Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html
Bestrafe Einen, erziehe Tausende.
Ich denke da bestehen gute Chancen daß das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Ist wohl einem weltanschaulichen Handicap der Richterin zuzuschreiben. Was bleibt ist das Signal. Während Notwehr schon eine komplizierte Angelegenheit ist steht Nothilfe auf noch wackligeren Beinen (Verteidigungswille). In einer Notwehrsituation hat man ja 2 mögliche Resultate: 1. den Schaden wenn man unterliegt. 2. Das Rechtfertigungsproblem wenn der Angreifer einen Schaden davonträgt. Ich dachte bisher immer zur Abrundung einer Verteidigungsstrategie wäre das Mitführen eines Aufzeichnungsgeräts (Knopfkamera an Smartphone, Bluetooth Taste zur Aktivierung der Aufzeichnung und automatischer Notrufwahl mit Ansage der GPS Koordinaten) zur Dokumentation des Geschehens und der eigenen Handlungen, besonders für Situationen in denen es keine Zeugen gibt, hilfreich. Habe dies vor einiger Zeit gebastelt und meinen Töchtern zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die im Link beschriebene Entscheidung frage ich mich ob es nicht doch besser ist die letzte Funktion zu disablen und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben. Der imperativ pazifistische Zeitgeist der sich vor allem in den unteren Instanzen in der alleinigen Akzeptanz vorwiegend nutzloser Selbstverteidigungshandlungen niederschlägt und teilweise auch von der Polizei propagiert wird:
http://www.news.com.au/finance/business ... bfec0cb7af
scheint keine andere Wahl zu lassen. Oder MUß so ein Geschehen zur Anzeige gebracht werden? Was meint Ihr?
Bestrafe Einen, erziehe Tausende.
Ich denke da bestehen gute Chancen daß das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Ist wohl einem weltanschaulichen Handicap der Richterin zuzuschreiben. Was bleibt ist das Signal. Während Notwehr schon eine komplizierte Angelegenheit ist steht Nothilfe auf noch wackligeren Beinen (Verteidigungswille). In einer Notwehrsituation hat man ja 2 mögliche Resultate: 1. den Schaden wenn man unterliegt. 2. Das Rechtfertigungsproblem wenn der Angreifer einen Schaden davonträgt. Ich dachte bisher immer zur Abrundung einer Verteidigungsstrategie wäre das Mitführen eines Aufzeichnungsgeräts (Knopfkamera an Smartphone, Bluetooth Taste zur Aktivierung der Aufzeichnung und automatischer Notrufwahl mit Ansage der GPS Koordinaten) zur Dokumentation des Geschehens und der eigenen Handlungen, besonders für Situationen in denen es keine Zeugen gibt, hilfreich. Habe dies vor einiger Zeit gebastelt und meinen Töchtern zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die im Link beschriebene Entscheidung frage ich mich ob es nicht doch besser ist die letzte Funktion zu disablen und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben. Der imperativ pazifistische Zeitgeist der sich vor allem in den unteren Instanzen in der alleinigen Akzeptanz vorwiegend nutzloser Selbstverteidigungshandlungen niederschlägt und teilweise auch von der Polizei propagiert wird:
http://www.news.com.au/finance/business ... bfec0cb7af
scheint keine andere Wahl zu lassen. Oder MUß so ein Geschehen zur Anzeige gebracht werden? Was meint Ihr?
Zuletzt geändert von DigMerc am Sa 13. Feb 2016, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Immer vorausgesetzt, das hat sich so zugetragen wie berichtet und die Urteilsbegründung geht in die dieselbe Richtung wie der Artikel, so empfinde ich dieses Urteil als eine Frechheit.
Da kommt mit ganz schnell in den Sinn ob mit so einem Urteil nicht eine politische Agenda umgesetzt werden soll.
Mich irritiert, dass laut des Zitates die getätigte Nothilfe nicht erforderlich /überzogen war. Könnte also das urteil darauf abzielen, dass der Angeklagte den Falschen wegschubste und das auch erkennen musste ?
Das geht natürlich aus dem Artikel nicht hervor und ist bei einer Konstellation wie dieser - also Leute umringen jemanden der auf dem Boden liegt und schlagen auf ihn ein, schwer machbar.
Da kommt mit ganz schnell in den Sinn ob mit so einem Urteil nicht eine politische Agenda umgesetzt werden soll.
Mich irritiert, dass laut des Zitates die getätigte Nothilfe nicht erforderlich /überzogen war. Könnte also das urteil darauf abzielen, dass der Angeklagte den Falschen wegschubste und das auch erkennen musste ?
Das geht natürlich aus dem Artikel nicht hervor und ist bei einer Konstellation wie dieser - also Leute umringen jemanden der auf dem Boden liegt und schlagen auf ihn ein, schwer machbar.
Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Wenn so, wie geschrieben, dann ist die Amtsrichterin möglicherweise ein 'komischer Mensch'.
Es kommt dann zu tragen, dass ein Gericht ein Urteil spricht und keine Gerechtigkeit. Jedoch scheint hier das Notwehrrecht falsch erkannt zu sein.
... es sei denn, dass es noch weitere Informationen gibt...
Es kommt dann zu tragen, dass ein Gericht ein Urteil spricht und keine Gerechtigkeit. Jedoch scheint hier das Notwehrrecht falsch erkannt zu sein.
... es sei denn, dass es noch weitere Informationen gibt...
Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Das hierbei nicht alles genannt wurde kann man nicht wirklich ausschließen.
Aber sollte es so ähnlich sein finde ich dieses Urteil extrem fatal, in allen belangen was Zivilcourage betrifft.
Diese Richterin wäre wohl auch diejenige die den Helfer, im falle des nicht helfens, wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt hätte.
Aber sollte es so ähnlich sein finde ich dieses Urteil extrem fatal, in allen belangen was Zivilcourage betrifft.
Diese Richterin wäre wohl auch diejenige die den Helfer, im falle des nicht helfens, wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt hätte.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
.. Zumindest würde ich sie gerne mal im Gespräch mit dem Opfer sehen (dem der von dem Verurteilten beschützt wurde), wie sie ihm erklärt, dass man ihm nicht helfen dürfte
Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Interessieren würde mich eher mal das Urteil, dass die Herren Angreifer bekommen haben, die noch auf den am Boden liegenden eingetreten haben. Die müssten ja mindestens drei Jahre kriegen und auch im geschlossenen Vollzug absitzen, damit das im gesunden Verhältnis steht. Aber halt, die waren wahrscheinlich besoffen und wussten es aufgrund ihrer Sozialisation einfach nicht besser. Dafür muss man dann natürlich auch etwas Verständnis aufbringen.
Vor allem frage ich mich wo bei so einem Tathergang der dringende Tatverdacht des 224 hergenommen wurde.
Und wenn das mit den Handydaten stimmt, ist das sehr fragwürdig. Die Krankheit einer Einzelperson, darf bei einer Haftsache nicht zum Liegenbleiben führen.
Vor allem frage ich mich wo bei so einem Tathergang der dringende Tatverdacht des 224 hergenommen wurde.
Und wenn das mit den Handydaten stimmt, ist das sehr fragwürdig. Die Krankheit einer Einzelperson, darf bei einer Haftsache nicht zum Liegenbleiben führen.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Man bräuchte die Urteilsbegründung um das Ganze ordentlich nachvollziehen zu können. So sieht es aber weder für Gericht noch für die Polizei gut aus.
Wenn ich lese:
Was die Richterin allerdings treibt, nach diesen Zeugenaussagen und nach dem Freilassen aus der U-Haft dann trotzdem zu verurteilen?
Wenn ich lese:
und:Selbst die Staatsanwältin wusste nach der Zeugenvernehmung nicht mehr so recht, was sie sagen sollte. Sie sei sehr irritiert, sagte sie dann, und das bezog sich auf die Ermittlungen der Polizei, genauer: der Satz ist eine Ohrfeige für die Ermittler. Danach stellte sie den Antrag, den Angeklagten, der seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft sitzt, frei zu lassen, und die Richterin folgte dem Vorschlag. Denn seit Dienstag deutet sich an: Hier sitzt der Falsche auf der Anklagebank.
Sofern das auch nur halbwegs stimmt, hätte dieser Fall erst gar nicht bei Gericht landen dürfen. Oder zumindest die U-Haft hätte es wohl eher nicht geben dürfen.Seltsam daran ist, dass bis Dienstag weder Gericht noch Staatsanwaltschaft von diesen entlastenden Aussagen wussten. Obwohl das Opfer der ersten Schlägerei und sein Begleiter versicherten, sie hätten all dies genauso der Polizei erzählt, taucht davon in den Akten nichts auf.
Was die Richterin allerdings treibt, nach diesen Zeugenaussagen und nach dem Freilassen aus der U-Haft dann trotzdem zu verurteilen?
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Wo hast du das gelesen?
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
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oh Mao
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was bitte ist in dem Zusammenhang denn das
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Wo hast du das gelesen?
Oh, sorry, in dem im ersten Artikel verlinkten Artikel:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 5933b.html
Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
"Jeder für sich und Gott gegen alle". Hier, als Ableitung davon: "Jeder für sich und die Justiz gegen alle". Bitte entschuldigt die kryptische Wortwahl, da sind die Assoziationen mit mir durchgegangen. Ich meinte auf sich gestellt, ohne Vertrauen in bzw. mit Furcht vor der Justiz, welche Einem ein solches Urteil schon einflößen kann. Deshalb meine Frage: Wenn ich angegriffen werde und als Folge bleibt eine blutende Nase beim Angreifer wird dann rechtlicherseits immer erwartet daß ich meine Aktionen gerichtlich überprüfen lasse? Wenn ichs nicht tue, also keine Anzeige aufgebe mache ich mich dann irgendwie strafbar?Controller hat geschrieben:Bestrafe Einen, erziehe Tausende
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und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben.
was bitte ist in dem Zusammenhang denn das
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Einen positiven Aspekt hat das Urteil dennoch, für die Staatskasse zumindest.
Durch die fragwürdige Verurteilung kriegt der Helfer keine Entschädigung, nicht mal eine Entschuldigung, für etliche Wochen Haft und u.U. Jobverlust und die Gerichtskosten bleiben ebenfalls an ihm hängen.
Dazu kommen nun die Schmerzensgeldzahlungen an den Täter.
Durch das Urteil ist ja nun der Täter der geschädigte und wird nun auch seinen "Anspruch" geltend machen.
Desweiteren wäre es die Frage wie der Helfer denn hätte einschreiten sollen um weiteres zu verhindern?
Etwa "Ach Leute muss das sein? Hört mal auf damit".
Klar hätte bestimmt was gebracht.
Durch die fragwürdige Verurteilung kriegt der Helfer keine Entschädigung, nicht mal eine Entschuldigung, für etliche Wochen Haft und u.U. Jobverlust und die Gerichtskosten bleiben ebenfalls an ihm hängen.
Dazu kommen nun die Schmerzensgeldzahlungen an den Täter.
Durch das Urteil ist ja nun der Täter der geschädigte und wird nun auch seinen "Anspruch" geltend machen.
Desweiteren wäre es die Frage wie der Helfer denn hätte einschreiten sollen um weiteres zu verhindern?
Etwa "Ach Leute muss das sein? Hört mal auf damit".
Klar hätte bestimmt was gebracht.
Zuletzt geändert von malfragen am Sa 13. Feb 2016, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
boah ...du meintest den Film
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Ja, genau den meinte ich:-/
Ich bin raus hiermit.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung
Wenn man alles auf sich bezieht....
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