Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon matzeman » Mo 14. Jan 2019, 16:10

1957 hat geschrieben:Das halte ich für Quatsch. Wenn ich eine Weste habe, trage ich sie im Einsatz.
Sie schützt gleichwohl gegen Stiche und Schläge.
Prima. So hat jeder seine Meinung.

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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon Zuchtbulle » Mi 20. Mär 2019, 19:15

https://www.volksfreund.de/region/mosel ... d-37559781

Um sich selbst und den Gefangenen zu schützen, sollen die Justizvollzugsbeamten mit einem Einsatzmehrzweckstock (EMS) zur Verteidigung ausgestattet werden.

Hat einer mehr Infos diesbezüglich?

Gruß ZB
„Ein Kompromiß ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Parteien damit gleich unzufrieden sind.“

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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon IMP » Mi 17. Apr 2019, 20:02

Ich weiß, dass in NRW das LG Köln seit einem knappen Jahr in einer Pilotierung den Teleskop EMS testet. Bisher sind die ganz zufrieden und werden es dann dem JM melden. Entsprechend sollen dann alle Gerichte in NRW ausgestattet/ausgebildet werden. Wenn das geschieht, will der HPR sich der Sache für den Vollzug annehmen. Was dabei rumkommt, ist die andere Frage. Nötig wäre es.

Interessanter Artikel.

Aber habe ich das richtig verstanden, dass die in der Pfalz für die Fixierung im bgH einen richterlichen Beschluss brauchen?? :o
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon Syzygy » Mi 17. Apr 2019, 20:35

Meinen Infos nach wird das überall zum Standard werden, sagen zumindest die Profis aus Politik und Judikative mit denen ich auf diesbezüglichen Tagungen reden durfte (NRW). Für die Psychiatrie - das schließt den Maßregelvollzug ein - gilt mittlerweile 'ne 30 Minuten Regelung und verschiedene Landtage beraten bereits, wie sie das auf Strafgefangene übertragen können.

Begründung ist recht einfach: Die Rechtfertigung für die Fixierung ist ja in beiden Fällen die Selbe, also Eigen- oder Fremdgefährdung. Die Schwere des Grundrechtseingriffs ebenfalls, insofern sollten auch gleiche rechtliche Rahmenbedingungen gelten. Warum sollte ein Strafgefangener in seinen Grundrechten weniger geschützt sein als andere Menschen bei denen ja auch ein Richter entscheiden muss?

Letztlich werden also in absehbarer Zeit auch die Strafvollzugsanstalten einen Richter einschalten müssen, sobald eine Fixierung länger als 30 Minuten dauern soll. Ich sehe da wenig Chancen, dass sich einzelne Länder dieser Entwicklung dauerhaft verweigern können.
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon IMP » Do 18. Apr 2019, 14:50

Habe soeben erfahren, dass sich die JVA´en allesamt (früher oder später) in einem entsprechenden Fall an den zuständigen Richter zu wenden haben. Dafür sollen extra Richterstellen geschaffen werden.

Wie das in der Praxis, gerade bei Gefahr im Verzug, aussehen soll, ist noch nicht bekannt...
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon Syzygy » Do 18. Apr 2019, 15:36

Du darfst natürlich weiterhin erstmal fixieren um jemanden vor sich selbst zu schützen oder Schaden von anderen abzuwenden.

Aber: Sobald absehbar wird, dass der Typ sich nicht innerhalb von 30min soweit beruhigt, dass 'ne Isolierung in einem bgH ausreicht, musst Du unverzüglich den richterlichen Notdienst informieren. Der wird in 99,99% aller Fälle erstmal telefonisch entscheiden, dass die Fixierung aufrecht erhalten werden darf und eine Genehmigung für 6/12/24 Stunden erteilen sofern Deine Schilderungen deutlich machen, dass der Typ in der Fix immer noch tobt und zappelt.

Kann die Fixierung auch innerhalb dieses Zeitraums nicht gelöst werden, musst Du nochmal verlängern oder es wird ein Amtsrichter vor Ort auftauchen und nach persönlicher Inaugenscheinnahme des Sachverhalts entscheiden. Wobei ich aus beruflicher Erfahrung sagen muss, dass mir in 15 Jahren mit schwerst gestörten Leuten noch niemand untergekommen ist, der wirklich zwingend hätte über mehrere Tage fixiert werden müssen. Man muss leider sagen, dass mit Fixierungen oft auch unnötig oder als Sanktion gearbeitet wurde, weil "randaliert" wurde oder ähnliches. Und weil man die Leute ja auch nicht sonderlich mag, blieben die dann 3,4 oder mehr Tage in der Fix und wurden nur fürs Klo losgemacht oder noch schlimmer, durften in die Urinflasche pinkeln - obwohl Eigen- oder Fremdgefährdung längst nur noch "vorstellbar" waren aber gar nicht mehr akut vorlagen.

Ich arbeite seit 8 Jahren auf der Akut- und Krisenstation eines Maßregelvollzugs in NRW, da laufen die größten Knallerfälle des Landes auf die keine JVA und keine andere Psychiatrie haben will oder managen kann. Und wir haben in den letzten 7 von 8 Jahren keinen mehr fixiert. Also wirklich niemanden. Ist in 99% der Fälle schlicht einfach nicht nötig bzw. das Ziel der Abwehr von Gefahr kann auch anders errreicht werden. Daher halte ich die Änderung des Umgangs mit Fixierungen für absolut gut und notwendig.
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon Syzygy » So 2. Jun 2019, 18:55

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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon IMP » Fr 7. Jun 2019, 23:12

Eine Frage dazu:

wenn ihr jemand überwältigt, wird er Zwangssediert?

Syzygy hat geschrieben:
Do 18. Apr 2019, 15:36
Du darfst natürlich weiterhin erstmal fixieren um jemanden vor sich selbst zu schützen oder Schaden von anderen abzuwenden.

Aber: Sobald absehbar wird, dass der Typ sich nicht innerhalb von 30min soweit beruhigt, dass 'ne Isolierung in einem bgH ausreicht, musst Du unverzüglich den richterlichen Notdienst informieren. Der wird in 99,99% aller Fälle erstmal telefonisch entscheiden, dass die Fixierung aufrecht erhalten werden darf und eine Genehmigung für 6/12/24 Stunden erteilen sofern Deine Schilderungen deutlich machen, dass der Typ in der Fix immer noch tobt und zappelt.

Kann die Fixierung auch innerhalb dieses Zeitraums nicht gelöst werden, musst Du nochmal verlängern oder es wird ein Amtsrichter vor Ort auftauchen und nach persönlicher Inaugenscheinnahme des Sachverhalts entscheiden. Wobei ich aus beruflicher Erfahrung sagen muss, dass mir in 15 Jahren mit schwerst gestörten Leuten noch niemand untergekommen ist, der wirklich zwingend hätte über mehrere Tage fixiert werden müssen. Man muss leider sagen, dass mit Fixierungen oft auch unnötig oder als Sanktion gearbeitet wurde, weil "randaliert" wurde oder ähnliches. Und weil man die Leute ja auch nicht sonderlich mag, blieben die dann 3,4 oder mehr Tage in der Fix und wurden nur fürs Klo losgemacht oder noch schlimmer, durften in die Urinflasche pinkeln - obwohl Eigen- oder Fremdgefährdung längst nur noch "vorstellbar" waren aber gar nicht mehr akut vorlagen.

Ich arbeite seit 8 Jahren auf der Akut- und Krisenstation eines Maßregelvollzugs in NRW, da laufen die größten Knallerfälle des Landes auf die keine JVA und keine andere Psychiatrie haben will oder managen kann. Und wir haben in den letzten 7 von 8 Jahren keinen mehr fixiert. Also wirklich niemanden. Ist in 99% der Fälle schlicht einfach nicht nötig bzw. das Ziel der Abwehr von Gefahr kann auch anders errreicht werden. Daher halte ich die Änderung des Umgangs mit Fixierungen für absolut gut und notwendig.
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon Syzygy » Sa 8. Jun 2019, 07:24

Hab ich in 8 Jahren erst 2x erlebt - und die Fälle waren wirklich extrem. Die Voraussetzungen für Zwangsmedikation sind heute sehr sehr streng. Zwangsmedikation gibts erst dann, wenn akute Lebensgefahr für den Betroffenen besteht, z.B. wenn er selbst in der Fix noch so tobt, dass ein Kreislaufzusammenbruch droht oder er sich schwer zu verletzen droht (Knochenbrüche, Bänderabrisse, Zunge abbeißen...) und sich partout nicht aus seinem Aggressionszustand lösen kann. Und selbst dann wird noch versucht, vorher Betreuer (falls vorhanden) und Amtsgericht zu erreichen.

Aber so wie früher, dass einer randaliert und dann gibts direkt die Betonspritze, das ist nicht mehr. Zumindest bei uns nicht.
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Re: Gewalt und Belastungen im Justizvollzug

Beitragvon IMP » Mo 17. Jun 2019, 12:40

Ah ja. Gut zu wissen. Danke sehr!
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