Justizwachtmeister Niedersachsen

Informationen zur Einstellung und Ausbildung zum Justizvollzug

Moderator: Team Justizvollzug

Frank007
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Justizwachtmeister Niedersachsen

Beitragvon Frank007 » So 5. Aug 2018, 03:17

Hallo liebe Forum Mitglieder,

Ich bitte um euer Wissen.

Kurz zu mir :
Ich würde am liebsten Justizwachtmeister in den Gerichtssälen werden.

Zurzeit bin ich unbefristet in einem großen Unternehmen tätig und werde sehr gut bezahlt.
Gelernt habe ich, Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Ich würde es aber irgendwann bereuen, diesen Wechsel nicht trotzdem zu wagen.

Ihr würdet mir wirklich einen großen Gefallen tun wenn ihr auf meine Fragen eingehen könntet.

1. Ist es so gut wie sicher das man nach der Zeit als Justizhelfer auch als Justizwachtmeister eingestellt wird ?

- ich will vermeiden meine jetzige Stelle, für ein 6 monatiges Abenteuer wegzuwerfen.
Es soll dann am Ende nicht heißen : „ Ne wir haben doch keine Stellen“

2. Macht es Sinn, sich initiativ zu bewerben oder ist es hoffnungslos solange keine Stellen ausgeschrieben sind ?

3. Erfolgt nach den bestandenen 6 Monaten immer eine Verbeamtung ?

4. Gibt es besondere gesundheitliche Vorgaben ?


5. Was ist der Unterschied bei der Tätigkeit eines Justizwachtmeisters, bei zB. Einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft ?


6.Hättet ihr noch sonstige Tipps und Ratschschläge, die ihr mir mit auf dem Weg geben könntet ?


Herzlichsten dank im voraus ! :)
Zuletzt geändert von Frank007 am Mi 3. Jul 2019, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.

scw
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Re: Justizwachtmeister Niedersachsen

Beitragvon scw » Di 7. Aug 2018, 01:28

Den Tipp den ich dir auf den Weg geben kann ist der.

Bewirb dich. Wenn das dein Wunsch bzw Traum ist, wirst du, wenn du es nicht wenigstens versuchst dir irgendwann vorhalten ..."wieso hab ich es damals nicht versucht".
Scheinbar bist du mit deinem jetzigen Job nicht sonderlich zufrieden. So wird das immer eine konstante Unbekannte bleiben.

Habe nun ca. 30 Sekunden google. benutzt:

- für den Wachtmeisterdienst erforderliche körperliche Eignung bzw. als Schwerbehinderter das erforderliche Mindestmaß an körperlicher Eignung aufweist
- Eine Einstellung als Justizhelferin bzw. Justizhelfer ist grundsätzlich jederzeit möglich
- Die Bewerbung richten Sie bitte an die jeweilige Behörde bei der die Einstellung erfolgen soll
- Es empfiehlt sich vorab eine telefonische Anfrage bei der gewünschten Einstellungsbehörde bzw. bei den räumlich in Frage kommenden Einstellungsbehörden, ob in absehbarer Zeit Stellen zu besetzen sind.

Ich denke diese Leistung solltest auch erbringen können und einfach bei der jeweiligen Behörde dich erkundigen - insbesondere bzgl. der Einstellungsbedingungen. Dir wird bzgl. der gesundheitlichen Einschränkungen hier niemand eine Antwort geben können, das wird auch in NDS jedes mal eine Einzelfallentscheidung werden schätze ich. Bei A und B klappt es, bei C nicht. Gründe sind variabel und für den Bewerber oftmals nicht nachvollziehbar, aber so ist das meist.

Viel Glück bei der Bewerbung!

Frank007
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Re: Justizwachtmeister Niedersachsen

Beitragvon Frank007 » Di 7. Aug 2018, 01:49

Ich sehe es eig. genauso wie du..
Ich habe an meinen aktuellen Job zwar absolut nichts zu bejammern aber es ist dennoch nicht „DAS“ was ich gerne tun würde.

Ich werde mal rum telefonieren & die Gerichte die in meinem Umfeld sind, werde ich mal persönlich aufsuchen.

Ich hoffe es läuft nicht allzu enttäuschend :D


Hast du eventuell auch noch eine Einschätzung bezüglich der Verbeamtung ?
- Wie gesagt will nicht trotz guter Leistung am Ende raus sein, weil es doch keine Stellen gibt.


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