Hallo.
Ich hoffe ihr könnt mit hier weiterhelfen. Ich kann ab 1.9. 2015 eine Ausbildung zum Verwaltungswirt machen. (Wollte anfangs in die Justiz aber da wurde nun die Altersgrenze wieder herabgesetzt deswegen bin ich auch in diesem Forum).
Ich habe nun schon mehrmals am Tag gegoogelt bzw. etliche Seiten der Versicherungen aufgerufen aber ohne Erfolg.
Ich versuche irgendeine PKV zu finden, die einen Beamtenanwärtertarif für einen Anwärter anbietet der wie jetzt dann ich 40 ist und den noch als Anwärter versichert.
Ich hatte bisher noch keinen Erfolg bzw. nichts gefunden. Habe zwar die ein oder andere Versicherung gefunden die mich als Vollbeamter versichert, aber bei nem Anwärtergehalt von AW6 Bayern und 50% Beihilfe würde dann der mtl. Beitrag über 200 Euro sein und ich müsste dann Auto unterhalten, Versicherungen, 2 mal Wohnung während der Ausbildung, da Freundin vorerst in der Heimat bleibt wegen Arbeitsstelle u ich Wochenende heimfahren will, somit bleibt von AW6 mit 1060 Euro netto nix mehr übrig u ich würde wahrscheinlich schon im Grunde mehr ausgeben ohne irgendwelche Freizeitgeschichten. Ist hier evtl auch jemand in einer ähnlichen Situation bzw gewesen und kann mir da mal helfen oder nen PKV Tipp oder ähnliches geben, oder weiß ob man irgendwo noch Zuschüsse bekommen könnte. War schon bei verschiedenen Behörden zwecks evtl Bafög, Ausbildungskredit, Wohnzuschuss Azsbildungshilfe aber dort bekommt man nix weil man keine Sozialabgaben zahlt bzw offentli her Dienst ist. Trennungsgeld fällt auch falsch da man von seine Dienststelle nicht abbeordert wurde bzw wird.
Danke für evtl. Tipps
Gruß 3---
Anwärterschaft
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Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)
- McHeinrich
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Re: Anwärterschaft
Guten Morgen 3---,
ich bin gerade ein wenig verwirrt, du schreibst, dass du ab dem 01.09.2015 eine Ausbildung als Verwaltungswirt anfangen kannst, ich gehe davon aus, dass du 2016 meinst!?!
Hier im Vollzug (Justizvollzugsbeamter) gibt es die Möglichkeit, über den BSBD (gehört zum Deutschen Beamtenbund) wenn man dort Mitglied ist, quasi eine kostenlose Anwartschaft bei der DBV mitzuerwerben, diese kann man, wenn nötig ausweiten wie in deinem Fall zum Beispiel. Vielleicht gibt es für die Behörde, bei der du deine Ausbildung machen willst eine ähnliche Lösung. An deiner Stelle würde ich danach einmal gezielt fragen. Warst du vor dieser Ausbildung auch schon im öffentlichen Dienst beschäftigt, bei der Bundeswehr oder so? Vielleicht gibt es ja auch von dort noch eine Möglichkeit, dass es eine stillschweigende Anwartschaft gibt, die man jetzt ergänzen kann.
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich scheitert es nicht am Ende an den Kosten für die Versicherung!
Gruß
McHeinrich
ich bin gerade ein wenig verwirrt, du schreibst, dass du ab dem 01.09.2015 eine Ausbildung als Verwaltungswirt anfangen kannst, ich gehe davon aus, dass du 2016 meinst!?!
Hier im Vollzug (Justizvollzugsbeamter) gibt es die Möglichkeit, über den BSBD (gehört zum Deutschen Beamtenbund) wenn man dort Mitglied ist, quasi eine kostenlose Anwartschaft bei der DBV mitzuerwerben, diese kann man, wenn nötig ausweiten wie in deinem Fall zum Beispiel. Vielleicht gibt es für die Behörde, bei der du deine Ausbildung machen willst eine ähnliche Lösung. An deiner Stelle würde ich danach einmal gezielt fragen. Warst du vor dieser Ausbildung auch schon im öffentlichen Dienst beschäftigt, bei der Bundeswehr oder so? Vielleicht gibt es ja auch von dort noch eine Möglichkeit, dass es eine stillschweigende Anwartschaft gibt, die man jetzt ergänzen kann.
Ich wünsche dir viel Erfolg und hoffentlich scheitert es nicht am Ende an den Kosten für die Versicherung!
Gruß
McHeinrich
Re: Anwärterschaft
Hallo MC Heinrich
Nein war leider noch nie im öffentlichen Dienst vorher beschäftigt. Habe nach der Mittleren Reife mit 18 eine 3 jährige Ausbildung zum Kaufmann im EH gemacht , in der ich jetzt noch bin. Habe dann den Test vom LPA mitgeschrieben (Bayern) und dann das Auswahlverfahren bestanden und könnte nun zum 1.9.16 anfangen.
Ich hoffe ja auch nicht dass es an der PKV scheitert.
Ok dann versuch ich da mal anzurufen und mich schlau zu machen.
Blöd ist halt dass man bis 45 Beamter werden kann aber die Anwärterschaft nur bis teilweise 34-35 geht.
Nein war leider noch nie im öffentlichen Dienst vorher beschäftigt. Habe nach der Mittleren Reife mit 18 eine 3 jährige Ausbildung zum Kaufmann im EH gemacht , in der ich jetzt noch bin. Habe dann den Test vom LPA mitgeschrieben (Bayern) und dann das Auswahlverfahren bestanden und könnte nun zum 1.9.16 anfangen.
Ich hoffe ja auch nicht dass es an der PKV scheitert.
Ok dann versuch ich da mal anzurufen und mich schlau zu machen.
Blöd ist halt dass man bis 45 Beamter werden kann aber die Anwärterschaft nur bis teilweise 34-35 geht.
Ich mag keine Signaturen, weil die doof sind. :-)
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- Cadet
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- Registriert: Fr 15. Jan 2016, 11:00
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Re: Anwärterschaft
Guten Morgen, also kraft Berufserfahrung: die Anwärtertarife enden bei ALLEN Gesellschaften unterhalb von 40 Jahren, da wird nix mehr zu erben sein. Da in diesen Ausbildungstarifen die Alterungsrückstellung entfällt (was die Beiträge enorm vergünstigt), muß irgendwann auch eine Altersgrenze gezogen werden, sonst könnte man " das Spiel ja rechnerisch noch bis 50 Jahre treiben"...mit der Konsequenz, daß die Beiträge des jeweiligen Kunden im Pensionsalter noch höher werden (wäre ja auch Niemandem geholfen).
Da die Beihilfe Bayern das Zweibettzimmer bezuschußt (bei einer täglichen Zuzahlung von x Euro), wäre die günstigste Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, einen 50%igen ergänzenden Tarif zu wählen, der nur das Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt vorsieht (also ähnlich der GKV; nur mit freier Krankenhauswahl). Wenn man dann noch auf das obligatorische Krankenhaus-Tagegeld von 35 Euro verzichtet (Zuzahlungen), drängt sich im Vergleich der Anbieter ein Versicherer mit "C" im Namen nach vorn, der einen Zahlbeitrag von fast exakt 150 €uronen verlangt - der Tarif sieht allerdings GKV-ähnliche Zuzahlungen in einigen Bereichen vor...ich bin gern behilflich.
Weil man als Versicherungsmakler ja einem ganzheitlichen Beratungsansatz verpflichtet ist: die andere Möglichkeit wäre die freiwillige Weiterversicherung in der GKV eigener Wahl. Ausgehend von den benannten Bezügen von 1060 €uro ergäbe sich folgende Berechnung am Beispiel der BKK Pfalz:
Beitragssatz für Freiwillig Versicherte OHNE Krankengeldanspruch (Beamter!): 15,4%
Beitragssatz Pflegeversicherung für Kinderlose : 2,6%
18% von 1.060 €uronen = 190,80 Taler....
Da die Beihilfe Bayern das Zweibettzimmer bezuschußt (bei einer täglichen Zuzahlung von x Euro), wäre die günstigste Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, einen 50%igen ergänzenden Tarif zu wählen, der nur das Mehrbettzimmer und Behandlung durch den diensthabenden Arzt vorsieht (also ähnlich der GKV; nur mit freier Krankenhauswahl). Wenn man dann noch auf das obligatorische Krankenhaus-Tagegeld von 35 Euro verzichtet (Zuzahlungen), drängt sich im Vergleich der Anbieter ein Versicherer mit "C" im Namen nach vorn, der einen Zahlbeitrag von fast exakt 150 €uronen verlangt - der Tarif sieht allerdings GKV-ähnliche Zuzahlungen in einigen Bereichen vor...ich bin gern behilflich.
Weil man als Versicherungsmakler ja einem ganzheitlichen Beratungsansatz verpflichtet ist: die andere Möglichkeit wäre die freiwillige Weiterversicherung in der GKV eigener Wahl. Ausgehend von den benannten Bezügen von 1060 €uro ergäbe sich folgende Berechnung am Beispiel der BKK Pfalz:
Beitragssatz für Freiwillig Versicherte OHNE Krankengeldanspruch (Beamter!): 15,4%
Beitragssatz Pflegeversicherung für Kinderlose : 2,6%
18% von 1.060 €uronen = 190,80 Taler....
Re: Anwärterschaft
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