Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

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Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon Syzygy » Mi 5. Okt 2016, 23:10

Hallo,

da wir bei uns im MRV derzeit ein Konzept zur Lebensmittelversorgung erstellen, suche ich nach Tips und Hinweisen von Kollegen aus den Justizvollzugseinrichtungen diesbezüglich.

Bei uns gibt es keinerlei Vorgaben oder Erlässe darüber, welche Mengen einem Insassen mindestens zustehen, also von der Einrichtung gestellt werden müssen, was dazu geführt hat, dass hier teils Mengen über die Theke wandern, die auf keine Kuhhaut mehr gehen.
Die Patienten betrachten die Küche teils als Hotelbuffet und diskutieren mittlerweile quasi ständig übers Essen, schreiben Beschwerden, drohen mit Anwälten etc. pp.. Ein entspanntes Essen ist so kaum noch möglich. Die "doppelte Portion" ist mittlerweile zum Standard geworden, von allem muss es immer "mehr" sein, drei Sorten Wurst sind viel zu wenig und warum es denn zum Abendessen nicht noch warmen Kakao und Nutella gäbe nachdem man schon 6 Scheiben Brot mit Remoulade, Aufschnitt und Käse überbacken hattte...

Dem wollen wir nun einen Riegel vorschieben und ein Versorgungskonzept erstellen, welches klar regelt, welche Mengen jedem Insassen zustehen und alles was darüber hinaus geht, müssen die Jungs sich dann selber kaufen. Hierfür wollen wir uns an der Versorgung in den Justizvollzugsanstalten orientieren um das Ganze auf eine Basis zu stellen, die unter vergleichbaren Bedingungen geregelt ist und funktioniert.

Daher würde ich gern wissen, wie ihr das in der JVA handhabt. Gibts Erlässe, Verordnungen, interne Standards oder Auflistungen, Kalorien-. oder Mengenvorgaben was von der Anstalt gestellt werden muss? Habt ihr Portions- oder Tablettsysteme wo alles pro Nase vorbestellt wird und entsprechend nur noch ausgegeben? Ideal wären Links auf offizielle Dokumente oder zumindest Auszüge davon, das sollte ja alles kein Geheimnis sein und wird irgendwo öffentlich einsehbar sein. Ich finde leider nur via Google nicht wirklich viel.

Bin für jeden Hinweis dankbar, da wir demnächst eine größere Diskussionsgruppe zum Thema haben und ich es gern sähe, wenn man von allgemeinem Blabla mal zu praktischen Lösungen kommt. So geht es jedenfalls nicht weiter, hätte man imho gar nicht so weit kommen lassen dürfen.
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Re: Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon DerLima » Do 6. Okt 2016, 00:50

Ich hab zwar von JVA'en keine Ahnung, aber von der Bundeswehr etwas... ;-)

Dort wurde durch den Sanitätsdienst in Zusammenarbeit mit der Küche (also Arzt und Koch) eine Kalorienbedarfsplan erstellt. Anhand dessen konnte die Küche dann die entsprechenden Mahlzeiten konzipieren.

Vielleicht wäre das ein hilfreicher Ansatz.
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Re: Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon Syzygy » Do 6. Okt 2016, 01:27

Habe gerade mitgeteilt bekommen, dass die entsprechenden Dokumente der Länder "Verfplegungsordnung für die Justizvollzugsanstalten" heissen, damit spuckt Google auch einiges aus. Danke schonmal!

Über praktische Berichte wie ihr die Essensausgabe bzw. den Umgang mit privaten Lebensmitteln (was erlaubt, was verboten, was eingeschränkt erlaubt) handhabt wäre ich dennoch sehr interessiert.
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Re: Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon matzeman » Do 6. Okt 2016, 07:28

Ich kann mir nicht vorstellen das es diesbezüglich keine Regelung gibt. In jedem Kankenhaus, Kaserne, Kantine etc gibt es Regelungen was wie oft in welcher Menge "verfüttert" werden muss.

Frühstück: Brot,Kaffe, Brotbelag (wechselnd). Ausgabe am Haftraum. Gefangener nimmt sein Essen/Getränk und isst in seinem HR.
Essensausgabe/Mittag am Haftraum: Gefangener nimmt sein Essen (Teller/Plastikbox/Metallbehältniss [je nachdem was es zu essen gibt], geht in seinen Haftraum und isst. Oder auch nicht- Wie es ihn Spass macht, nach ner gewissen Zeit werden die Sachen (Behältnis des Essens wieder eingesammelt).
Abendessen= Wie Frühstück.Anstelle Kaffe gibt's Tee oder was anderes.
Private Lebensmittel sind über den Anstaltsinternen Einkauf (2X Monat) zu beziehen. Solange es nicht überhand nimmt (hab ich noch nie erlebt) ist die Menge egal.

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Re: Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon Syzygy » Do 6. Okt 2016, 07:49

Genau, weil sich irgendwann mal einer hingesetzt hat und solche Richtlinien geschrieben hat. Was wir jetzt endlich mal tun wollen, weil es die bisher nicht gibt sondern bisher nach dem Konzept des "gesunden Menschenverstandes" die Verantwortung über die Ausgabe bei dem Mitarbeiter lag, der grad Dienst hatte. Das lief auch lange ganz gut, bis es einfach was die Forderungen nach "mehr" angeht, übertrieben wurde und mehrere Ermahnungen sich etwas zurück zu nehmen, keine Wirkung zeigten.

Nicht vergessen, im MRV ist alles auch unter therapeutisch-pädagogischen Gesichtspunkten zu sehen, es ist durchaus ein Übungsfeld für die Patienten, ihre Mahlzeiten selbst zu organisieren und die Lebensmittel selbst einzuteilen und zuzubereiten. Da sich aber der Lebensmittelkonsum immer mehr zum Streitthema entwickelt und auf einigen Gruppen die Selbstverwaltung nicht mehr als therapeutisch sinnvolle Maßnahme sondern als "Recht auf Selbstbestimmung" verstanden wird, gab es immer öfter Aussagen wie "Das steht uns aber zu!" oder "Das steht nirgendwo, dass wir keine 6 Scheiben Brot essen dürfen!" und entsprechende Erklärungsversuche unsererseits wurden ignoriert.

Das hat nun zur Folge, dass wir einen Standard (wie Du den aus anderen Einrichtungen kennst) erarbeiten werden, wie die Mindestversorgung auf die tatsächlich ein Anspruch besteht, aussehen soll. Denn dann werden Diskussionen direkt mit Hinweis auf dieses Dokument beendet und darüber hinausgehende Versorgung findet entweder in klar definiertem, begleiteten und therapeutischem Rahmen statt und wer "mehr" will muss es sich eben selbst kaufen/mitbringen lassen.
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Re: Lebenmittelversorgung in der JVA - Richtlinien?

Beitragvon matzeman » Do 6. Okt 2016, 08:30

[quote="Syzygy"]Genau, weil sich irgendwann mal einer hingesetzt hat und solche Richtlinien geschrieben hat. Was wir jetzt endlich mal tun wollen, weil es die bisher nicht gibt sondern bisher nach dem Konzept des "gesunden Menschenverstandes" die Verantwortung über die Ausgabe bei dem Mitarbeiter lag, der grad Dienst hatte. Das lief auch lange ganz gut, bis es einfach was die Forderungen nach "mehr" angeht, übertrieben wurde und mehrere Ermahnungen sich etwas zurück zu nehmen, keine Wirkung zeigten.
quote]

Ne Landesverpflegungsordnung gibt's eigentlich überall...
Einfach mal nachfragen.


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