Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Signal

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Peppermintpete
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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Peppermintpete » Fr 16. Sep 2016, 20:15

So laufen Versicherungen nun mal.
Aufgrund vorliegender Tatsachen wird eine Prognose erstellt, wie hoch die Behandlungskosten vermutlich ausfallen werden (+ einen gewissen Puffer)

Und wenn du eine entsprechende Versicherung abschließen willst, hast auch du dich an die Versicherungsbedingungen zu halten - genau wie die Versicherung....
:keks:

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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Trajan » Fr 16. Sep 2016, 20:27

Peppermintpete hat geschrieben:So laufen Versicherungen nun mal.
Sicher. Etwas anderes sage ich ja auch gar nicht.
Edit: @Coco Loco: Danke für den positiven Zuspruch. Wie es der Zufall so will hat mein ältester Cousin wegen Aknetherapien in seiner Jugendzeit einen Leistungsausschluss für die Behandlung von Akne vereinbaren müssen, als er selbstständig geworden und in die PKV gegangen ist.
Offensichtlich ist mein Bekanntenkreis umzingelt von sehr besorgten Versicherungssachbearbeitern! ;)

Starbucks.

Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Starbucks. » Fr 16. Sep 2016, 22:01

Wie weit muss man denn rückwirkend Angaben machen?

Bei meinem Ergänzungstarifen musste ich das 5 Jahre rückwirkend beantworten. Habe auch einen Leistungsausschluss. Meine persönlicher Berater empfahl mir, mich in fünf Jahren nochmal wegen der Sache zu melden. Wir werden dann die Versicherung auffordern den Leistungsausschluss aufzuheben oder mit der Kündigung drohen.

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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon coco_loco » Sa 17. Sep 2016, 08:11

Bei mir ist das jetzt schon mehr als drei Jahre her, aber das mit den 5 Jahren rückwirkend kommt ganz gut hin.
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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Trajan » Sa 17. Sep 2016, 11:24

Drei bis fünf Jahre, je nach Krankheit/Behandlungstyp. So Sachen wie stationär behandlungsbedürftige Erkrankungen gehen bis fünf Jahre zurück, alles andere oftmals kürzer. Wer z.B. mit einer Darmerkrankung in ambulanter Behandlung bei einem Facharzt war, muss das nur angeben, wenns maximal drei Jahre her ist.
Stationäre Aufenthalte, etwa wegen einer Blinddarm-OP, müssen bis fünf Jahre rückwirkend angegeben werden.

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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Versicherungsmakler » Mo 19. Sep 2016, 12:07

Beim Signal-Antrag nicht die psychologischen und psychatrischen Behandlungen vergessen -hier wird 10 Jahre rückgefragt. Die oft für Laien kaum nachvollziehbaren Einschätzungen angegebener Erkrankungen resultieren daraus, daß die allermeisten Krankenversicherer mittlerweile versicherungsstatistische Programme anwenden, die rein mathematisch basiert Zahlen zu den Risikozuschlägen ausweisen. Einige Krankenversicherer nutzen das Ergebnis bewußt zu 100%, Andere geben dem Entscheider etwas mehr Spielraum und die Möglichkeit der Graduierung. Die Signal ist eher nicht für progressive Einschätzungen bekannt, das muß aber in der lebenslangen Betrachtung einer privaten Krankenversicherung nicht unbedingt eine schlechte Wahl sein. Ich habe kein Wissen zum angefragten Wechsel kleine AWV-große AWV über die GdP-Signalversicherten, könnte aber wohl binnen 48 Stunden die offizielle Antwort einer Maklerdirektion der Signal hier einstellen....

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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Trajan » Mo 19. Sep 2016, 21:13

Ja, das wäre eine interessante Information, die du da ganz privat einstellen könntest. *hust*

Ansonsten deckt sich deine Info aber so mit dem, was ich bisher an Erfahrungen gemacht habe: Da denkt man, da sitzt wirklich irgendein Programm dahinter das ohne Einzelfallwürdigung irgendein Ergebnis ausspuckt, solange der Sachbearbeiter nur pauschal irgendwo einen Trigger geklickt hat.

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Re: Wechsel von der kleine i. d. gr. Anwartschaft bei GdP/Si

Beitragvon Versicherungsmakler » Do 29. Sep 2016, 20:52

So, Donnerstagabend, schneller war die Signal nicht. Dafür jetzt die kompetente Antwort aus Hamburg, die ich auch logisch finde.

Zitat : "Da sich das versicherte Risiko nicht ändert, sind auch keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Der VN kann mit einer formlosen aber schriftlichen und unterschriebenen Willenserklärung zu jedem in der Zukunft liegenden Monatsersten in die große AWV umstellen."

So, entsprechende Anträge zu mir.... :pfeif:


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