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Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: So 10. Dez 2017, 12:35
von Hug
Hallo..

ich habe versucht mir jetzt alle Beiträge durchzulesen aber finde irgendwie keine Antwort und hoffe das irgendjemand vielleicht ne ähnliche Situation hat.
Ich fange bald eine Ausbildung zur Justizvollzugsbeamten an und eine Private hat mich schon abgelehnt weil ich damals bronchiektasen hatte die mir entfernt wurden.
Bei dem zweiten Probeantrag einer anderen Gesellschaft rechne ich auch mit der Ablehnung.
Das wird wohl für mich heissen das ich in der GKV bleiben muss.
Ich bin verheiratet und habe drei Kinder.
Der Plan war das mein Mann mit den Kids (momentan bin ich noch Hauptversicherer und Mann und Kids bei mir mit versichert) gesetzlich bleibt und die Kids dann bei ihm.
Da der Beitrag ja vom Bruttolohn berechnet wird und auch alle anderen Einkünfte ist es dann so das das Teilzeiteinkommen von meinem Mann auch mit dazugerechnet wird?
Dann würden wir ja doppelt bezahlen?? Also sprich sein Arbeitgeber die Hälfte und er...und dann zusätzlich ich auch noch?
Zudem weiss ich mein Bruttolohn nicht genau...hab in mehreren Tabellen nachgesehen nach AW7 und irgendwie kommt immer was anderes raus.Die gesetzliche braucht aber den genauen Bruttolohn zur Berechnung wurde mir mal gesagt.
Wenn ich jetzt den Höchstsatz tragen muss ist das doch schon ziemlich viel in der Anwärterzeit.
Und später in die Private zu kommen geht wahrscheinlich auch nicht oder?
Liebe Grüsse und schonmal Danke im Vorraus

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Di 12. Dez 2017, 16:52
von Sammelzoellner
Die GKV ist kein Muss. Es gibt die Öffnungsaktion der PKV, die Erleichterungen bei der Prüfung vorsehen. https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... gehoerige/

Die Berechnungsgrundlage für die Beiträge der GKV ist das Einkommen. Dazu zählt nicht nur der "Zahltag" dazu, sondern auch alle weiteren Einnahmen. Wenn der Mann in der GKV ist, fällt auf sein Einkommen doch schon Beiträge an, da er selbst Mitglied der Krankenkasse ist. Doppelt ist nicht. Obwohl, ich lese gerade, er ist momentan familienversichert, also hat er wenn er arbeitet ein Einkommen unter 450,- Euro.

Gibt es bei deinem Dienstherren eine Besoldungsstelle? Dort mal fragen. Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung? Dort mal fragen. Und ich würde auch deine Krankenkasse mit Fragen löchern.

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 00:05
von Hug
Danke für deine Antwort...also mein Mann wollte sich jetzt von den Stunden her höher Stufen lassen,so dass er die Möglichkeit hat sich selbst mit den Kids zu versichern. Ich war noch einmal gestern bei meiner derzeitigen gesetzlichen um zu fragen wie gewisse Dinge aussehen...also zb ob ich jeden Monat dann dort eine Abrechnung vorbeibringen muss, weil der Lohn sich ja bestimmt oft mal ändert durch die Schichtzulagen zb.
Darauf meinte sie, ich müsste zu Anfang nur eine abgeben und dann evtl zb nochmal Ende des Jahres...
Ich denke mal, wenn ich dann drüber lieg folgt ne Nachzahlung...
Die eine Versicherung wollte noch den einen Op-Bericht und den Mutter-Kind-Kur-Entlassungsbericht. Da es damals aber hiess ,dass bei mir ein Lungenemphysem anfängt und dieses auch im Op-Bericht steht, rechne ich mit ner Ablehnung.Leider wurde mir dieses nie wirklich erläutert..hab es erst in diesem Bericht gesehen.Und die in der Zentrale sehen ja nicht, dass ich weder Medikamente nehme, noch irgendwelche Einschränkungen habe..hm...heisst also abwarten.
Gibt es irgendwelche Nachteile durch die Öffnungsaktion, zb teurer oder andere Leistungen? Und stimmt es das die PKV im Alter immer teurer wird?
Sorry das ich soviel frage.. .versuche jeden Tag immer wieder was im Internet zu lesen und finde auch viel...aber so als Neuling in diesem Bereich ist man doch erstmal verunsichert...
Besoldungstabelle...hm...hatte im Internet jetzt einfach Besoldung Niedersachsen eingegeben...und was meinst du mit Schwerbehindertenvertetung?
LG

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 01:47
von Controller
zahlt denn der zukünftige Arbeitgeber ( wenn du in der Ausbildung zur Justizvollzugsbeamtin bist )
seinen Arbeitgeberanteil von 7,xx Prozent an die PKV ?
Und was ist mit dem Zusatzbeitrag?

Will alles sehr genau überlegt sein.

https://www.krankenkassenzentrale.de/wi ... se-beitrag#

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Mi 13. Dez 2017, 23:42
von Hug
Nein ..er bleibt ja weiterhin gesetzlich und die Kids bei ihm dann...sollte ich auch gesetzlich bleiben bin ich für mich alleine versichert...Ja das stimmt, dass es gut überlegt sein soll...aber viele, mit denen ich gesprochen habe ,sagen sogar,wenn sie könnten würden sie wieder zurück in die GKV.. .Hätte ich nicht gedacht...
LG

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Do 14. Dez 2017, 17:41
von Sammelzoellner
Ich würde dir raten, dir einen freien Versicherungsmakler zu suchen, der Erfahrung in der Vermittelung von PKVen an Beamte hat. Er wird dich dann entsprechend beraten zu den unterschiedlichen Tarifen und Unternehmen der PKV. Den Weg sind viele Kollegen mit Vorerkrankung gegangen. Die Versicherungsverkäufer in der Fläche "vergessen" gerne die Öffnungsaktion, sprich sie ruhig mal darauf an.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du gerade bei dem Thema völlig überfordert bist, denn das, was du frägst, sind eigentlich Detailfragen, die sich gar nicht stellen. Wenn du keine PKV findest, dann ist es egal, wie sich der Beitrag in der GKV errechnet, denn dann hast du sowieso keine andere Wahl.

Für Beamtenanwärter gilt die Öffnungsaktion zum Beispiel nicht. Wenn du deinen Vorbereitungsdienst beginnst, dann bist du Beamter auf Widerruf, nach dem Vorbereitungsdienst dann, wenn du übernommen wirst, Beamter auf Probe. Da die PKV nur zum Basistarif dann versichern muss, ist es oftmals finanziell besser, in der GKV zu bleiben.

Sollte es eine PKV geben, die dich nimmt, dann sollte dein Mann eine eigenen Mitgliedschaft in der GKV begründen, da die Kinder dann bei ihm familienversichert werden können. Oder du versicherst sie dann Privat. PKV wird im Alter teurer, ja.

Manche Kollegen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen wählen bewusst auch eine freiwillige Versicherung in der GKV, weil die PKVen oftmals auch eingeschränkte/abgeschlossene Hilfsmittelkataloge haben.

Du solltest auch die Leistungen, die die unterschiedlichen PKVen bieten, vergleichen. Was nützt dir eine günstige PKV, die aber genau dann nicht bezahlt, wenn du die Leistung benötigst? Als beamteter PKV-Patient solltest du vor jedem Arztbesuch wissen, was die PKV und was die Beihilfestelle zahlt. Da du mehr als 1 Kind hast, gehe ich davon aus, du hast einen Beihilfeanspruch von 70%. Du benötigst also eine 30%ige PKV-Absicherung. Grob und vereinfacht gesagt bist du dann auch nur zu 30% Privatpatient, die anderen 70% werden von der Beihilfe bezahlt und die tragen in der Regel nur das, was die gesetzliche Krankenversicherung auch an Leistungen bieten würde. Die dabei entstehende Lücke kannst du zum Beispiel durch einen Beihilfeergänzungstarif absichern. Als GKV-Versicherter benötigst du dann aber auch Zusatzversicherungen, z.B. Zahnersatz.


Bei Vorerkrankungen gibt es auch noch die Möglichkeit, diese bei der PKV ausschließen zu lassen. Dafür kann es dann aber einen höheren Beihilfebemessungssatz geben. Frage da bei deinem Dienstherren bzw. bei der Beihilfestelle am besten vorher an.

Da hast du dir kein einfaches Thema ausgesucht. Du bist dabei noch weit vor dem Punkt, an dem du Preise und Leistungen miteinander vergleichen kannst. Zufrieden mit dem Thema Krankenversicherung und Beamte sind eigentlich nur die Kollegen, die keine Vorerkrankungen haben, immer Gesund und in der PKV versichert sind. Solche Kollegen gibt es. Die Zahlen wenn sie in Pension sind, auch wenn ich den Beihilfesatz berücksichtige, weniger als ich. Alle anderen finden das Thema mehr oder weniger zum Kotzen.

Bist du des öfteren Krank und in der PKV, dann musst du ab und an Arztrechnungen vorstrecken, mit den Abrechnungsstellen sprechen, dich mit der Beihilfestelle auseinandersetzen, warum das und das nicht gezahlt wurde, Rücksprache beim Arzt halten. Jeder Arztbesuch ist mit einem Beihilfeantrag und einem Leistungsantrag bei der PKV verbunden. Beiträge steigen im Alter und der PKV ist es egal, was du dann verdienst.

Bist du öfters Krank und in der GKV, läufst du als gesetzlich versichertes Mitglied bei den Ärzten, darfst aber Beiträge eines freiwillig versicherten Mitglieds bezahlen, der Dienstherr hält sich bei deinen Gesundheitskosten fein raus. Eine Sauerei und Unverschämtheit vor dem Herren. Einzig Hamburg hat das erkannt und verhält sich anders: http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/ ... kv-beamte/

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 00:01
von Hug
Hey...ja das hast du richtig erkannt,dass ich mit dem Thema etwas überfordert bin🤔
Liegt wahrscheinlich daran, dass ich mir seit Wochen alles bis ins Detail durchlese...egal ob Vor- oder Nachteile. Auch hatte ich schon Beratungsgespräche.
Das mit Hamburg habe ich auch gelesen...ich hoffe noch darauf, dass Niedersachsen irgendwann nachzieht.Naja und dann stellt man sich ja auch die Frage ob es bald zur "Bürgerversicherung" kommt.
Bleibt alles abzuwarten.

Ich danke dir auf jeden Fall für deine ausführliche Antwort.👌
LG

Re: Berechnung Gesetzliche?

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 18:59
von Sammelzoellner
Leider ist es bei dem Thema so, dass je besser man informiert ist, desto schwerer fällt die Entscheidung. Es sei denn man findet keine brauchbare PKV, dann hat sich das Thema erledigt.

Gerade was die Leistungen in der PKV angeht, da gibt es echt unterschiede, die im Falle eines Falles ins Geld gehen können. Da geht es dann um Wahrscheinlichkeiten und man muss eigentlich an alles denken, aber ist man 100%ig abgesichert, zahlt man einen hohen Beitrag. Wenn man bei den Billigheimern versichert ist, sollte man sich ein gewisses finanzielles Polster ansparen. Zum Beispiel zahlen nicht alle PKVen eine Kur, sondern leisten leistungsunabhängig einen geringe Tagespauschale, die in keinem Verhältnis zu den Kosten stehen. Oder sie zahlen nur eine kleine, uberschaubare Anzahl an Sitzungen bei einem Psychologen. Oder sie haben einen Höchstsatz in dem Beihilfeergänzungstarif, der recht schnell ausgeschöpft ist.