Anwärtersonderzuschläge

Informationen zur Einstellung und Ausbildung zum Justizvollzug

Moderator: Team Justizvollzug

derbachelorg
Cadet
Cadet
Beiträge: 4
Registriert: So 28. Feb 2021, 15:24

Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon derbachelorg » Sa 26. Mär 2022, 11:59

Hallo Leute, ich habe ein Anliegen. Ich befinde mich in der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten. Als Anwärter bekommen ich einen Anwärtersonderzuschlag. Uns wurde nie etwas darüber erzählt, dass man diesen Sonderzuschlag zurückzahlen muss. Demnach habe ich auch nichts unterschrieben. Wie verhält es sich, wenn ich nach der Ausbildung in eine andere Behörde wechseln wollen würde? Musste ich dies zurückzahlen?

Mit freundlichen Grüßen

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7795
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon 1957 » Sa 26. Mär 2022, 14:51

Solange es sich um eine Justizbehörde handelt sicher nicht.

https://www.michaelbertling.de/beamtenr ... kf2001.htm

Benutzeravatar
SHEPHERD
Corporal
Corporal
Beiträge: 287
Registriert: Mi 15. Jun 2011, 01:00
Wohnort: NRW

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon SHEPHERD » Sa 26. Mär 2022, 15:06

Welches Bundesland?
Vorurteile sind unsichtbare Handschellen...

derbachelorg
Cadet
Cadet
Beiträge: 4
Registriert: So 28. Feb 2021, 15:24

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon derbachelorg » Sa 26. Mär 2022, 18:57

Vielen Dank für die Antworten.

Shepard, ich habe dir eine PN geschickt.

Wieso sollte man es denn nicht zurückzahlen müssen? Laut der Seite michaelbertling.de geht aus dem § 63 Bundesbesoldungsgesetz Absatz 3 hervor, dass man es zurückzahlen müsse, oder habe ich gerade Gurken auf den Augen? :stupid:

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7795
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon 1957 » Sa 26. Mär 2022, 19:18

Das ist jetzt nicht genau zu beantworten, weil wir ja nicht wissen, was für ein Beamter du bist, aber zur Orientierung:

"(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn der Anwärter
1. nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und
2. unmittelbar im Anschluss an das Bestehen der Laufbahnprüfung für mindestens fünf Jahre als Beamter des Bundes oder als Soldat tätig ist.
(3) Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die der Beamte oder frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. § 12 bleibt unberührt.

Ein schlichter Behördenwechsel (Versetzung) dürfte darunter nicht fallen. Es sei denn, du meinst damit etwas anderes.

derbachelorg
Cadet
Cadet
Beiträge: 4
Registriert: So 28. Feb 2021, 15:24

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon derbachelorg » Do 29. Sep 2022, 18:47

Hallo Leute,

also, es geht ums Land sh. Dort steht es in paragraphen 69 shbesg geschrieben.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... 4761192,70

Im Absatz 2 steht folgendes:


nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt, für die sie oder er die Befähigung erworben hat,…

Ist Laufbahn nicht im allgemeinen der mittlerer Dienst, oder muss ich zwingend bei der Justiz bleiben, weil ich die Laufbahnbeähigung Justiz erworben habe?

Danke nochmal

Benutzeravatar
thh
Cadet
Cadet
Beiträge: 35
Registriert: Mo 23. Mai 2022, 20:22

Re: Anwärtersonderzuschläge

Beitragvon thh » Fr 30. Sep 2022, 22:54

derbachelorg hat geschrieben:
Do 29. Sep 2022, 18:47
nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt, für die sie oder er die Befähigung erworben hat,…

Ist Laufbahn nicht im allgemeinen der mittlerer Dienst, oder muss ich zwingend bei der Justiz bleiben, weil ich die Laufbahnbeähigung Justiz erworben habe?
Zweck der Anwärtersonderzuschläge ist die Gewinnung von Personal für Laufbahnen, in denen erheblicher Mangel an Personal und qualifizierten Bewerbern besteht. Dementsprechend ist die Laufbahn gemeint, für die die Sonderzuschläge gewährt wurden.


Zurück zu „Justizvollzug - Einstellung und Ausbildung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende