Zugfahrten in Uniform
Moderator: Team Justizvollzug
Zugfahrten in Uniform
Hallo Zsm,
habe mal eine generelle Frage an unsere Gewerkschaftler,
warum ist es in NRW bisher nicht dazu gekommen, dass Justizvollzugsbeamte in Uniform unentgeltlich beispielsweise Bahn fahren dürfen? Vom Dienst zum Dienst etc.
Andere Bundesländer haben das ja bereits möglich gemacht. Gibt es da irgendwelche Insider unter euch, die möglicherweise wissen woran es hängt?
Grüße
habe mal eine generelle Frage an unsere Gewerkschaftler,
warum ist es in NRW bisher nicht dazu gekommen, dass Justizvollzugsbeamte in Uniform unentgeltlich beispielsweise Bahn fahren dürfen? Vom Dienst zum Dienst etc.
Andere Bundesländer haben das ja bereits möglich gemacht. Gibt es da irgendwelche Insider unter euch, die möglicherweise wissen woran es hängt?
Grüße
- Zuchtbulle
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Re: Zugfahrten in Uniform
Hi
Es wird damit begründet, dass man als Justizvollzugsbeamter außerhalb der JVA keine polizeiliche Befugnisse hat.
Es wird damit begründet, dass man als Justizvollzugsbeamter außerhalb der JVA keine polizeiliche Befugnisse hat.
„Ein Kompromiß ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Parteien damit gleich unzufrieden sind.“
(Henry Kissinger)
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Re: Zugfahrten in Uniform
Das JM NRW möchte das nicht. (Bringt dem JM keine Vorteile, also auch kein Interesse! Das MIK steht da schon mehr hinter seinem Personal.)ichhalt hat geschrieben:Hallo Zsm,
habe mal eine generelle Frage an unsere Gewerkschaftler,
warum ist es in NRW bisher nicht dazu gekommen, dass Justizvollzugsbeamte in Uniform unentgeltlich beispielsweise Bahn fahren dürfen? Vom Dienst zum Dienst etc.
Andere Bundesländer haben das ja bereits möglich gemacht. Gibt es da irgendwelche Insider unter euch, die möglicherweise wissen woran es hängt?
Grüße
JVB sind keine Ermittlungspersonen der StA, können also nur nach Jedermannsrecht einschreiten.
Die Vollzugsbeamten des ZOLL dürfen es auch nicht, obwohl sie Ermittlungspersonen der StA sind, weil das FM eben auch ein Ministerium ist, was sich als Finanzbehörde und nicht als Behörde der inneren Sicherheit versteht)
In den Bundesländern wo es gestattet ist, möchte man das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch mehr Uniformierte steigern... Das sind ja hauptsächlich Stadtstaaten, wo alles "aus einer Hand" kommt...
Re: Zugfahrten in Uniform
"Mehr hinter seinem Personal stehen"? Aus Fürsorgegründen ist das doch gut, wenn sie das nicht wollen. Welchen Nutzen soll ein JVB denn haben? Womit soll er was umsetzen?Zeus hat geschrieben:Das MIK steht da schon mehr hinter seinem Personal.)...
JVB sind keine Ermittlungspersonen der StA, können also nur nach Jedermannsrecht einschreiten.
Die Eigenschaft als EPdStA hat mal grad überhaupt nichts damit zu tun.
Und was den Zoll angeht: Lies mal nach, wann/wie die Eilzuständigkeit ins Spiel kommt (wenn das jeweilige BL überhaupt betroffen ist).
Zuletzt geändert von Diag am Do 15. Okt 2015, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zugfahrten in Uniform
Justizvollzug ist keine Polizei und weil es den Unternehmen auch um polizeiliche Präsenz in ihren Beforderungsmitteln geht, darf es der JVB eben nicht.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
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Re: Zugfahrten in Uniform
Bei den BL, die das gestatten, würde mich mal interessieren, wie es so mit der Absicherung des Beamten im Fall der Fälle (Dienstunfallschutz!!) aussieht. Man handelt immerhin deutlich außerhalb der originären Zuständigkeit des Justizvollzugs.
Bei der Polizei unproblematisch, weil wir uns ja in den Dienst versetzen und im Rahmen unserer originären Befugnisse einschreiten.
Und beim Zoll sollte man sich mal die unrühmliche Diskussion und Gerichtsentscheidung in Sachen Dienstunfallschutz zu Gemüte führen, als es mal schief gegangen ist.
Bei der Polizei unproblematisch, weil wir uns ja in den Dienst versetzen und im Rahmen unserer originären Befugnisse einschreiten.
Und beim Zoll sollte man sich mal die unrühmliche Diskussion und Gerichtsentscheidung in Sachen Dienstunfallschutz zu Gemüte führen, als es mal schief gegangen ist.
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Re: Zugfahrten in Uniform
welche BL erlauben es denn ?
Zoll, hm "Rettungserlass" oder wie hieß der genau nochmal ?
Gilt der denn nicht mehr ??
Ups,
fehlt ja schon
Zoll, hm "Rettungserlass" oder wie hieß der genau nochmal ?
Gilt der denn nicht mehr ??
Sand in die Augen .......wird sich irgendwann rächen, wenn das Fach - Personal fehlt.In den Bundesländern wo es gestattet ist, möchte man das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung durch mehr Uniformierte steigern
Ups,
fehlt ja schon
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Zugfahrten in Uniform
Gelten tut der schon. Gegeben hat es ihn zur Zeit des von mir erwähnten Urteils nicht, da ging der Zollbeamte erstmal leer aus.
Darum würde ich jedem Justizbeamten raten sich in der Hinsicht schlau zu lesen, ob es eine ähnliche Regelung für ihn seitens der Behörde gibt.
Darum würde ich jedem Justizbeamten raten sich in der Hinsicht schlau zu lesen, ob es eine ähnliche Regelung für ihn seitens der Behörde gibt.
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Re: Zugfahrten in Uniform
Antwort: Innenministerium und Justizministerium Baden-Württemberg am 03.01.2014
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... genId=7507
Damit ist denke ich alles gesagt.
Gruß ZB
http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web ... genId=7507
Damit ist denke ich alles gesagt.
Gruß ZB
„Ein Kompromiß ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Parteien damit gleich unzufrieden sind.“
(Henry Kissinger)
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Re: Zugfahrten in Uniform
Kannst du mal den Vorfall beim Zoll erläutern?Lone Soldier hat geschrieben: Und beim Zoll sollte man sich mal die unrühmliche Diskussion und Gerichtsentscheidung in Sachen Dienstunfallschutz zu Gemüte führen, als es mal schief gegangen ist.
Management ist, wenn 10 Leute für das bezahlt werden, was 5 billiger tun könnten, wenn sie nur zu dritt wären und davon 2 krank sind.
Re: Zugfahrten in Uniform
In den anderen Bundesländern wird argumentiert, dass es die subjektive Sicherheit der Bürger steigert. Außerdem ist ein JVB, Zöller& Feuerwehrbeamter genauso wie jeder andere Reisende durch den Jedermanns Paragraphen auch in der Lage einzugreifen.
Zitat vom BVG:
Zitat vom BVG:
BVG: Uniformierte in in Konfliktsituationen geschult
BVG-Sprecherin Petra Reetz begrüßte die Regelung. Mehrere Fahrgastbefragungen hätten ergeben, dass die Anwesenheit Uniformierter "etwas Offizielles ausstrahlt" und das Sicherheitsgefühl vieler Menschen positiv beeinflusse. Die Sicherheit werde aber auch objektiv erhöht, weil die Vertreter der Ordnungskräfte in Konflikt- und Gefahrensituationen geschult seien und wüssten, was sie zu tun haben.
Re: Zugfahrten in Uniform
@ zam: Gab mal einen Fall wo ein Zöllner unformiert eingeschritten ist und sich verletzt hat. Hinterher wurde sein Dienstunfallantrag (vom Gericht bestätigt) mit der Begründung abgelehnt: Außerhalb der eigenen Zuständigkeit nach Jedermannsrechten gehandelt und daher kein Bezug zum Dienst.
Inzwischen ist da beim Zoll die Erlasslage für solche Fälle verbessert worden. Für einen Justizbeamten gilt ja aber das gleiche Problem: Er ist im Zug nicht zuständig und würde als Privatperson nach Jedermannsrechten handeln. Da setze ich mal ein Fragezeichen hinter den Dienstunfallschutz und würde denjenigen, die es betrifft, raten sich da in den Regelungen ihrer Behörde schlau zu lesen.
Inzwischen ist da beim Zoll die Erlasslage für solche Fälle verbessert worden. Für einen Justizbeamten gilt ja aber das gleiche Problem: Er ist im Zug nicht zuständig und würde als Privatperson nach Jedermannsrechten handeln. Da setze ich mal ein Fragezeichen hinter den Dienstunfallschutz und würde denjenigen, die es betrifft, raten sich da in den Regelungen ihrer Behörde schlau zu lesen.
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Re: Zugfahrten in Uniform
Der Fall spielte damals in Magdeburg.....nähere Infos (siehe Link unten)zam7812 hat geschrieben:Kannst du mal den Vorfall beim Zoll erläutern?Lone Soldier hat geschrieben: Und beim Zoll sollte man sich mal die unrühmliche Diskussion und Gerichtsentscheidung in Sachen Dienstunfallschutz zu Gemüte führen, als es mal schief gegangen ist.
http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... s#p1055517
Einige Verkehrsverbünde gestatteten Zollbeamten in Dienstkleidung ebenfalls "Freifahrten" in den verschiedenen Beförderungsmitteln.
Durch den Dienstherrn wurden diesen Angeboten allerdings ein Riegel vorgeschoben.
Zwischenzeitlich würde ich das Angebot eh nicht mehr nutzen, sitzt zuviel Klientel in den Zügen.
Aber natürlich gönne (besser gesagt, würde ich gönnen) ich den Kollegen der Justiz ebenfalls die Inanspruchnahme kostenloser Beförderung.
- Beverly Hills Cop
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- Registriert: Mi 1. Feb 2012, 17:34
Re: Zugfahrten in Uniform
In Berlin darf man mit der BVG fahren, mit der S-Bahn aber nicht
„Der Utopist sieht das Paradies, der Realist das Paradies plus Schlange.“
Re: Zugfahrten in Uniform
Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber die Berliner S-Bahnen sind doch von der Deutschen Bahn oder? An sich doch recht normal, dass unterschiedliche Unternehmen da auch abweichende Regelungen haben können.
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