Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit der Absicherung von Frau und Kind bei der freien Heilfürsorge?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich ja meine Familie einfach mitversichern .
Ist es als Polizeibeamter ähnlich?
Oder muss hier zusätzlich eine PKV abgeschlossen werden?
Gruß Fusle
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Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
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- Cadet
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Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
In der Regel (je nach Bundesland!) 70% Beihilfeanspruch für die Ehefrau und 80% Beihilfeanspruch für das Kind - Restkostenversicherung auf die verbleibenden 30% bzw. 80%.
Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
Freie Heilfürsorge ist grundsätzlich personenbezogen.
Familienmitglieder müssen sich selbst versichern.
Familienmitglieder müssen sich selbst versichern.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
Wer hat den nun Recht?? Muss sich meine Ehefrau nun komplett selbst versichern oder wird die 70% über die Freie Heilfürsorge abgedeck? Jeder erzählt irgendwie was anderes
- Kaeptn_Chaos
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Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
Was macht denn deine Frau und wo arbeitest du?
Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
Du verwechselst offenbar Heilfürsorge und Beihilfe. Heilfürsorge trägt die Kosten ausschließlich beim Beschäftigen. Familienangehörige, wenn sie nicht selbst versichert sind, müssen privat versichert werden. Das dann je nach Prozentsatz der Beihilfeleistungen, die sie als Angehörige des Beamten erhalten. Meist 70% für den Ehepartner und 89% für die Kinder. Dass heißt, sie müssen zu 30 bzw. 20 % privat versichert werden.ger3k hat geschrieben:Wer hat den nun Recht?? Muss sich meine Ehefrau nun komplett selbst versichern oder wird die 70% über die Freie Heilfürsorge abgedeck? Jeder erzählt irgendwie was anderes
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Freie Heilfürsorge und Mitversicherung von Frau und Kind
Ein Beihilfeanspruch ist auch von der Höhe des Verdienstes/Einkommen des Partners abhängig.
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