gerade bei LTO im Jahresrückblich darüber gestolpert.
Rein zur Kenntnis bei der Familienplanung - ich war überrascht!
Wie die Beihilfe/Heilfürsorge das händelt ? Keine Ahnung; sollte man aber im Hinterkopf haben.
So ist es wohl: Wer sich künstlich befruchten lässt, stellt den Arbeitsausfall selbst her – und hat nach Ansicht des BAG keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Urt. v. 26.10.2016, Az. 5 AZR 167/16). Der Kinderwunsch sei eine persönliche Lebensentscheidung – was das BAG sonst so ausführt, kann man womöglich auch anders sehen. Hilft aber nichts, das Gericht hat entschieden: Die Zeugungsunfähigkeit des Partners, die der Grund für die künstliche Befruchtung war, sei keine Krankheit der Arbeitnehmerin. Empfängnis- und Zeugungsunfähigkeit seien zwar bei erwachsenen Menschen im fortpflanzungsfähigen Alter negative physische Abweichungen vom regelgerechten Körperzustand. Dieser habe jedoch beim Partner der Arbeitnehmerin vorgelegen, nicht bei der im Rahmen des Verfahrens betroffenen Frau selbst.
Werde also erst durch In-vitro-Fertilisation willentlich und vorhersehbar eine Arbeitsunfähigkeit bedingende Erkrankung herbeigeführt, sei von einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen, Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden, auszugehen und ein Entgeltfortzahlungsanspruch wegen Verschuldens iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ausgeschlossen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... fruchtung/
@ Mod:
Ich habe keinen Diskussionsansatz dazu, denke nur, manches ist wichtig für einige von uns und könnte Ärger ersparen.
Ich wusste aber nicht, wo ich eine Sektion "Tipps/Hilfreiches oder Infos" finden konnte - wenn nötig also bitte verschieben.
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