Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Informationen zur Einstellung und Ausbildung zum Justizvollzug

Moderator: Team Justizvollzug

Bobbsi
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Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Bobbsi » Mi 11. Jul 2018, 08:13

Guten Morgen,

ich bin Florin, 22 Jahre alt, aus Hessen. Seit ich denken kann, wollte ich schon immer zur Polizei.

Allerdings ist es direkt nach der Schule an der Sehschwäche gescheitert, so dass ich erstmal eine andere Ausbildung gemacht habe. Jetzt mit 22 wollte ich es nochmal probieren. Ich hatte auch schon alle Test bei der Bundespolizei und Wachpolizei geschafft, allerdings fiel ich dann bei der ärztlichen Untersuchung mit den Augen durch. Meine Sehschwäche beträgt an beiden Augen -2,25/-2,5. Meine Eltern boten dann an, mir eine Laserbehandlung zu bezahlen. Beim Besuch von Worldeye in Frankfurt stellte sich allerdings heraus, dass meine Hornhaut für die OP zu dünn ist. Ich war sogar zweimal im Abstand von einem 3/4 Jahr dort.

Jetzt wollte ich fragen, wie es im Hinblick der Sehschwäche als Justizvollzugsbeamter, Justizwachtmeister oder beim Zoll aussieht?

Ein Bekannter der beim Zoll arbeitet, meinte, es würde eine Dioptrien Höchstgrenze von -3 geben. Das würde ja in meinem Fall passen.

Von einem Einstellungsberater der Justiz habe ich jetzt den Bogen PDV 300 erhalten. Nur werde ich aus dem nicht ganz schlau. Ich war damit auch bei mehreren Optikern, allerdings wussten die auch nicht, was mit 0,5 und 0,3 gemeint ist. Einen Termin beim Augenarzt habe ich erst in 4 Monaten bekommen.

Kann mir jemand hierzu nähere Infos geben? Gilt dieser Bogen generell für alle Stellen in der Polizei, Justiz und Zoll?

Vorab Danke! Sorry, wenn die Frage hier schon mal gestellt wurde.

Florin

finn30
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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon finn30 » Mi 11. Jul 2018, 12:19

Hallo Florin,
mit 0,3 - 0,5 usw ist sehr wahrscheinlich der Visus gemeint. Visus ist der lateinische Begriff für die Sehschärfe. Dioptrien ist nur die Maßeinheit.

Beim Zoll musst du mindestens 0,8 beidäugig oder besseres Auge - maximal 0,5 schlechteres Auge haben. Du kannst mir gerne eine PN mit deiner Email Adresse zukommen lassen, dann schicke ich dir etwas detailliertes über die medizinischen Kriterien, zumindest für den Zoll.
Es gibt aber auch hier in dem Forum ein FAQ darüber.

Aessaem
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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Aessaem » Mi 11. Jul 2018, 14:24

Hier der Thread (auf den Zoll bezogen):

viewtopic.php?f=35&t=9252

Hier der Text:

Kleiner Tipp. Erst einmal alles lesen. Sollten dann Fragen noch offen sein, wird dir bestimmt geholfen. :)
:arrow: Augen / Farbensinn

Immer wieder wird in diesem Forum die Frage gestellt, ob eine Bewerbung mit diesen oder jenen Dioptrien Sinn macht. Seit 2015 gibt es bei der Einstellung keine Einschränkungen mehr bei den Sehstärken oder bei Rot-Grün-Blindheit!

!!!ABER VORSICHT!!!

Dies sind wie auf der offiziellen Seite steht die Allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen.
Wenn Ihr aber Zollvollzugsbeamter (ZVB) werden wollt, dürfen eure Augenwerte auf dem besseren Auge nicht mehr Dioptrien haben als : -3,0 und + 2,0

Jedoch gilt hier zusätzlich :
Mit Sehhilfe wird in allen Fällen ein Sehvermögen von 100% auf dem einen und mindestens 80% auf dem anderen Auge verlangt.

Ihr könnt euch also beim Zoll also auch z.B. mit -10 Dioptrien erfolgreich bewerben. Eine Einstellung im Allgemeinen Zolldienst ist möglich, aber eine spätere Einstellung als ZVB (im waffentragenden Bereich) ist nicht möglich, wenn Ihr die dafür geforderten Werte nicht erreicht.

Und für Leute die jetzt daran denken sich die Augen zu lasern, gilt folgendes :
Nach refraktionsverbessernden Operationen (Lasern) muss ein Augenfachärztlicher Befundbericht, der die Stabilität des OP-Ergebnisses bestätigt vorgelegt werden.
(Hinweis: Alle Verfahren werden anerkannt).


Als "normal" Farbsehender gilt beim Zoll wer alle Farbtafeln (z.B nach Ishihara ) erkennen kann. HIER (LINK)könnt Ihr Euch selber testen ob Ihr eine Farbschwäche habt.
Eine Rotgrün Farbschwäche führt nicht zu einem Ausschluss, möglicherweise aber ebenfalls zu einer Einschränkung bei der späteren Verwendung im Vollzugsdienst. Wichtig ist euer Anomaliewert. Diesen bestimmt der Amtsarzt oder der BAD-Arzt mit Hilfe eines Anomaloskop. Tests die Ihr vorher bei einem, euch vertrauten Augenarzt gemacht habt, zählen nur bedingt. Der Amtsarzt oder der BAD-Arzt wird Euer Farbsehen auf jeden Fall selber noch einmal testen.

Beim Zoll gilt ihr als uneingeschränkt tauglich (ZUZ /OEZ /Wasserzoll) wenn Euer Anomalquotient zwischen 0,65 und 1,4 liegt.

Weiterhin werden Dämmerungssehen, Blendempfindlichkeit, Gesichtsfeld wie auch Motilität geprüft.

Wa920
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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Wa920 » Di 29. Jan 2019, 17:14

Und wie sieht das Ganze im Justizvollzugsdienst aus? Dort gilt PDV 300 und somit selbiges wie bei der Polizei, richtig? Ich habe auf beiden Augen -1,5 Dioptrien. Wäre ich damit tauglich oder ist die Frage so direkt nicht zu beantworten?

Mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) habe ich 100% Sehstärke.

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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Wa920 » Mi 27. Feb 2019, 10:41

Wa920 hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 17:14
Und wie sieht das Ganze im Justizvollzugsdienst aus? Dort gilt PDV 300 und somit selbiges wie bei der Polizei, richtig? Ich habe auf beiden Augen -1,5 Dioptrien. Wäre ich damit tauglich oder ist die Frage so direkt nicht zu beantworten?

Mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) habe ich 100% Sehstärke.
Geht um Hessen... Wäre über eine Antwort sehr dankbar.

Franconia

Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Franconia » Mi 27. Feb 2019, 10:50

Wa920 hat geschrieben:
Di 29. Jan 2019, 17:14
Und wie sieht das Ganze im Justizvollzugsdienst aus? Dort gilt PDV 300 und somit selbiges wie bei der Polizei, richtig? Ich habe auf beiden Augen -1,5 Dioptrien. Wäre ich damit tauglich oder ist die Frage so direkt nicht zu beantworten?

Mit Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) habe ich 100% Sehstärke.
Lässt sich so nicht beantworten. Du musst, solange du noch nicht 20 Jahre alt bist, einen Visus von mindestens 0,5 auf beiden Augen ohne Sehhilfe und ab 20 Jahren mindestens einen Visus von 0,3 auf beiden Augen ohne Sehhilfe erreichen.

Die Dioptrien spielen hierbei keine Rolle, solange du die Mindestwerte beim Test erfüllst.

Wa920
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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Wa920 » Do 28. Feb 2019, 20:52

Alles klar - ich werde es versuchen. Bewerbung ist eh schon draußen :) Drückt mir die Daumen :)

Wa920
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Re: Sehschwäche bei der Justiz bzw. Zoll

Beitragvon Wa920 » Fr 20. Sep 2019, 05:29

Wa920 hat geschrieben:
Do 28. Feb 2019, 20:52
Alles klar - ich werde es versuchen. Bewerbung ist eh schon draußen :) Drückt mir die Daumen :)
Habe es geschafft, wobei ich beim Augenarzt schon hart kämpfen musste. Alles in allem hat es aber wohl gereicht. Ich bin sehr gespannt auf die neue Herausforderung im Justizvollzug und einfach nur froh, dass ich es geschafft habe. Werde im Forum definitiv aktiv bleiben, allein aus dem Grund des Erfahrungsaustausches.. :)


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