Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

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Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon DigMerc » Sa 13. Feb 2016, 07:42

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Bestrafe Einen, erziehe Tausende.

Ich denke da bestehen gute Chancen daß das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Ist wohl einem weltanschaulichen Handicap der Richterin zuzuschreiben. Was bleibt ist das Signal. Während Notwehr schon eine komplizierte Angelegenheit ist steht Nothilfe auf noch wackligeren Beinen (Verteidigungswille). In einer Notwehrsituation hat man ja 2 mögliche Resultate: 1. den Schaden wenn man unterliegt. 2. Das Rechtfertigungsproblem wenn der Angreifer einen Schaden davonträgt. Ich dachte bisher immer zur Abrundung einer Verteidigungsstrategie wäre das Mitführen eines Aufzeichnungsgeräts (Knopfkamera an Smartphone, Bluetooth Taste zur Aktivierung der Aufzeichnung und automatischer Notrufwahl mit Ansage der GPS Koordinaten) zur Dokumentation des Geschehens und der eigenen Handlungen, besonders für Situationen in denen es keine Zeugen gibt, hilfreich. Habe dies vor einiger Zeit gebastelt und meinen Töchtern zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf die im Link beschriebene Entscheidung frage ich mich ob es nicht doch besser ist die letzte Funktion zu disablen und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben. Der imperativ pazifistische Zeitgeist der sich vor allem in den unteren Instanzen in der alleinigen Akzeptanz vorwiegend nutzloser Selbstverteidigungshandlungen niederschlägt und teilweise auch von der Polizei propagiert wird:

http://www.news.com.au/finance/business ... bfec0cb7af

scheint keine andere Wahl zu lassen. Oder MUß so ein Geschehen zur Anzeige gebracht werden? Was meint Ihr?
Zuletzt geändert von DigMerc am Sa 13. Feb 2016, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.

Harkov

Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Harkov » Sa 13. Feb 2016, 08:02

Immer vorausgesetzt, das hat sich so zugetragen wie berichtet und die Urteilsbegründung geht in die dieselbe Richtung wie der Artikel, so empfinde ich dieses Urteil als eine Frechheit.

Da kommt mit ganz schnell in den Sinn ob mit so einem Urteil nicht eine politische Agenda umgesetzt werden soll.

Mich irritiert, dass laut des Zitates die getätigte Nothilfe nicht erforderlich /überzogen war. Könnte also das urteil darauf abzielen, dass der Angeklagte den Falschen wegschubste und das auch erkennen musste ?
Das geht natürlich aus dem Artikel nicht hervor und ist bei einer Konstellation wie dieser - also Leute umringen jemanden der auf dem Boden liegt und schlagen auf ihn ein, schwer machbar.

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon vladdi » Sa 13. Feb 2016, 08:30

Wenn so, wie geschrieben, dann ist die Amtsrichterin möglicherweise ein 'komischer Mensch'.

Es kommt dann zu tragen, dass ein Gericht ein Urteil spricht und keine Gerechtigkeit. Jedoch scheint hier das Notwehrrecht falsch erkannt zu sein.

... es sei denn, dass es noch weitere Informationen gibt...

malfragen
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon malfragen » Sa 13. Feb 2016, 08:52

Das hierbei nicht alles genannt wurde kann man nicht wirklich ausschließen.
Aber sollte es so ähnlich sein finde ich dieses Urteil extrem fatal, in allen belangen was Zivilcourage betrifft.

Diese Richterin wäre wohl auch diejenige die den Helfer, im falle des nicht helfens, wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt hätte.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon vladdi » Sa 13. Feb 2016, 09:06

.. Zumindest würde ich sie gerne mal im Gespräch mit dem Opfer sehen (dem der von dem Verurteilten beschützt wurde), wie sie ihm erklärt, dass man ihm nicht helfen dürfte

Lone Soldier

Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Lone Soldier » Sa 13. Feb 2016, 10:46

Interessieren würde mich eher mal das Urteil, dass die Herren Angreifer bekommen haben, die noch auf den am Boden liegenden eingetreten haben. Die müssten ja mindestens drei Jahre kriegen und auch im geschlossenen Vollzug absitzen, damit das im gesunden Verhältnis steht. Aber halt, die waren wahrscheinlich besoffen und wussten es aufgrund ihrer Sozialisation einfach nicht besser. Dafür muss man dann natürlich auch etwas Verständnis aufbringen.

Vor allem frage ich mich wo bei so einem Tathergang der dringende Tatverdacht des 224 hergenommen wurde.

Und wenn das mit den Handydaten stimmt, ist das sehr fragwürdig. Die Krankheit einer Einzelperson, darf bei einer Haftsache nicht zum Liegenbleiben führen.

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon florianxxx » Sa 13. Feb 2016, 13:12

Man bräuchte die Urteilsbegründung um das Ganze ordentlich nachvollziehen zu können. So sieht es aber weder für Gericht noch für die Polizei gut aus.

Wenn ich lese:
Selbst die Staatsanwältin wusste nach der Zeugenvernehmung nicht mehr so recht, was sie sagen sollte. Sie sei sehr irritiert, sagte sie dann, und das bezog sich auf die Ermittlungen der Polizei, genauer: der Satz ist eine Ohrfeige für die Ermittler. Danach stellte sie den Antrag, den Angeklagten, der seit Mitte Dezember in Untersuchungshaft sitzt, frei zu lassen, und die Richterin folgte dem Vorschlag. Denn seit Dienstag deutet sich an: Hier sitzt der Falsche auf der Anklagebank.
und:
Seltsam daran ist, dass bis Dienstag weder Gericht noch Staatsanwaltschaft von diesen entlastenden Aussagen wussten. Obwohl das Opfer der ersten Schlägerei und sein Begleiter versicherten, sie hätten all dies genauso der Polizei erzählt, taucht davon in den Akten nichts auf.
Sofern das auch nur halbwegs stimmt, hätte dieser Fall erst gar nicht bei Gericht landen dürfen. Oder zumindest die U-Haft hätte es wohl eher nicht geben dürfen.

Was die Richterin allerdings treibt, nach diesen Zeugenaussagen und nach dem Freilassen aus der U-Haft dann trotzdem zu verurteilen?

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 13. Feb 2016, 13:45

Wo hast du das gelesen?
:lah:

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Controller » Sa 13. Feb 2016, 16:20

Bestrafe Einen, erziehe Tausende

oh Mao :polizei4:
und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben.

was bitte ist in dem Zusammenhang denn das

Kaspar Hauser Prinzip :?: :gruebel:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon florianxxx » Sa 13. Feb 2016, 16:39

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Wo hast du das gelesen?

Oh, sorry, in dem im ersten Artikel verlinkten Artikel:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 5933b.html

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon DigMerc » Sa 13. Feb 2016, 19:51

Controller hat geschrieben:
Bestrafe Einen, erziehe Tausende

oh Mao :polizei4:
und eine solche Situation ohne Belästigung der Justiz nach dem Kaspar Hauser Prinzip zu handhaben.

was bitte ist in dem Zusammenhang denn das

Kaspar Hauser Prinzip :?: :gruebel:
"Jeder für sich und Gott gegen alle". Hier, als Ableitung davon: "Jeder für sich und die Justiz gegen alle". Bitte entschuldigt die kryptische Wortwahl, da sind die Assoziationen mit mir durchgegangen. Ich meinte auf sich gestellt, ohne Vertrauen in bzw. mit Furcht vor der Justiz, welche Einem ein solches Urteil schon einflößen kann. Deshalb meine Frage: Wenn ich angegriffen werde und als Folge bleibt eine blutende Nase beim Angreifer wird dann rechtlicherseits immer erwartet daß ich meine Aktionen gerichtlich überprüfen lasse? Wenn ichs nicht tue, also keine Anzeige aufgebe mache ich mich dann irgendwie strafbar?

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon malfragen » Sa 13. Feb 2016, 19:53

Einen positiven Aspekt hat das Urteil dennoch, für die Staatskasse zumindest.
Durch die fragwürdige Verurteilung kriegt der Helfer keine Entschädigung, nicht mal eine Entschuldigung, für etliche Wochen Haft und u.U. Jobverlust und die Gerichtskosten bleiben ebenfalls an ihm hängen.
Dazu kommen nun die Schmerzensgeldzahlungen an den Täter.
Durch das Urteil ist ja nun der Täter der geschädigte und wird nun auch seinen "Anspruch" geltend machen.


Desweiteren wäre es die Frage wie der Helfer denn hätte einschreiten sollen um weiteres zu verhindern?

Etwa "Ach Leute muss das sein? Hört mal auf damit".
Klar hätte bestimmt was gebracht. :stupid:
Zuletzt geändert von malfragen am Sa 13. Feb 2016, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Controller » Sa 13. Feb 2016, 19:54

boah ...du meintest den Film :pfeif:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon malfragen » Sa 13. Feb 2016, 19:58

Ja, genau den meinte ich:-/
Ich bin raus hiermit.
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Re: Nothilfe/Notwehr Rechtsprechung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 13. Feb 2016, 20:07

Wenn man alles auf sich bezieht....
:lah:


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