Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

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Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon FADI » Mi 24. Feb 2016, 15:21

Hallo,
Ich wollte euch fragen, wie es in der Ausbildung aussieht, wenn ich jeden Tag von zuhause aus zur Ausbildungsstätte fahre und nach Dienstende wieder zurück nach Hause?

Bekomme ich nur den einfachen Weg zurückerstattet (0,3€/1km) oder das doppelte?

Kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank. Gruß Fadi

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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon TitusBo » Mi 24. Feb 2016, 15:47

Hallo FADI,
bitte die Forumsregeln lesen und beachten.

Bezüglich deiner Frage, kannst du den einfach Weg in der Steuererklärung ansetzen.
Das heißt Wohnort => Ausbildungsort.
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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon FADI » Mi 24. Feb 2016, 16:43

Bist du dir da ganz sicher? Es gibt kollegen die sagen das Gegenteil :lupe:

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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon TitusBo » Mi 24. Feb 2016, 16:47

Da das Steuerrecht für Beamte und Arbeitnehmer gleich ist, bin ich mir ziemlich sicher.
Bei dem tägliche Weg zur Arbeit wird die einfache Entfernung zwischen Wohnort zum Ausbildung- bzw. Arbeitsplatz genommen.
Beispielsweise: München nach Berlin
Befindest du dich aber zum Beispiel auf einer Fortbildung in Düsseldorf, darfst du die gefahrene Entfernung angeben. München nach Düsseldorf und Düsseldorf nach München.
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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon FADI » Mi 24. Feb 2016, 16:58

Gibt es da keine sonderregeln? War ja in der Ausbildung! :polizei10:

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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon TitusBo » Mi 24. Feb 2016, 18:25

Wieso Sonderregel?

Für Auszubildende, Angestellte, Beamte, Richter, Soldat etc. gelten die gleichen Steuergesetze.
Weg zur Arbeit/erste Tätigkeitsstätte: Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Weg zur Fortbildung: Reisekosten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a EStG)
Hoffe, dass ich die Paragraphen richtig eingefügt habe.

In meiner früheren Ausbildung war es wie folgt:
Wohnort zur Ausbildungsstelle = einfache gefahrene Strecke
Wohnort zur Berufsschule = Hinfahrt und Rückfahrt
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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon der kanadier » Mi 24. Feb 2016, 20:09

Bei Fahrten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung kann laut Auskunft meines Finanzamtes die Hin und Rückfahrt abgerechnet werden. Wird dann unter dem Posten "Ausbildungskosten" separat aufgelistet. Hat mir die zuständige Sachbearbeiterin so mitgeteilt und ging bei mir für die gesamte Dauer der Ausbildung so durch.

Diese Kosten fallen nicht unter die Pendlerpauschale.

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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon G00se » Mi 24. Feb 2016, 20:45

der kanadier hat geschrieben:Bei Fahrten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung kann laut Auskunft meines Finanzamtes die Hin und Rückfahrt abgerechnet werden. Wird dann unter dem Posten "Ausbildungskosten" separat aufgelistet. Hat mir die zuständige Sachbearbeiterin so mitgeteilt und ging bei mir für die gesamte Dauer der Ausbildung so durch.

Diese Kosten fallen nicht unter die Pendlerpauschale.
Geht seit einer Änderung 2014 nicht mehr. Die Schule ist wie oben beschrieben erste Tätigkeitsstätte, da gibts nur die übliche Entfernungspauschale.

Quelle:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2 ... g_absetzen

Bei allem was du ausserhalb der Schule machst (Praktika etc) können dann allerdings Hin und Rückweg sowie eventuell Verpflegungsmehraufwand abgesetzt werden. Das fällt dann unter "Reisekosten".

der kanadier
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Re: Lohnsteuererklärung in der Ausbildung l wegerstattung

Beitragvon der kanadier » Mi 24. Feb 2016, 22:48

Ok, war mir so nicht bekannt, wieder was gelernt


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