Anwärterbezüge

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Moderator: Team Justizvollzug

Johnnystalka
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Anwärterbezüge

Beitragvon Johnnystalka » Mo 5. Feb 2018, 18:42

Hallo liebe Forummitglieder,

ich werde am 01.03.18 meine Ausbildung zum JvosA beginnen. Vorab, ich habe die SuFu benutzt aber nichts finden können, das meine Frage beantwortet.

Ich habe mich dazu entschieden ins Bundesland meiner JVA bzw. in die Stadt zu ziehen, dies kann ich dann im April nach abgelten meiner Kündigungsfrist auch vollziehen.

Meine Frage ist wann erhalte ich meine ersten Bezüge damit ich nicht komplett im Regen stehe?

Gruß.

yamaha1995
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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon yamaha1995 » Fr 9. Feb 2018, 18:47

Zunächst solltest du mal das Bundesland nennen, wo es hingeht. Denn danach richten sich auch entsprechend deine Anwärterbezüge.

Was ich jedoch nicht verstehe, ist das Einstiegsdatum.
In der Regel (zumindest in NRW) werden immer zum 01.07. eines jeden Jahres die Anwärter ernannt.
Oder wirst du zunächst als JV Beschäftigter eingestellt?

Grundlegend gilt:
Als Anwärter erhältst du deine Bezüge im Voraus, also am 01. eines jeden Monats. Meist ist das Land so gut, und zahlt schon am 31., um Miete etc. rechtzeitig zum 01. bezahlen zu können.
Als Beschäftigter erhältst du dein Gehalt wie in der freien Wirtschaft zum 31. des Monats, also erst die Arbeit, dann das Vergnügen :)
Mit freundlichen Grüßen

yamaha1995

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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon matzeman » Mo 12. Feb 2018, 10:33

yamaha1995 hat geschrieben:
Fr 9. Feb 2018, 18:47

Was ich jedoch nicht verstehe, ist das Einstiegsdatum.
In der Regel (zumindest in NRW) werden immer zum 01.07. eines jeden Jahres die Anwärter ernannt.
Bei uns (BaWue) werden Anwärter zum 01.04 und 01.10 eingestellt.

Johnnystalka
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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon Johnnystalka » Di 13. Feb 2018, 19:06

yamaha1995 hat geschrieben:
Fr 9. Feb 2018, 18:47
Zunächst solltest du mal das Bundesland nennen, wo es hingeht. Denn danach richten sich auch entsprechend deine Anwärterbezüge.

Was ich jedoch nicht verstehe, ist das Einstiegsdatum.
In der Regel (zumindest in NRW) werden immer zum 01.07. eines jeden Jahres die Anwärter ernannt.
Oder wirst du zunächst als JV Beschäftigter eingestellt?

Grundlegend gilt:
Als Anwärter erhältst du deine Bezüge im Voraus, also am 01. eines jeden Monats. Meist ist das Land so gut, und zahlt schon am 31., um Miete etc. rechtzeitig zum 01. bezahlen zu können.
Als Beschäftigter erhältst du dein Gehalt wie in der freien Wirtschaft zum 31. des Monats, also erst die Arbeit, dann das Vergnügen :)
Bundesland ist Brandenburg. Einstellungen hier 01.03 / 01.09 jeden Jahres.

Nein ich werde am 01.03 zum Beamten auf Widerruf ernannt. Danke für die Antworten. :ja:

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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon matzeman » Di 13. Feb 2018, 19:35

Dann bekommst du am 01.03.2018 dein Gelhalt (zumindest einen Abschlag).
Nix gearbeitet und schon Kohle :zustimm:
Viel Spaß bei der Ausbildung!


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