsseldorf, darfst du die gefahrene Entfernung angeben. München nach Düsseldorf und Düsseldorf nach München.
01.03.2016 - ich bin dabei
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Gibt es da keine sonderregeln? War ja in der Ausbildung!
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Wieso Sonderregel?
Für Auszubildende, Angestellte, Beamte, Richter, Soldat etc. gelten die gleichen Steuergesetze.
Weg zur Arbeit/erste Tätigkeitsstätte: Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Weg zur Fortbildung: Reisekosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)
Hoffe, dass ich die Paragraphen richtig eingefügt habe.
In meiner früheren Ausbildung war es wie folgt:
Wohnort zur Ausbildungsstelle = einfache gefahrene Strecke
Wohnort zur Berufsschule = Hinfahrt und Rückfahrt
Für Auszubildende, Angestellte, Beamte, Richter, Soldat etc. gelten die gleichen Steuergesetze.
Weg zur Arbeit/erste Tätigkeitsstätte: Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Weg zur Fortbildung: Reisekosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)
Hoffe, dass ich die Paragraphen richtig eingefügt habe.
In meiner früheren Ausbildung war es wie folgt:
Wohnort zur Ausbildungsstelle = einfache gefahrene Strecke
Wohnort zur Berufsschule = Hinfahrt und Rückfahrt
01.03.2016 - ich bin dabei
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
32. AS bei der V. BPA Königsbrunn
-
- Sergeant
- Beiträge: 671
- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Bei Fahrten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung kann laut Auskunft meines Finanzamtes die Hin und Rückfahrt abgerechnet werden. Wird dann unter dem Posten "Ausbildungskosten" separat aufgelistet. Hat mir die zuständige Sachbearbeiterin so mitgeteilt und ging bei mir für die gesamte Dauer der Ausbildung so durch.
Diese Kosten fallen nicht unter die Pendlerpauschale.
Diese Kosten fallen nicht unter die Pendlerpauschale.
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Geht seit einer Änderung 2014 nicht mehr. Die Schule ist wie oben beschrieben erste Tätigkeitsstätte, da gibts nur die übliche Entfernungspauschale.der kanadier hat geschrieben:Bei Fahrten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung kann laut Auskunft meines Finanzamtes die Hin und Rückfahrt abgerechnet werden. Wird dann unter dem Posten "Ausbildungskosten" separat aufgelistet. Hat mir die zuständige Sachbearbeiterin so mitgeteilt und ging bei mir für die gesamte Dauer der Ausbildung so durch.
Diese Kosten fallen nicht unter die Pendlerpauschale.
Quelle:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... g_absetzen
Bei allem was du ausserhalb der Schule machst (Praktika etc) können dann allerdings Hin und Rückweg sowie eventuell Verpflegungsmehraufwand abgesetzt werden. Das fällt dann unter "Reisekosten".
-
- Sergeant
- Beiträge: 671
- Registriert: Sa 20. Nov 2010, 13:43
Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung
Ok, war mir so nicht bekannt, wieder was gelernt
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende