Hamburgs Beamte können zwischen PKV und GKV wählen, ohne finanzielle Nachteile

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Lagedienst
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Hamburgs Beamte können zwischen PKV und GKV wählen, ohne finanzielle Nachteile

Beitragvon Lagedienst » Do 10. Aug 2017, 13:54

Manche werden es begrüßen.

8. August 2017: Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt den Wunsch von Beamtinnen und Beamten, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert zu sein, statt Beihilfe zu erhalten. Der Senat hat heute die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser in Deutschland einmaligen Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung gezahlt werden..

Stadt zahlt auf Wunsch Versicherungsbeiträge statt Beihilfe

„Es ist weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamte ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks bei Vorstellung der Neuregelung. Es entfiele nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung der Arztrechnungen und Berechnung der individuellen Beihilfe, so die Senatorin. Anfängliche Mehrkosten von voraussichtlich 5,8 Mio. Euro entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteilige. Langfristig könne Kostenneutralität erreicht werden.

Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Zwar können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichert sein, sie müssen dann aber derzeit die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Der Öffentliche Dienst zahlt für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe in Höhe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden, in der GKV gibt es keine Teilversicherung. Für Angestellte zahlt der Öffentliche Dienst wie jeder Arbeitgeber auch bisher schon Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der FHH, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist auch ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür dürfen Beamtinnen und Beamte nicht älter als 55 Jahre sein und müssen bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen können.

„Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, so Senatorin Prüfer-Storcks.

Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamtinnen und Beamten, aber endgültig. Einen Wechsel zurück gibt es bei der FHH als Arbeitgeberin nicht. Damit will die Stadt „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der PKV werden in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniert nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft.

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