selbstverteidigung bei angriffen

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indi1234
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selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon indi1234 » Do 28. Jan 2016, 22:05

Hallo,

lt. der deutschen Gesetzgebung besteht ein stillschweigender Vertrag, wonach die Exekutive für den Schutz der Bürger sorgen soll, im Gegenzug verzichtet der Bürger auf Selbstjustiz.

Dies zur Theorie.

In der Praxis sieht dies wohl ganz anders aus.

Es darf nicht sein, sollte sich ein Bürger gegen aggressive Angriffe zur Wehr setzen wollen, Gefahr läuft, selbst wegen KV verurteilt zu werden.

Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist eine Definition von Theorie und Praxis.

Wenn ich mich gegen einen Angriff zur Wehr setze, dann versuche ich aus dieser Situation unbeschadet heraus zu kommen.

Dazu ist mir jedes Mittel recht, und ich mache mir, im Eifer des Gefechtes, keine Gedanken darüber, ob die Gegenwehr angemessen ist, oder nicht.

Wollen Sie ein Opfer sein?

Ich nicht.!!!!

Insofern sollte jeder, schuldlos Angegriffenene, straffrei ausgehen, gleichgültig welche Mittel er anwendet.

Viele Grüße

Gast

Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon Gast » Do 28. Jan 2016, 23:45

indi1234 hat geschrieben:Hallo,

lt. der deutschen Gesetzgebung besteht ein stillschweigender Vertrag, wonach die Exekutive für den Schutz der Bürger sorgen soll, im Gegenzug verzichtet der Bürger auf Selbstjustiz.

Dies zur Theorie.

In der Praxis sieht dies wohl ganz anders aus.

Es darf nicht sein, sollte sich ein Bürger gegen aggressive Angriffe zur Wehr setzen wollen, Gefahr läuft, selbst wegen KV verurteilt zu werden.

Die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist eine Definition von Theorie und Praxis.

Wenn ich mich gegen einen Angriff zur Wehr setze, dann versuche ich aus dieser Situation unbeschadet heraus zu kommen.

Dazu ist mir jedes Mittel recht, und ich mache mir, im Eifer des Gefechtes, keine Gedanken darüber, ob die Gegenwehr angemessen ist, oder nicht.

Wollen Sie ein Opfer sein?

Ich nicht.!!!!

Insofern sollte jeder, schuldlos Angegriffenene, straffrei ausgehen, gleichgültig welche Mittel er anwendet.

Viele Grüße
:polizei4: Entschuldigung. Das ist bei weitem die oberflächlichste und naivste Betrachtung unseres Rechtstaates, die ich seit langem gelesen habe. Bitte mal die fein säuberlichen Unterschiede zwischen einer KV und einer gefährlichen KV und insbesondere deren Verhältnis zur Notwehr in den entsprechenden §§ nachlesen. :verweis: Auch ein gutes Stichwort: Verhältnismäßigkeit.

Eine Person holt aus, um mir eine zu verpassen. -Ich nehme das kleine Küchenmesser, das ich zufälligerweise noch vom Kartoffelschälen dabei habe und jage das Teil so ein- bis zweimal in mein Gegenüber. Was?! Ich soll mich einer Straftat schuldig gemacht haben?

Meine Güte. Warum schreibe ich das überhaupt. :nein:

Und bitte... BITTE (!) jetzt kein "Gegenargument", in welchem die Phrase BRD-GmbH vorkommt.

springer
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Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon springer » Do 28. Jan 2016, 23:59

Bei Notwehr gibts keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

Gast

Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon Gast » Fr 29. Jan 2016, 00:09

springer hat geschrieben:Bei Notwehr gibts keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.
Das stimmt wohl. :polizei1: -Trotzdem habe ich den Eindruck, dass unsere Gesetze in der Regel von einer Grundidee des verhältnismäßigen Handelns durchzogen sind. :ja:

Und naja, das Notwehrrecht deckt m.E. nach den vom TE bezeichneten Umstand genügend ab, denn vim vi repellere licet gilt hier. :gruebel:

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Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon springer » Fr 29. Jan 2016, 00:41

Die Gesetze an sich nicht; aber die Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang, so dass staatliches Handeln immer verhältnismäßig sein muss.

Bei Notwehr handelt aber eine Person, so dass die Regeln für staatliches Handeln nicht gelten.

Gast

Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon Gast » Fr 29. Jan 2016, 00:55

springer hat geschrieben:Die Gesetze an sich nicht; aber die Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang, so dass staatliches Handeln immer verhältnismäßig sein muss.

Bei Notwehr handelt aber eine Person, so dass die Regeln für staatliches Handeln nicht gelten.
Nichts entgegenzusetzen. ;D

Trotzdem darf sich jede Person gegen einen Angriff verteidigen und es ist nur richtig, dass bspw. geprüft wird, ob eine Notwehrsituation vorlag, wenn ein Gegenstand (Tierabwehrspray, Glas...) benutzt wurde. Wie der TN daraus eine generelle, pauschale Einschränkung des Rechts auf Selbstverteidigung abzuleiten, ist meiner Meinung nach schlichtweg falsch und lässt mich auf mangelndes Verständnis von Konzepten wie "Demokratie", "Grundrechte", "Verfassung(sordnung)" und "Rechtstaat" schließen. Und auf nichts anderes wollte ich hinaus.

-Oder aber indie12345 möchte hier nur ein bisschen rumstressen und Staatsbashing betreiben, was angesichts seiner/ihrer anderen beiden bisherigen Posts im Forum sehr wahrscheinlich erscheint.

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Re: selbstverteidigung bei angriffen

Beitragvon Polli » Fr 29. Jan 2016, 01:42

Beitrag und indi1234 sind gesperrt.


Gruß :polizei2:


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