Hallo,
Ich hatte vor kurzem ein Einstellungsfestellungsverfahren, was ich leider nicht bestanden habe.
In der jva wo ich den test absolviert habe kann ich mich in frühestens sechs Monaten wieder bewerben.
Wie sieht das mit anderen jvas aus?
Und wenn man einmal ein Eignungsfestellungsverfahren schafft kriegt man einen Zettel wo drauf steht das man bestanden hat und man muss dann kein test verfahren mehr machen.
Stimmt das? Wenn ja ist das in Deutschland gültig und wie lange gültig?
Eignungsfestellungsverfahren
Moderator: Team Justizvollzug
Re: Eignungsfestellungsverfahren
So ein Zettel hätte sicher nicht für jede beliebige JVA in Deutschland Gültigkeit, da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht und es teilweise schon von JVA zu JVA innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede gibt.
Re: Eignungsfestellungsverfahren
Hallo,
es kommt auf das Bundesland an. Ich kann nur von NRW sprechen. Hier kann man sich auf wenn man einen Test nicht bestanden hat direkt
in anderen Anstalten bewerben. Du könntest dich auch gleichzeitig in mehreren JVA's bewerben um deine Chancen zu erhöhen.
Ich habe das EAV in einer JVA bestanden konnte dort allerdings nicht genommen werden. Wenn du dich in diesem Fall in anderen Anstalten
bewirbst musst du das komplette EAV nicht wiederholen, es handelt sich eher um eine Art Vorstellungsgespräch mit mehreren bediensteten.
Es kann dort trotz bestandenem Test passieren dass du auch dort nicht genommen wirst, aber wenn du dich vernünftig vorbereitest und auch
verkaufst durchaus machbar.
Achja nach bestandenem Test erhälst du keinen 'Zettel'. Wenn du bestehst und dich in anderen JVA'S bewirbst werden deine EAV Ergebnisse
intern verschickt.
Liebe Grüße
es kommt auf das Bundesland an. Ich kann nur von NRW sprechen. Hier kann man sich auf wenn man einen Test nicht bestanden hat direkt
in anderen Anstalten bewerben. Du könntest dich auch gleichzeitig in mehreren JVA's bewerben um deine Chancen zu erhöhen.
Ich habe das EAV in einer JVA bestanden konnte dort allerdings nicht genommen werden. Wenn du dich in diesem Fall in anderen Anstalten
bewirbst musst du das komplette EAV nicht wiederholen, es handelt sich eher um eine Art Vorstellungsgespräch mit mehreren bediensteten.
Es kann dort trotz bestandenem Test passieren dass du auch dort nicht genommen wirst, aber wenn du dich vernünftig vorbereitest und auch
verkaufst durchaus machbar.
Achja nach bestandenem Test erhälst du keinen 'Zettel'. Wenn du bestehst und dich in anderen JVA'S bewirbst werden deine EAV Ergebnisse
intern verschickt.
Liebe Grüße
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