"Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

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Slepner
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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Slepner » Di 21. Jun 2011, 12:31

Leider kann ich dir nicht die juristische Grundlage des Strafvollzugs in den USA offenlegen, jedoch weiss ich dass dort das System "Auge um Auge, Zahn um Zahn" noch maßgebend ist.^^

Mit einer anderen Begründung als Genugtuung gegenüber der Opfer einer Straftat lassen sich die (im Europäischen Vergleich) extrem langen Haftstrafen, und vor allem die Todesstrafe meiner Meinung nach nicht rechtfertigen.

Ein kleines nettes Zitat:
Britney Spears: Ich bin für die Todesstrafe, denn wenn Menschen böse dinge tun, dann müssen sie hart bestraft werden, damit sie aus ihren fehlern lernen!
Is natürlich nicht wörtlich, da in deutscher Sprache, ob sie es wirklich gesagt hat kann ich auch nicht garantieren, aber zeigt doch eindeutig dass die Todesstrafe mit dem Prinzip der Resozialisierung nicht vereinbar ist.
Ab 4.10.2011 PKA in BB =)

Gast

Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 14:32

Tja, gar nicht so einfach dieses Thema...

Was ist Strafe, und was ist Sühne? Kann der Täter durch schuldangemessene Strafe seine Tat sühnen? Kann der Staat überhaupt die Sühne erzwingen? Oder entscheidet hier einzig und allein der Täter ob er tatsächlich für seinen Tat sühnt? Ist es nicht vielmehr der Gedanke nach Rache und nach Vergeltung? Kann das jemand beantworten?

Es gilt hier nach wie vor zwischen dem Ziel und Zweck von Strafe und dem Vollzugsziel zu unterscheiden. Weiter sollte man unterscheiden zwischen den Aufgaben des Vollzuges und dem Vollzugsziel! Vollzugsziel ist einzig und allein die Resozialisierung, neben der Aufgabe der Sicherung, dem Schutz der Allgemeinheit.

Hier in diesem Thread geht es ja um die Umsetzung und um die Gestaltung des Ganzen... Also um den §3 des StVollzG. Hier heißt es:

(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.

(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.

(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.


Die in den drei Absätzen definierten Grundsätze definiert man nun wie folgt:

(1) Angleichungsgrundsatz
(2) Gegensteuerungsgrundsatz
(3) Integrationsgrundsatz

Wer Lust und ehrliches Interesse an diesem Thema hat, kann ja mal versuchen zu jedem dieser Grundsätze fünf Beispiele zu finden, um diesem vom Gesetzgeber geforderten Anspruch Rechnung zu tragen. Wenn man nun noch das Vollzugsziel nicht aus den Augen verliert, dürfte ja hier jeder volle Punktzahl erreichen... :polizei2: Ganz nebenbei dürfte man zu der Erkenntnis kommen, dass man vielleicht doch besser nicht von Luxus und Kuschelvollzug sprechen sollte, sondern das es vielmehr um die Verwirklichung eines gesetzlichen Auftrages geht!

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon MrBurnz » Di 21. Jun 2011, 14:49

CookieMonster hat geschrieben:Tja, gar nicht so einfach dieses Thema...

Was ist Strafe, und was ist Sühne? Kann der Täter durch schuldangemessene Strafe seine Tat sühnen? Kann der Staat überhaupt die Sühne erzwingen? Oder entscheidet hier einzig und allein der Täter ob er tatsächlich für seinen Tat sühnt? Ist es nicht vielmehr der Gedanke nach Rache und nach Vergeltung? Kann das jemand beantworten?

Es gilt hier nach wie vor zwischen dem Ziel und Zweck von Strafe und dem Vollzugsziel zu unterscheiden. Weiter sollte man unterscheiden zwischen den Aufgaben des Vollzuges und dem Vollzugsziel! Vollzugsziel ist einzig und allein die Resozialisierung, neben der Aufgabe der Sicherung, dem Schutz der Allgemeinheit.

Hier in diesem Thread geht es ja um die Umsetzung und um die Gestaltung des Ganzen... Also um den §3 des StVollzG. Hier heißt es:

(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden.

(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.

(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.


Die in den drei Absätzen definierten Grundsätze definiert man nun wie folgt:

(1) Angleichungsgrundsatz
(2) Gegensteuerungsgrundsatz
(3) Integrationsgrundsatz

Wer Lust und ehrliches Interesse an diesem Thema hat, kann ja mal versuchen zu jedem dieser Grundsätze fünf Beispiele zu finden, um diesem vom Gesetzgeber geforderten Anspruch Rechnung zu tragen. Wenn man nun noch das Vollzugsziel nicht aus den Augen verliert, dürfte ja hier jeder volle Punktzahl erreichen... :polizei2: Ganz nebenbei dürfte man zu der Erkenntnis kommen, dass man vielleicht doch besser nicht von Luxus und Kuschelvollzug sprechen sollte, sondern das es vielmehr um die Verwirklichung eines gesetzlichen Auftrages geht!

Das lustige an dieser Gesetzgebung ist ja, dass jemand der z.b 15 Jahre wegen Totschlags abzusessen hat, nach 3 Jahren schon in den offenen Vollzug versetzt werden kann wenn er den Anforderungen des offenen Vollzugs genügt, also die Gefahr einer weiteren Straftat sowie Fluchtgefahr nicht vorhanden ist.

Allein wegen der Schwere der Schuld die er auf sich geladen hat kann man ihn den offenen Vollug nicht verwehren.
Schuldausgleich oder Verteidigung der Rechtsordnung sind keine Vollzugsziele.

Das ist doch, milde ausgedrückt, jeglichem gesundem Rechtsempfinden zuwider.

Gast

Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 14:51

Offener Vollzug bei noch mehr als vier Jahren Reststrafe?
Wie geht das denn?

LG,

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon MrBurnz » Di 21. Jun 2011, 15:07

Nicci hat geschrieben:Offener Vollzug bei noch mehr als vier Jahren Reststrafe?
Wie geht das denn?

LG,
wie gesagt, solange der anstaltsleiter (oder wer auch immer) flucht und wiederholungsgefahr verneint, muss gem. §§ 2,3,10 StVZG dem wunsch des Gefangenen nach verlegung in den offenen Vollzug entsprochen werden.

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Mainzelmann2001 » Di 21. Jun 2011, 15:09

CookieMonster hat geschrieben: sondern das es vielmehr um die Verwirklichung eines gesetzlichen Auftrages geht!
Welcher durch den Gesetzgeber so definiert wurde und jederzeit mit den entsprechenden politischen Mehrheiten und unter Beachtung des Grundgesetzes neu definiert werden kann.

Und gerade weil dem so ist, darf man daran auch Kritik üben.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.

Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon RuhrpottForever » Di 21. Jun 2011, 16:06

CookieMonster hat geschrieben:Was ist Strafe, und was ist Sühne? Kann der Täter durch schuldangemessene Strafe seine Tat sühnen? Kann der Staat überhaupt die Sühne erzwingen? Oder entscheidet hier einzig und allein der Täter ob er tatsächlich für seinen Tat sühnt? Ist es nicht vielmehr der Gedanke nach Rache und nach Vergeltung? Kann das jemand beantworten?
Ich denke, dass eine Strafe "wehtun" muss, wenn sie fruchten soll. Ich spreche hier jedoch ausdrücklich nicht von Folter!!! Sühne kann man definitv nicht erzwingen. Was viele Straftäter im Vollzug an den Tag legen, ist kein geändertes Verhalten aus Einsicht, sondern vielmehr Zweckverhalten.
Vielleicht ist hier immer ein bisschen Rache und Vergeltung im Spiel, wenn der ein oder andere von Gerechtigkeitsempfinden spricht. Das halte ich auch grundsätzlich nicht für falsch. Das liegt in der Natur des Menschen. Ich glaube nämlich auch nicht, dass ein Menschenleben nach Verbüßen einer Freiheitsstrafe von beispielsweise 12 Jahren wegen Totschlags gesühnt ist.

CookieMonster hat geschrieben:Die in den drei Absätzen definierten Grundsätze definiert man nun wie folgt:

(1) Angleichungsgrundsatz
(2) Gegensteuerungsgrundsatz
(3) Integrationsgrundsatz

Wer Lust und ehrliches Interesse an diesem Thema hat, kann ja mal versuchen zu jedem dieser Grundsätze fünf Beispiele zu finden, um diesem vom Gesetzgeber geforderten Anspruch Rechnung zu tragen. Wenn man nun noch das Vollzugsziel nicht aus den Augen verliert, dürfte ja hier jeder volle Punktzahl erreichen... Ganz nebenbei dürfte man zu der Erkenntnis kommen, dass man vielleicht doch besser nicht von Luxus und Kuschelvollzug sprechen sollte, sondern das es vielmehr um die Verwirklichung eines gesetzlichen Auftrages geht!
Ich bringe mal zu jedem Punkt ein Beispiel. Wer erhöhen möchte, kann das gerne tun:

Zu 1) Fernsehen ja, aber eine Beschränkung beispielsweise wie bei Joe Arpaio auf Bildungsfernsehen o.ä. wäre nicht verkehrt.
Zu 2) Besuch mit den Angehörigen zur Erhaltung der Aussenkontakte
Zu 3) Behandlungsangebote wie z.B. professionell durchgeführtes Anti-Agressions-Training.

Trotzdem komme ich zu der Erkenntnis, dass wir in Teilen der geschlossenen Einrichtungen einen Kuschelvollzug haben, wo die Strafe "nicht weh genug tut", da die Anzahl der gewährten Freiheiten immer noch zu gross ist.
Impossibilium nulla est obligatio - Es besteht keine Verpflichtung Unmögliches zu leisten!!!

Gast

Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 16:27

RuhrpottForever hat geschrieben:
CookieMonster hat geschrieben:Was ist Strafe, und was ist Sühne? Kann der Täter durch schuldangemessene Strafe seine Tat sühnen? Kann der Staat überhaupt die Sühne erzwingen? Oder entscheidet hier einzig und allein der Täter ob er tatsächlich für seinen Tat sühnt? Ist es nicht vielmehr der Gedanke nach Rache und nach Vergeltung? Kann das jemand beantworten?
Ich denke, dass eine Strafe "wehtun" muss, wenn sie fruchten soll.
Die Entziehung der Freiheit, also die Einschränkung von Grundrechten, ist das Übel, die Strafe, die dem Täter auferlegt wird. Die Strafe ist einzig und allein der Entzug der Freiheit, abschließend. Ebenso wie der Katalog der Disziplinarmaßnahmen abschließend ist und eben nicht nach dem persönlichen Gusto eines einzelnen um X-Maßnahmen erweitert werden kann.

Ich glaube nämlich auch nicht, dass ein Menschenleben nach Verbüßen einer Freiheitsstrafe von beispielsweise 12 Jahren wegen Totschlags gesühnt ist.
Der Täter sühnt wenn er will, und wenn er nicht will sühnt er nicht. Da spielt es keine Rolle ob er nun 8, 12 oder 15 Jahre sitzt. Und durch, wie z.B. bei Arpaio verhängte rosa Maßnahmen, sühnt der Täter auch nicht mehr oder weniger, vielmehr erhöht man hier in ihm wieder den eigenen Wunsch nach Rache, nach Vergeltung... was doch so menschlich ist. Verletzte Würde verletzt Würde!



Ich bringe mal zu jedem Punkt ein Beispiel. Wer erhöhen möchte, kann das gerne tun:

Zu 1) Fernsehen ja, aber eine Beschränkung beispielsweise wie bei Joe Arpaio auf Bildungsfernsehen o.ä. wäre nicht verkehrt.
Zu 2) Besuch mit den Angehörigen zur Erhaltung der Aussenkontakte
Zu 3) Behandlungsangebote wie z.B. professionell durchgeführtes Anti-Agressions-Training.

Trotzdem komme ich zu der Erkenntnis, dass wir in Teilen der geschlossenen Einrichtungen einen Kuschelvollzug haben, wo die Strafe "nicht weh genug tut", da die Anzahl der gewährten Freiheiten immer noch zu gross ist.
Ja, schon nicht schlecht, mal sehen ob wir noch mehr zusammen bekommen...

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon RuhrpottForever » Di 21. Jun 2011, 17:09

CookieMonster hat geschrieben:Die Entziehung der Freiheit, also die Einschränkung von Grundrechten, ist das Übel, die Strafe, die dem Täter auferlegt wird. Die Strafe ist einzig und allein der Entzug der Freiheit, abschließend. Ebenso wie der Katalog der Disziplinarmaßnahmen abschließend ist und eben nicht nach dem persönlichen Gusto eines einzelnen um X-Maßnahmen erweitert werden kann.
Das ist schon klar, aber wie wird der Freiheitsentzug gestaltet? Wenige Freiheiten in sinnvollen Grenzen, wie das Beispiel mit der Beschränkung des TV-Programms auf Bildungsfernsehen oder viele Freiheiten mit Sonnenterasse etc...
CookieMonster hat geschrieben:Der Täter sühnt wenn er will, und wenn er nicht will sühnt er nicht. Da spielt es keine Rolle ob er nun 8, 12 oder 15 Jahre sitzt. Und durch, wie z.B. bei Arpaio verhängte rosa Maßnahmen, sühnt der Täter auch nicht mehr oder weniger, vielmehr erhöht man hier in ihm wieder den eigenen Wunsch nach Rache, nach Vergeltung... was doch so menschlich ist. Verletzte Würde verletzt Würde!
Hier hat bis jetzt keiner über "rosa Maßnahmen" diskutiert oder weitreichende Befugnisse eingefordert um "X-Maßnahmen" durchführen zu dürfen...
Es wundert mich aber immer wieder wie schnell einige Leute Täter zu Opfern machen und die eigentlichen Opfer vergessen...
Impossibilium nulla est obligatio - Es besteht keine Verpflichtung Unmögliches zu leisten!!!

Gast

Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 17:25

RuhrpottForever hat geschrieben:Es wundert mich aber immer wieder wie schnell einige Leute Täter zu Opfern machen und die eigentlichen Opfer vergessen...

Ich glaube nicht, dass die Opfer vergessen werden. Ich denke, dass jeder, der im Vollzug arbeitet, zum Ziel haben sollte, neue Opfer (durch spätere Straftaten) zu verhindern.
Da nunmal so ziemlich jeder Gefangene irgendwann wieder in Freiheit entlassen wird, ist doch nur die Frage, wie man es schafft, die Gefangenen soweit zu bekommen, dass sie keine neuen Straftaten mehr begehen.

Also ist doch letztendlich nur der Weg zu diesem Ziel zu diskutieren. Und da kann man entweder den amerikanischen Weg wählen oder aber schauen, ob man mit einer Mischung aus Herz und Verstand nicht doch weiter kommt...
Und mit ner Rückfallquote von etwa einem Drittel liegen wir doch eigentlich ganz gut...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... cationFile

Für diejenigen, die Lust haben, sich mit der genauen Rückfallstatistik auseinanderzusetzen.

LG,
Nicci

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Guard » Di 21. Jun 2011, 17:40

Grundsätzlich muss man sagen, dass die Politik sich durch den Willen der Öffentlichkeit stark manipulieren und lenken läßt (siehe aktuelle Atomkraftdebatte/Stuttgardt 21 usw.).
Es war damals chic, an das Gute im Menschen zu glauben und auch daran, dass auch aus einem Haufen Kuhmist ein Gänseblümchen erwachsen kann. Klingt hart, ist aber so. Heute ist man da an vielen Stellen schon ein paar Schritte weiter.

Man ist sich mittlerweile der Tatsache bewußt, dass einige Straftäter krank sind. Dieser Erkenntnis trägt man mit einer Erweiterung der Psychiatrie-plätze Rechnung. Des weiteren hat man auch erkannt, dass manche Menschen nie wieder vor die Tür dürfen, den Vollzug mit den Füßen voran verlassen müssen und werden. Da überlegt man mittlerweile, was man mit diesen Probanden anfangen soll.
Auf der anderen Seite gibt es natürlich eine hohe Zahl an straffällig gewordenen Bürgern, welche irgendwann mal wieder vor die Tür sollen.
Mit diesen muss man genau schauen, wie man sie durch die Haft führt. Und auch da ist unsere Vollzugsform gut, weil individuell angepaßt (Vollzugsplan, EW etc.)
Das die Möglichkeiten teilweise etwas beschrängt sind, liegt einfach an der Haushaltslage, fehlenden Arbeitsplätzen in der Haft (hier haut das mit dem Angleichungsgrundsatz gut hin) und zu viel "Perlen vor die Säue". Das manche Inhaftieren 3-5 Therapien, Entwöhnungsprogramme oder ähnliches durchlaufen, kostet Zeit und Geld. Man sollte sich öfter mal eingestehen, dass der Eine oder Andere einfach immer wieder kommt, da kann man sich dann das Geld für manche Dinge sparen und sie in sinnvollere Geldanlagen stecken.

Des weiteren möchte ich mal darauf hinweisen, dass es schon immer Hardliner und "Gutmenschen" gegeben hat und auch immer geben wird.
Wie eingangs bereits erwähnt, sind wir von diesen Menschen, insoweit sie Führungsämter in der Politik bekleiden, abhängig.
Damit müssen wir leben und unsere Art den Vollzug zu gestalten, auch entsprechend anpacken.
Und wir alle werden eines Tages erleben, wie wir -zumindest in Teilen- wieder wach werden und plötzlich den Vollzug, zumindest in großen Teilen, wieder zur Strafe und sicheren Verwahrung werden lassen.
Spätestens dann, wenn der niedersächsische Innenminister mit seiner Prognose Recht behält oder irgendein religiös verblendetes Arschloch eines unserer Fußballstadien -voll besetzt- in die Luft jagt.
Dann werden wir die Rufe nach härteren Strafen, sichererer Verwahrung und vielen Anderen wieder laut hören.... bis auch diese Rufe wieder verhallen und die nächsten Gutmenschen das Ruder in die Hand bekommen.
So läuft es halt.... so sind wir gestrickt.
Von den hohen Politikern, über den kleinen Richter beim AG.... bis hin zum Bürger auf der Straße.
That`s life.....
Ein Pessimist ist ein Optimist mit Erfahrung!

Pro Dienstgradabzeichen für die Justiz . Pro bessere Außendarstellung / Öffentlichkeitsarbeit !!

Gast

Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 17:43

@MrBurnz
Was soll da? Wenn du diskutieren willst, bitteschön. Wenn du nur sticheln willst, lass es einfach - das ist kindisch!

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon very » Di 21. Jun 2011, 17:44

Läuft der Countdown nicht eh?
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Gast » Di 21. Jun 2011, 17:47

EDIT by Guard
Ich finde es gut, wenn man hier mal ernsthaft überlegt, wie man die Haft im Sinne des Vollzugsziels gestalten kann.
Inwieweit gehören für euch beipspielsweise Sportangebote dazu?

LG,

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Re: "Mein Knast ist kein Hotel" / JV im weltweiten Vergleich

Beitragvon Eisscrat » Di 21. Jun 2011, 17:54

Ich hab nun nicht die 120 Seiten der Rückfallstudie durchgeackert aber ich hab eine Zusammenfassung für die Presse aus einer Studie von 1994-1998 gefunden.

http://archiv.bundesregierung.de/presse ... 0304_0.pdf

Darin ist auch von einer Rückfallquote von lediglich einem Drittel die Rede
ABER... :lah:
Das bezieht sich auf alle straffällig gewordenen Personen. Also auch das 25 jährige Unfallflüchtige Madl das mit ihrem roten Fiat den davor geparkten Wagen geschrottet hat und dann abgehauen ist.

Auf Seite 2 heißt es dann
Bei einem Freiheitsentzug (diese Gruppe umfasst 19.551 Personen) lag die
Quote bei etwa 56 Prozent (11.028 Personen).


Sieht doch schon ganz anders aus.
Und weiter.

Nach der Studie werden Täter, die zu einer Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, besonders häufig rückfällig. Von den insgesamt 3.265 Personen dieser Gruppe begingen 2.541 nach der Entlassung aus der Haft erneut Straftaten

Das heißt das bei unsere Hauptkundschaft den "Erlebnissorientierten Jugendlichen" 77,82% rückfällig werden.
Und dass wo doch gerade bei Jugendstrafen auf die Resozialisierung so großen Wert gelegt wird und sie mit guten Haftbedingungen, Therapeuten und Psychiatern "zugeschissen" werden. Man muss sich als Jugendlicher in Deutschland schon wirklich "anstrengen" um mal eingesperrt zu werden.

Also liegt die Rückfallquote in deutschland bei den "wirklichen" Straftätern bei 56% oder bei Jugendlichen sogar bei 77,82%.
Das ist doch eher ein erbärmliches Zeugnis wenn man bedenkt wie viel Anstrengungen und Geld darin verlocht werden.
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein


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