Hallo Leute, habe da eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen:
Kann einer Alleinerziehenden Mutter, vier Stunden vor Dienstende angeordnet werden länger zu machen, obwohl sie die Betreuung ihres sieben jährigen Kindes nicht so kurzfristig geregelt bekommt?
Dienstpflicht für Alleinerziehende
Moderator: Team Justizvollzug
Re: Dienstpflicht für Alleinerziehende
Grundsätzlich ja. Das kommt entschieden auf den Einzelfall an.
Re: Dienstpflicht für Alleinerziehende
Ist das gesetzlich irgendwo geregelt?
Re: Dienstpflicht für Alleinerziehende
Ja, natürlich. In den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Da musst du mal in deinem nachschauen.
In der Regel ist die Anordnung von Mehrdienst bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" legitim.
Dabei spielen die akuten Bedürfnisse des Mitarbeiters natürlich auch eine Rolle. Muss schon bedeutend sein, denn einen 7jährigen ohne Aufsicht zu lassen ist schon ein Ding.
Bei uns sind die allermeisten allerdings gut auf solche Situationen vorbereitet, dennn ein plötzlicher Mehrdienst kann jederzeit erforderlich sein.
In der Regel ist die Anordnung von Mehrdienst bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" legitim.
Dabei spielen die akuten Bedürfnisse des Mitarbeiters natürlich auch eine Rolle. Muss schon bedeutend sein, denn einen 7jährigen ohne Aufsicht zu lassen ist schon ein Ding.
Bei uns sind die allermeisten allerdings gut auf solche Situationen vorbereitet, dennn ein plötzlicher Mehrdienst kann jederzeit erforderlich sein.
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Re: Dienstpflicht für Alleinerziehende
das verstehe ich so, dass es sich um einen ganz plötzlich auftretenden dringenden Einzelfall handelt.vier Stunden vor Dienstende
Fraglich natürlich, ob da die wirklich einzige Rettung nun die alleinerziehende Mutter ist, die ja schon einige Stunden bzw. die normal anfallende Schicht gearbeitet hat.
ist etwas unglücklich formuliert, man müsste wissen, wie lange und wie groß dann die Überschreitung der Arbeitszeit ist.länger zu machen
In dem Fall hier:
Frauenbeauftragte, Persrat, Gewerkschaft.
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